[Der Zensor]
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...hat ein Gruben-grab Gerät!!!
Nein, einfach zu Goil
Nein, einfach zu Goil
Original geschrieben von lustiges P.
irrtum. bei beobachtung krimineller handlungen hat auch eine privatperson das recht den täter zu stellen bis die polizei eintrifft. alles weitere ist sicherlich auslegungssache.
Original geschrieben von [Der Zensor]
...hat ein Gruben-grab Gerät!!!![]()
Nein, einfach zu Goil
Original geschrieben von Roks 37
hat ja auch kein niveau![]()
Original geschrieben von 3headed Monkey
das mit dem stellen wusste ich, aber in wie weit sind denn dann irgendwelche privatpersonen berechtigt gewalt anzuwenden??
Original geschrieben von UDU
Gewalt anzuwenden ist ihm nicht gestattet, aber wenn er vom Festgenommenen angegriffen wird, kann er diese Schläge abwehren.
Original geschrieben von UDU
Die Festnahme hat vielleicht der Fahrer gesehen, sicherlich einige Fahrgäste. Es kann sein, daß sich auf Grund des zeitungsartikels Zeugen melden.
Wenn die etwas anderes aussagen, könnte der Sprayer noch mit einem weiteren Verfahren rechnen, einer Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat und würde zivilrechtliche Schäden, einschließlich Schmerzensgeld an den Hausmeister zahlen dürfen.
Udu
Original geschrieben von UDU
In England ist jetzt eine Gesetzesänderung vorgenommen worden:
Täter können jetzt nicht mehr Opfer verklagen.
Original geschrieben von got
...und die Moral von der Geschicht - Sprayer fassen lohnt sich nicht.![]()
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