delio11
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Zum Thema Nachnominierung:
Sollte sich der Bundestrainer für einen Kandidaten entscheiden, der derzeit nicht zum 27 Spieler umfassenden Kader gehört, müsste Ballack am 1. Juni sogar noch offiziell beim Weltverband als WM-Spieler gemeldet werden, obwohl er beim Turnier in Südafrika gar nicht spielen kann. Das ergibt sich aus Artikel 26.6. der WM-Statuten des Fußball-Weltverbandes FIFA.
Demnach müssen alle WM-Teilnehmer am 1. Juni der FIFA einen Kader von 23 Akteuren melden. Diesem Aufgebot dürfen nur Akteure angehören, die der FIFA im maximal 30 Spieler umfassenden, vorläufigen Aufgebot am 11. Mai gemeldet worden waren. Nach dem 1. Juni kann jedes Team bis 24 Stunden vor dem Anpfiff der ersten Partie Spieler austauschen, die eine Verletzung durch Attest belegen können.
Diese Ersatzakteure müssen nicht dem vorläufigen Aufgebot angehört haben und können zuvor bereits mit dem Team trainieren. Ein Ballack- Ersatz könnte sich also sofort mit dem DFB-Aufgebot für die WM einspielen und auch in den Tests in Ungarn (29. Mai) und gegen Bosnien-Herzegowina (3. Juni) eingesetzt werden.
Will Löw zum Beispiel den Bremer Torsten Frings als Ersatz holen, müsste Ballack zunächst im offiziellen deutschen WM-Kader gemeldet werden - um dann wiederum aus diesem gestrichen zu werden. Die Nachnominierungsfrist für das DFB-Team endet am 12. Juni um 20.30 Uhr, exakt einen Tag vor dem Auftaktspiel gegen Australien in Durban.