Wer andern eine Grube gräbt.....

3headed Monkey

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Original geschrieben von lustiges P.
irrtum. bei beobachtung krimineller handlungen hat auch eine privatperson das recht den täter zu stellen bis die polizei eintrifft. alles weitere ist sicherlich auslegungssache.

das mit dem stellen wusste ich, aber in wie weit sind denn dann irgendwelche privatpersonen berechtigt gewalt anzuwenden??
 

lustiges P.

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genau das scheint ja dann auslegungssache zu sein. mein kumpel, bulle, hat mir das mal etwas erklärt. du darfst den täter auf jeden fall festhalten, am tatort. nur: festhalten geht ja meist nicht ohne körpereinsatz. was man nicht darf ist dem täter eine reinzuschlagen. also alles schön abwägen. am arm festhalten oder umstellen - sowas ist auf jeden fall legitim.
ein schwitzkasten sicher nicht unbedingt, je nach gericht sicherlich.
andererseits wehrt sich ja auch der festzuhaltende täter - und da ist dann auch schnell wieder notwehr/gegenwehr für den stellenden bürger im spiel.
ich glaube nicht, dass der typ mit seiner anzeige durchkommt, es sei denn er konnte verletzungen, blutergüsse o.ä. vorweisen.
 

Centurion

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Schön schön. Vielleicht hat das ja sogar andere Leute davon abgehalten Writer bei ähnlichen taten festzuhalten.
 

UDU

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Original geschrieben von 3headed Monkey


das mit dem stellen wusste ich, aber in wie weit sind denn dann irgendwelche privatpersonen berechtigt gewalt anzuwenden??

Gewalt anzuwenden ist ihm nicht gestattet, aber wenn er vom Festgenommenen angegriffen wird, kann er diese Schläge abwehren.

Wenn der Festsgenommene Strafantrag wegen Körperverletzung stellt muß
die Polizei ermitteln; denn es könnte unter Umständen stimmen oder das Maß der Verhältnismäßigkeit überschritten worden sein.
Wer aber glaubt, daß der Sprayer deshalb straffrei davon kommt, irrt gewaltig. Er wird wg. gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angeklagt und darf zivilrechtlich den gesamten Schaden tragen.
Wenn mehrere Täter eine Straftat begehen, muß der Geschädigte oder das Opfer nicht jedem einzelnen Täter den Schaden nachweisen, den dieser verursacht hat, sondern kann einen für alles haftbar machen. Der muß dann sehen, wie und wann er den Anteil der Schadenssumme wieder bekommt.
Wartet er damit länger als 3 Jahre, so sind dessen Forderungen verjährt, während sein Schuldtitel eine Laufzeit von 30 Jahren hat, bevor die Ersatzansprüche verjährt sind.
Das "taggen" hat vielleicht nur der Hausmeister gesehen, aber er reicht als Zeuge aus; denn der Richter kann ihn notfalls vereidigen lassen.
Die Festnahme hat vielleicht der Fahrer gesehen, sicherlich einige Fahrgäste. Es kann sein, daß sich auf Grund des zeitungsartikels Zeugen melden.
Wenn die etwas anderes aussagen, könnte der Sprayer noch mit einem weiteren Verfahren rechnen, einer Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat und würde zivilrechtliche Schäden, einschließlich Schmerzensgeld an den Hausmeister zahlen dürfen.
Udu
 

Agent Amik

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Original geschrieben von UDU
Gewalt anzuwenden ist ihm nicht gestattet, aber wenn er vom Festgenommenen angegriffen wird, kann er diese Schläge abwehren.

..ist immer eine Frage der Art, wie er sich abwehrt. Wenn er unter "Abwehren" "Zurückschlagen" versteht, ist die Anzeige des Sprayers berechtigt.

Original geschrieben von UDU
Die Festnahme hat vielleicht der Fahrer gesehen, sicherlich einige Fahrgäste. Es kann sein, daß sich auf Grund des zeitungsartikels Zeugen melden.
Wenn die etwas anderes aussagen, könnte der Sprayer noch mit einem weiteren Verfahren rechnen, einer Anklage wegen Vortäuschung einer Straftat und würde zivilrechtliche Schäden, einschließlich Schmerzensgeld an den Hausmeister zahlen dürfen.
Udu

..also wenns dafür Zeugen gibt sind sie auf jeden Fall auf der Seite des Hausmeisters. Da wird das Ereignis bestimmt mal gerne zu Gunsten des Hausmeisters als harmlos schön geredet.



..Im übrigen sollte auch die Kindergartengeneration längst gepeilt haben, das Sprühen jeglicher Art ohne vorher eingeholter Erlaubnis strafbar ist.
 

UDU

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In England ist jetzt eine Gesetzesänderung vorgenommen worden:
Täter können jetzt nicht mehr Opfer verklagen.

So konnte ein Einbrecher, der eine Scheibe eingeschlagen hatte, um ins Haus zu kommen, sich beim Einstieg schnitt, den Hausbesitzer auf "Schmerzensgeld" verklagen, weil er sich verletzt hatte.

Da hat man jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Langsam, die Briten....:p :p :p :p :p
Udu
 

Agent Amik

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Original geschrieben von UDU
In England ist jetzt eine Gesetzesänderung vorgenommen worden:
Täter können jetzt nicht mehr Opfer verklagen.

...wenn Täter zu Opfern werden - bleiben sie's auch :rolleyes:
 

got

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...und die Moral von der Geschicht - Sprayer fassen lohnt sich nicht. :cool: :p [/B][/QUOTE]



endlich mal 'ne wahrheit!
 

ribsta

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Re: Re: Wer andern eine Grube gräbt.....

Original geschrieben von got
...und die Moral von der Geschicht - Sprayer fassen lohnt sich nicht. :cool: :p



endlich mal 'ne wahrheit! [/B][/QUOTE]


für bestimmte leute lohnt sich alles...
 
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