Weiß jemand etwas über die Rechtslage bei Disstracks wegen verleumdung etc.?

famerider

ist hier aktiv
Registriert
13. Oktober 2003
Beiträge
275
ich weiß grad nicht, in welches forum das am besten passt, wenns hier net passt, bitte verschieben.....

also, ich habe folgendes problem:
ich hatte vor ein paar monaten ziemlichen stress mit einem bekannten. in diesem streit habe ich in sehr tief beleidigt und er hat mir ein ganz schönes blaues auge verpasst. dann hab ich noch ne anzeige gemacht, die dann aber vom staatsanwalt fallengelassen wurde.
außerdem habe ich einen track über den typen geschrieben, der sehr verletzend geworden ist. ich war halt einfach verdammt sauer auf den typen und mach es gerne, dass ich probleme in texten verarbeite. dazu muss man noch sagen, dass er durch einen motorradunfall seinen rechten arm nicht mehr vernünftig bewegen kann, auch das findet sich heftig im track wieder.
ich hab den track dann nen paar freunden gegeben und zweien von ihnen gebrannt, weil die ihn haben wollten. nach zwei, drei wochen hab ich mich nicht mehr um den track gekümmert, weil ich den text inzwischen selber scheiße finde und mich wieder so einigermaßen mit dem typen verstanden habe. die sache war für mich vergangenheit.
heute hab ich von freunden von ihm, die nun stinksauer auf mich sind, gehört, dass sich der anscheinend in meiner kleinstadt ganz gut verbreitet hat und der betroffene typ hat den track auch erst letzte woche gehört, als er ihn von einem schulkameraden gezeigt bekommen hat. ich dachte, er kennt das teil schon längst und das sei erledigt. und nen anderer freund hat den track letztens von nem arbeitskollegen bekommen.
ich hab mich natürlich per telefon bei dem typen entschuldigt, weil es von mir keineswegs beabsichtigt war, dass sich das weiter verbreitet und das schon irgendwie ziemlich scheiße ist, aber er war noch nicht bereit, sich mit mir in ruhe darüber zu unterhalten. und so wie's aussieht, wird er mich wahrscheinlich wegen verleumdung und bedrohung und noch was weiß ich anzeigen.

weiß irgendwer hier im forum, wie die rechtslage dazu aussieht?
der typ und zwei seiner freunde kommen mit vornamen im track vor und aus dem zusammenhang lässt sich halt schon erkennen, wer gemeint ist. hinzu kommt noch, dass ich das teil auf einen kommerziellen beat aufgenommen habe....
und wie sieht das mit bedrohung aus? können z.B. so sachen wie "ich prügel dir die scheiße aus dem kopf" vor gericht als bedrohung angesehen werden?

das ganze bereitet mir ne menge kopfzerbrechen, deswegen wäre ich für hilfe sehr dankbar........
 
Original geschrieben von famerider
ich weiß grad nicht, in welches forum das am besten passt, wenns hier net passt, bitte verschieben.....

also, ich habe folgendes problem:
ich hatte vor ein paar monaten ziemlichen stress mit einem bekannten. in diesem streit habe ich in sehr tief beleidigt und er hat mir ein ganz schönes blaues auge verpasst. dann hab ich noch ne anzeige gemacht, die dann aber vom staatsanwalt fallengelassen wurde.
außerdem habe ich einen track über den typen geschrieben, der sehr verletzend geworden ist. ich war halt einfach verdammt sauer auf den typen und mach es gerne, dass ich probleme in texten verarbeite. dazu muss man noch sagen, dass er durch einen motorradunfall seinen rechten arm nicht mehr vernünftig bewegen kann, auch das findet sich heftig im track wieder.
ich hab den track dann nen paar freunden gegeben und zweien von ihnen gebrannt, weil die ihn haben wollten. nach zwei, drei wochen hab ich mich nicht mehr um den track gekümmert, weil ich den text inzwischen selber scheiße finde und mich wieder so einigermaßen mit dem typen verstanden habe. die sache war für mich vergangenheit.
heute hab ich von freunden von ihm, die nun stinksauer auf mich sind, gehört, dass sich der anscheinend in meiner kleinstadt ganz gut verbreitet hat und der betroffene typ hat den track auch erst letzte woche gehört, als er ihn von einem schulkameraden gezeigt bekommen hat. ich dachte, er kennt das teil schon längst und das sei erledigt. und nen anderer freund hat den track letztens von nem arbeitskollegen bekommen.
ich hab mich natürlich per telefon bei dem typen entschuldigt, weil es von mir keineswegs beabsichtigt war, dass sich das weiter verbreitet und das schon irgendwie ziemlich scheiße ist, aber er war noch nicht bereit, sich mit mir in ruhe darüber zu unterhalten. und so wie's aussieht, wird er mich wahrscheinlich wegen verleumdung und bedrohung und noch was weiß ich anzeigen.

weiß irgendwer hier im forum, wie die rechtslage dazu aussieht?
der typ und zwei seiner freunde kommen mit vornamen im track vor und aus dem zusammenhang lässt sich halt schon erkennen, wer gemeint ist. hinzu kommt noch, dass ich das teil auf einen kommerziellen beat aufgenommen habe....
und wie sieht das mit bedrohung aus? können z.B. so sachen wie "ich prügel dir die scheiße aus dem kopf" vor gericht als bedrohung angesehen werden?

das ganze bereitet mir ne menge kopfzerbrechen, deswegen wäre ich für hilfe sehr dankbar........

dddddamn und llloooolll..

naja, also speziell wegen disstracks war ich auch noch nie vor gericht aber der zusammenhang zu ihm kommt wohl auch rüber und das wird dem gericht reichen, also das du dich nicht rausreden kannst vonwegen der is nich gegen den geschrieben..

prügel scheisse aus kopf.. ja wird vor gericht als drohung angesehen.. aber kommt nicht als morddrohung durch :) also haben wir hier was positives was.. :)

naja, wenn da was geht mit tracks vor gericht dann ach denk da passiert nix.. wenn du davor brav warst, also keine anzeigen wegen körperverletzung etc.. dann wird des alles nur so art verwarnung werden,vll musst noch mit ihm ausgehen lol, is irgend so ne pädagogen methode .. aber kenn ich nur von schlägerien..
 
Original geschrieben von famerider

weiß irgendwer hier im forum, wie die rechtslage dazu aussieht?
der typ und zwei seiner freunde kommen mit vornamen im track vor und aus dem zusammenhang lässt sich halt schon erkennen, wer gemeint ist. hinzu kommt noch, dass ich das teil auf einen kommerziellen beat aufgenommen habe....
und wie sieht das mit bedrohung aus? können z.B. so sachen wie "ich prügel dir die scheiße aus dem kopf" vor gericht als bedrohung angesehen werden?

das ganze bereitet mir ne menge kopfzerbrechen, deswegen wäre ich für hilfe sehr dankbar........

ich weiss ja nu nich was alles in dem track steht aber auf jedenfall kannst du dafür ne anglage kriegen

hängt aber erstmal vom staatsanwalt und vom richter ab wie sie das ganze bewerten

aber is auf jeden starffbar
muss halt nur zur anzeige gebracht werden
 
eminem hat doch auch mal glaub ne weile keine bösen punshlines mehr bringen dürfen, da er ne fette anklage gekriegt hat (verleumdung etc.) ich glaub das musste schon ernst nehmen ...
 
Original geschrieben von chaos_man
eminem hat doch auch mal glaub ne weile keine bösen punshlines mehr bringen dürfen, da er ne fette anklage gekriegt hat (verleumdung etc.) ich glaub das musste schon ernst nehmen ...
quatsch
slim hat immar das gesagt was er wollte.
ich denke ausserdem das sowas vor gericht nicht durchkommt.
hallo... das ist nur ein einfacher diss gewesen... tausende mc dissen sich... du hast es ihm ja nicht ins gesicht gesagt das du ihn verpruegelts und ihn auch nicht verpruegelt(im gegenteil er hat dir ja ein blaues auge gehauen)... hast ja noch nicht mal seinen nachnamen erwaehnt...
ich sag jeden tag inner schule zu einem wenn er mich anmacht
ich schlag dich(ich schlag ihn natuerlich nicht ich sags mehr spasseshalber) wenn ich fuer jede dieser drohungen eine anklage bekommen wuerde und verurteilt werden wuerde
wuerde ich wohl nie wieder das tageslicht sehen...
in deutschland gilt meinungs freiheit du hast ihm weder eine drohung geschickt noch war beabsichtig das dieser track in seine haende faellt>>> es war nicht ernst gemeint

sag mir trotzdem mal wie s ausgegangen ist:rolleyes:
 
Rein juristisch betrachtet kann das Probleme geben... Wenn dere "Gedisste" glaubhaft, also quasi mit psychologischem Gutachten, darlegen kann, dass er sich sowohl psychich ("Verleumdung") als auch physisch ("Schläge") bedroht fühlt, kann das, glaub ich, mit einer Geldstrafe bis 5000 € und / oder maximal 2 Jahre Haft geahndet wird... Wobei das in Deinem Fall wohl nicht so drastisch ausfallen wird... Hängt noch damit zusammen, wie alt Du bist!

Gree!Z
 
Original geschrieben von famerider
seinen rechten arm nicht mehr vernünftig bewegen kann,

also arm dran ;)

ich glaub kaum das sowas vor gericht gehen würde. aber frag mal bei deiner rechtsschutz nach
 
Hast du ihn namentlich erwähnt?
Wenn nicht dannn wird für den Typen nix gehen sonst wären alle Battlerapper arm
 
ich werd mich wohl hüten, das teil jetzt noch weiter zu verbreiten....außerdem mag ich das teil selber vom text her nicht....

thx für die informellen antworten.....
 
Wenn man einen anderen RApper disst und der mit Klage kommt, dann macht der sich ja selbst lächerlich. Wenn ich nichts mit Rap zu tun hätte, würden mich Beleidigungen in nem Track aber schon ankotzten!!!
 
Zurück
Oben Unten