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@gronka lonka..
Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Das heißt doch, das inetwa ein staatsanwalt der polzei anordnen kann, nachträglich die gespräche von jemanden zu verfolgen, oder den emailverkehr, oder sonst was, es muss lediglich ein irgendwie begründeter verdacht vorgebracht werden, und auch wenn sich dieser dann nicht bestätigt, da keine straftat vorlag, dann gibt es zwar keine gesetzlichen konsequenzen, allerdings ist einblick in das privatleben gegeben, so könnte man etwa überprüfen, ob der ehepartner fremd geht, wenn man mal ein sehr persönliches motiv nimmt, oder man könnte einen politischen gegner, im wahlkampf zum beispiel enttaenen, wenn er zum beispiel homosexuelle neigungen hat, die er öffentlich abstreitet, sodass man ihn blosstellen kann, oder schlimmstenfalls sogar erpressen kann.
andererseits könnten dritte sich die technik der polizei unbefugt zu nutze machen, also hacker und ähnliches. sicher sind daten schließlich nie, da vom menschen gemachte software, auch immer wieder von menschen geknackt werden dann