AminaKoydum
Senior Member
- Mitglied seit
- 8 März 2007
- Beiträge
- 2.477
vokabeln wie vaterlandsverräter passen eher in den nationalsozialistischen sprachgebraucht. du solltest mal lieber etwas weniger national denken.
ach komm, du weisst ganz genau was ich meinte. sätze a latss, das ist in jedem land der welt eine beleidigung und war es in deutschland bis ca. 1970 auch.
als z.b. in istanbul kürzlich eine beschränkung für autos diskutiert wurde meinte der bürgermeister "wenn wir die türkei lieben, müssen wir das tun"
auch in frankreich zieht sowas immer wenn man ungeliebte entscheidungen vornehmen muss. von amerika brauchen wir gar nicht erst sprechen.
man kann darüber streiten wie sinnvoll das ist aber dass es "in den nationalsozialistischen sprachgebrauch" gehört ist totaler quatsch. Bundespolitiker ist ein Beruf, der einzig und allein den Zweck hat, das Land und den Menschen die dort leben mit richtigen Entscheidungen zu verbessern, und wenn jemand das schlecht macht, dann ist es vollkommen logisch dass man ihn bezichtigt dem land zu schaden. das ist ja sein beruf und bei amtsantritt muss er auch beteuern, das beste für das land zu wollen usw.
beinhalten ja wohl einen latenten, gefährlichen nationalismus.atatürk-freak? ich glaub ich muss hier mal unsachlich werden: wenn atatürk nich gewesen wäre, dann hättest du biologisch logisch sicher einen vater - keine frage, aber du wüsstest nich wer und aus welchen land der hund wäre, der deine mutter vergewaltigt hätte!!
du würdeloser vaterlandsverräter...
PS: die AKP hat ab heute ganz istanbul gegen sich, die menschen werden diese qualen heute nicht mehr vergessen...scheiß diktatur!
das in der türkei gefoltert wird, kannst du wohl nicht bestreiten. darauf kam es mir auch nicht an, in der türkei haben minderheiten nicht die rechte, die ihnen in anderen demokratischen ländern gewährt werden und vom völkerrecht gefordert werden.
ceza und herr a****koydum... ihr seit super oberflächlich und tatsächlich atatürk-freaks die nur eingeschrenkt auf eine Richtungsweise sind... irgendwas vom daddy vorgelabert bekommen, damit aufgewachsen, und jetzt meint ihr dafür stehn zu müssen... komischerweise bringen alle islam gegner immer die selben argumente... von wegen sharia schlecht und blabla.. meint vater is genauso und auch sonst wenn ich mich umhör... immer das selbe gelabert, gegner der religion, gegner des islam... wolln dass wir alle westlich werden und modernisiert werden.... alk in ruhe trinken und schöne püppchen vor unserer nase rumlaufen lassen
dass die sharia nicht funktioniert is klar... da sie etwa 600 n.Chr in umlauf gekommen is... oder sogar nachdem der prophet gestorben ist? weiss ich nich genau... aber dass man nicht mehr zu seiner religion stehen kann, weil irgendwelche ami länder, und leute die an den ansprüchen der religion nicht scheitern, einem irgendwas vorlabern... keine ahnung wo es euch beisst... aber wäre der islam euch nicht gefährlich, $eytan ka$IdI her halde, würdet ihr euch nich so aufregen, und eure ganze energie in oberflächliche foren schreiben... ganz toll
ganz toll...seit dafür, dass es keinen glauben mehr gibt, und wir dem konsumieren verfallen... schön mithalten und nur noch dafür gesehen werden, materiell zu leben... wo wird den kindern eigentlich sowas wie ethik beigebracht, was alles teil des religions unterrichts war? es dürfen nicht einmal in wohnungen kinder über den islam unterrichtet werden, und das ist einfahc schade und peinlich... ich hab keine keine ahnung wieso es so gegner gegenüber der religion gibt
und ich mein hier nich gegner des iran oder der sharia, sondern einfach nur feinde, die blut und freuer spucken, um das belehrende zu unterdrücken.... peinlich jungs... ihr seit gavurs für mich... wahrscheilich besäuft ihr euch, f!ckt rum und esst schweine fleisch... leCk4!
lol... da haste dir aber mühe gegeben... werd den scheiss nich durchlesen und euch mit meiner meinung weiter ärgern... get a life
bbye *niveaulos in internet foren bin... scheiss eg4l... lmao
wasn überhaupt ein gavur?
und warum postet man in ein diskussionsforum wenn man gar nich diskutieren will?
ma zum thema nationalismus in der türkei
die türkei liebt ihr land,sie sind absolut patriotisch, nix geht über ihr land...dass deutschen damit anders umgehen is klar...auf der hürriyet steht auf jeder ausgabe "türkei gehört den türken" ...in deutschland wär das ein slogan von der npd...
in der türkei is nationalismus nix negatives. weil bei uns führt nationalismus nich zu parolen wie "ausländer raus" oder "toller Typ klatschen"..sowas gibts bei uns nich, daher is das in der türkei ein gesunder nationalismus auf geschichte und kultur unbeschert begründet.
QUOTE]
grundsätzlich find ich das ja ok
aber "türkei gehört den türken" hat angesichts dessen dass auf türkischem gebiet auch schon vertreibungen stattfanden auch nen komischen beigeschmack... ich will nicht wissen ob das bei manchen nicht umschwingen würde wenn in den größeren städten 50-60% der Neugeborenen Migranten wären, von wo auch immer. In Russland sieht man jedenfalls was für die "Russland den Russen" heißt, wenn wieder mal ein paar tausend mit Hitlergruß durch Moskau ziehen - obwohl da ja eigentlich nicht sonderlich viel hinwollen^^die stören sich schon an ein paar studenten...
das ist absoluter bullshit... ich gebe gut und gerne zu dass es in der türkei früher zu nicht legitimen verhörmethoden gekommen ist.. das hat sich aber in den letzten jahren erheblich verbessert und es war sicher keine systematische folter die vom staat begünstigt wurde... es gibt "demokratische" Länder die weitaus schlimmer sind... das soll nicht das fehlverhalten der türkei relativieren aber schon einen maßstab setzen und zeigen dass es in der türkei früher schon die ausnahme war... deinen populistischen dreck kannst du deinem lieblingsland gerne anhängen... da passt es besser hin![]()
Bei der Umsetzung von Reformvorhaben, deren Ziel es war, innerstaatliches Recht mit internationalen Standards in Einklang zu bringen, zeichneten sich im Vergleich zu den Vorjahren nur mäßige Fortschritte ab. Die Gesetzeslage in der Türkei ließ nach wie vor Einschränkungen bei der Ausübung fundamentaler Menschenrechte zu. Im Juni trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, auf dessen Grundlage Personen, die in friedlicher Weise zu bestimmten Themen ihre Ansichten äußern, mit strafrechtlicher Verfolgung und staatlichen Sanktionen rechnen mussten. Nach wie vor trafen Berichte über Folterungen und Misshandlungen ein. Von solchen Praktiken gefährdet waren vor allem unter Straftatverdacht festgenommene Personen. Die Ordnungskräfte gingen erneut mit exzessiver Gewalt gegen Demonstranten vor und erschossen im November vier Protestteilnehmer. Ermittlungen zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen waren von Mängeln behaftet und führten nur selten zur strafrechtlichen Verfolgung der dafür verantwortlichen Polizisten.
In der Türkei waren nach wie vor eine Reihe von Gesetzen in Kraft, die das Recht auf freie Meinungsäußerung in erheblicher Weise einschränkten. Sie bildeten die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die sich in friedlicher Weise zu unterschiedlichsten Themen von öffentlichem Interesse zu Wort gemeldet hatten. Die Art und Weise, wie Staatsanwälte und Richter in solchen Verfahren agierten, zeugte oftmals von Unkenntnis einschlägiger internationaler Menschenrechtsnormen. Von führenden Regierungsvertretern waren zudem bisweilen Äußerungen zu vernehmen, aus denen Intoleranz gegenüber abweichenden Meinungen oder auch nur einer offenen Debatte über anhängige Fragen sprach. Solche Äußerungen vermittelten den Eindruck, als werde die strafrechtliche Verfolgung Andersdenkender gutgeheißen.
Im neuen Strafgesetzbuch wurde Paragraph 159 der alten Strafvorschriften durch Paragraph 301 ersetzt, der die Herabwürdigung des Türkentums, der türkischen Republik und der Institutionen des Staates unter Strafe stellt. Im Berichtszeitraum griffen die Behörden in willkürlicher Weise auf beide Paragraphen zurück, um Kritiker einzuschüchtern und Schriftsteller, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Intellektuelle strafrechtlich zu belangen. Davon betroffen waren neben vielen anderen der Journalist Hrant Dink, der Romanautor Orhan Pamuk, die Politik- beziehungsweise Rechtswissenschaftler Baskīn Oran und Ibrahim Kaboğlu sowie Şehmüs Ülek, Stellvertretender Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Mazlum Der.
Im Berichtszeitraum trafen erneut Meldungen über Folterungen und Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein. Zu den geschilderten Methoden zählten die Verabreichung von Schlägen, Todesdrohungen, Schlafentzug und die Verweigerung von Wasser und Nahrung. Während die Zahl der Berichte über Folterungen und Misshandlungen an politischen Gefangenen eine rückläufige Tendenz aufwies, sahen sich offenbar gewöhnlicher Straftaten wie Diebstahl oder Störung der öffentlichen Ordnung verdächtigte Personen der erhöhten Gefahr ausgesetzt, Misshandlungen zu erleiden. Dem Vernehmen nach verstießen die Ordnungskräfte vielfach in eklatanter Weise gegen existierende Vorschriften für Inhaftierungen und ordnungsgemäße Ermittlungsverfahren, ohne dass sich die Staatsanwaltschaften davon überzeugten, ob diese Vorschriften eingehalten worden sind oder nicht. Darüber hinaus setzte die Polizei regelmäßig in exzessiver Weise Gewalt gegen Demonstranten ein, insbesondere gegen Angehörige linker Gruppierungen, Anhänger der pro-kurdischen Partei DEHAP, Studenten und Gewerkschafter (siehe unten). Vor allem Personen, die den Vorwurf erhoben, im Zuge von Protestkundgebungen misshandelt worden zu sein, wurden des Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Die von ihnen erlittenen Verletzungen erklärte die Polizei gewöhnlich damit, dass sie bei dem Versuch zustande gekommen seien, die betreffenden Personen zu fixieren.
Die gegenüber der Anklagevertretung nach wie vor schwächere Position der Verteidigung und die Einflussnahme der Exekutive auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten stellten ein Hindernis auf dem Weg zu einer wirklich unabhängigen Justiz dar. Seit dem Inkrafttreten der strafprozessualen Reformen im Juni verfügten Häftlinge zwar über einen verbrieften Anspruch auf Rechtsbeistand und konnten sich darauf berufen, dass ohne Beisein eines Anwalts gemachte Aussagen vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Doch nur wenige Staatsanwälte an den neu geschaffenen Strafgerichten – die 2004 an die Stelle der Staatssicherheitsgerichte getreten waren – unternahmen den Versuch, anhängige Fälle aus der Zeit vor Juni zu überprüfen, als Aussagen noch ohne Hinzuziehung von Rechtsanwälten zulässig gewesen waren. Selbst wenn Angeklagte den Vorwurf erhoben, zu »Geständnissen« gezwungen worden zu sein, blieben die Strafverfolgungsbehörden meist untätig. Überdies war generell zu beobachten, dass die Staatsanwaltschaften kaum Anstrengungen unternahmen, Beweise zu recherchieren, die der Entlastung von Angeklagten dienten. Anträge der Verteidigung auf Einvernahme von Zeugen wurden vielfach abgelehnt.
Im Juni traten ein neues Strafgesetzbuch, eine neue Strafprozessordnung und ein Gesetz über die Vollstreckung von Urteilen in Kraft, die allesamt eine Reihe positiver Änderungen enthielten. Das Strafgesetzbuch beispielsweise bot Frauen einen verbesserten Schutz vor Gewalt. Zugleich waren in ihm aber auch Bestimmungen verankert, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Menschenrechtsverteidiger in der Türkei machten überdies Einwände gegen die im Gesetz über die Vollstreckung von Urteilen vorgesehene Disziplinarordnung im Strafvollzug geltend. Ende des Berichtszeitraums hatte ein Unterausschuss des Parlaments seine Beratungen über eine revidierte Fassung des Anti-Terror-Gesetzes noch nicht abgeschlossen. Vorherige Entwürfe für eine Novellierung dieses Gesetzes waren von Menschenrechtsorganisationen kritisch kommentiert worden.
Im September unterzeichnete die türkische Regierung das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.
Unter Verstoß gegen das im Völkerrecht verankerte absolute Folterverbot ließ ein deutsches Gericht Aussagen als Beweismittel zu, die möglicherweise unter Folterungen oder Misshandlungen zustande gekommen waren.
Folterproblematik
Mit seiner Entscheidung vom 14. Juni, möglicherweise unter Folterungen oder durch grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erlangte Aussagen als Beweismittel zuzulassen, verstieß das Hanseatische Oberlandesgericht gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. In dem fraglichen Verfahren ging es um die Neuverhandlung des Falles von Mounir al-Motassadeq, dem die Bundesanwaltschaft Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Unterstützung der Flugzeugentführer vom 11. September 2001 in den USA zur Last legte. Das Oberlandesgericht vertrat die Auffassung, es sei nicht nachgewiesen, dass die von den US-amerikanischen Behörden übermittelten Aussagen unter Folterungen oder Misshandlungen herbeigeführt worden seien, und ließ diese als Beweis im Verfahren zu. Das Gericht berücksichtigte damit nicht ausreichend, dass in von den USA rund um den Erdball genutzten Hafteinrichtungen terrorverdächtige Personen verbreitet Folterungen und Misshandlungen ausgesetzt waren. Bei den vom Gericht zugelassenen Beweismitteln handelte es sich Berichten zufolge um die Zusammenfassung von Aussagen, die die in US-Gewahrsam befindlichen Gefangenen Ramzi Binalshibh, Mohamed Ould Slahi und Khalid Sheikh Mohammed während ihrer Verhöre gemacht hatten. Das Gericht verkannte, dass diese Aussagen nach den Grundsätzen von Artikel 15 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe nicht verwendet werden durften. Artikel 15 der UN-Antifolterkonvention verbietet die gerichtliche Verwendung von Aussagen, die »nachweislich« durch Folter zustande gekommen sind. Der Ausdruck »nachweislich« meint nicht, dass bewiesen sein muss, dass die Aussage durch Folter zustande gekommen ist. Es reicht wie im vorliegenden Fall aus, dass zahlreiche Hinweise dafür sprechen.
Im November stimmten 13 der 16 Bundesländer der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter zu. Niedersachen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verweigerten ihre Zustimmung.
In der Öffentlichkeit wurde weiterhin die Frage diskutiert, ob es unter bestimmten Umständen – beispielsweise als Mittel im Kampf gegen den Terrorismus – Strafverfolgern erlaubt sein sollte, Folter einzuset-
zen.
Flüchtlinge in Gefahr
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzte seine Praxis der jüngeren Zeit fort, insbesondere aus Afghanistan, Irak und Kosovo stammenden Personen den Flüchtlingsstatus abzuerkennen. Bei seinen Entscheidungen prüfte das Bundesamt lediglich, ob im Herkunftsland der Flüchtlinge eine Veränderung der Situation eingetreten ist. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention hätten aber auch noch andere Fragen berücksichtigt werden müssen wie beispielsweise die nach der Fähigkeit der Behörden vor Ort, den rückkehrenden Flüchtlingen wirksamen Schutz zu bieten. Mit der Aberkennung ihres Flüchtlingsstatus verloren die betroffenen Personen oftmals auch ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland und waren somit in Gefahr, in ihre Heimatländer ausgewiesen zu werden.
Das Bundesamt begann mit seiner Widerrufspraxis im Jahr 2004, als es bis zu 16 800 Personen den Flüchtlingsstatus aberkannte. In den ersten sechs Monaten des Berichtszeitraums war die Zahl von 5897 Aberkennungen zwar im Vergleich zum Vorjahrszeitraum leicht rückläufig, allerdings stand Ende 2005 in 7346 Fällen eine rechtskräftige Entscheidung noch aus. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte in einem Urteil vom November die Widerspruchspraxis des Bundesamts für gesetzeskonform.
Die deutschen Behörden wiesen erneut ausländische Staatsbürger in Länder aus, in denen die Menschenrechtssituation äußerst angespannt war. Von der im Ausländergesetz enthaltenen Möglichkeit, von Abschiebungen in Staaten oder Regionen mit generell unsicherer Menschenrechtslage abzusehen, machten sie kaum Gebrauch. So wurden im Berichtszeitraum Flüchtlinge nach Afghanistan, Tschetschenien und Togo abgeschoben. Auch Angehörige ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo mussten gegen ihren Willen in ihre Heimat zurückkehren.
Rassistische Übergriffe
Laut offiziellen Statistiken war eine nach wie vor hohe Zahl fremdenfeindlicher und rassistisch motivierter Gewalttaten zu verzeichnen.
Ein vom Bundestag am 17. Juni verabschiedetes Antidiskriminierungsgesetz fand im Bundesrat keine Mehrheit. Mit diesem bereits seit 2003 überfälligen Gesetz sollten die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union in innerstaatliches Recht übernommen werden.
"Auch 2005 verfolgte die britische Regierung einen Kurs der Aushöhlung grundlegender Menschenrechte sowie der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz. Sie versuchte, das Verbot der Folter im In- und Ausland in Frage zu stellen, und bemühte sich um die Einführung mehrerer Gesetze, die gegen nationale und internationale Menschenrechtsabkommen verstießen. Die Regierung verlor allerdings die juristische Schlacht um die Aufhebung des Verbots, Informationen als Beweismittel vor Gericht zuzulassen, die unter Anwendung der Folter erlangt wurden. Im Juli kamen bei Bombenanschlägen auf öffentliche Verkehrsmittel in London 52 Menschen zu Tode, Hunderte wurden verletzt. Die zur Bekämpfung des Terrorismus ergriffenen Maßnahmen hatten schwere Menschenrechtsverletzungen zur Folge und richteten sich anscheinend vor allem gegen Muslime und andere Minderheiten. Im Berichtsjahr nahm die Justiz öffentliche Ermittlungen in mehreren, bereits Jahre zurückliegenden gewaltsamen Todesfällen in Nordirland auf, in die staatliche Stellen verwickelt gewesen sein sollen. Eine amtliche Untersuchung des Todes des Menschenrechtsanwalts Patrick Finucane wurde hingegen nicht eingeleitet. Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen, die den Umgang mit früheren Menschenrechtsverstößen in Nordirland betrafen, riefen schwere Bedenken hervor.
Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
Auch 2005 kam es im Zuge der Terrorismusbekämpfung zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie zum Beispiel Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Personen, die die Regierung auf der Grundlage geheimdienstlicher Informationen als »mutmaßliche internationale Terroristen« einstufte. Zu den vorgeschlagenen und umgesetzten Maßnahmen gehörte die Bestrafung von Menschen, die nach Ansicht der Behörden eine Bedrohung darstellten, gegen die aber keine ausreichenden gerichtsverwertbaren Beweise vorlagen.
Nach einer Entscheidung der Lordrichter (Law Lords – Berufungskammer des britischen Oberhauses) vom Dezember 2004, der zufolge unbefristete Inhaftierungen gegen das Recht auf Freiheit der Person verstoßen und eine unzulässige Diskriminierung darstellen, sorgte die Regierung nicht für die umgehende Entschädigung der Opfer, sondern wartete ab, bis im März die entsprechende gesetzliche Bestimmung außer Kraft trat. Gleichzeitig verabschiedete die Regierung ein Gesetz zur Vorbeugung gegen den Terrorismus (Prevention of Terrorism Act 2005 – PTA), das dem Geist der Entscheidung der Lordrichter widersprach und Verstöße gegen eine ganze Reihe von Menschenrechten möglich machte. Mit dem PTA erhielt der Innenminister die Befugnis, durch eine polizeiliche Anordnung (control order) die Bewegungs- und Betätigungsfreiheit aller Personen einzuschränken, die – wiederum auf der Grundlage geheimdienstlicher Informationen – der Verwicklung in terroristische Aktivitäten verdächtigt wurden. Eine solche Anordnung bedeutete de facto, dass »Anklage«, »Prozess« und »Verurteilung« in den Händen der Exekutive lagen, ohne dass den Betroffenen die Rechte eingeräumt werden, die ihnen in einem fairen Strafverfahren zustehen.
Im März verhängte die Regierung solche polizeilichen Anordnungen gegen Häftlinge, die nach den vorher geltenden Gesetzen nicht länger festgehalten werden konnten. Dies bedeutete für die Betroffenen gravierende Einschränkungen und eine Verletzung ihrer Menschenrechte. In der Folge gab es noch mehrere solche Anordnungen, mindestens eine davon auch gegen einen britischen Staatsbürger.
Im Juni veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung der Folter einen Bericht über seinen Besuch in Großbritannien vom März 2004. Er kam zu dem Ergebnis, dass die auf der Grundlage des 2001 verabschiedeten Antiterrorismusgesetzes (Anti-terrorism, Crime and Security Act 2001 – ATCSA) erfolgten Festnahmen bei den meisten Häftlingen psychische Störungen hervorgerufen hatten. Dass die Haft nicht zeitlich begrenzt war und den Betroffenen nicht mitgeteilt wurde, welche Beweise gegen sie vorlagen, hatte ihren Zustand noch verschärft. Nach Ansicht des Ausschusses kam die Lage einiger der Häftlinge zum Zeitpunkt des Besuchs unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich.
Ebenfalls im Juni legte der Menschenrechtskommissar des Europarates einen Bericht über seinen Besuch vom November 2004 vor. Darin nannte er mehrere Punkte, die Anlass zur Besorgnis gaben: das PTA, die Tatsache, dass durch Folterungen erpresste Informationen vor Gericht als Beweise zugelassen wurden, die Haftbedingungen, die Behandlung von Asylsuchenden, das niedrige Strafmündigkeitsalter sowie Diskriminierung. Darüber hinaus betonte der Menschenrechtskommissar die Notwendigkeit öffentlicher Untersuchungen zur umfassenden Klärung mehrerer, bereits Jahre zurückliegender Todesfälle in Nordirland, in die staatliche Stellen verwickelt gewesen sein sollen.
Im August schlug der Premierminister weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus vor. Viele davon waren gegen ausländische Staatsbürger gerichtet, die meisten verstießen gegen innerstaatliche und internationale Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte.
Die britische Regierung schloss im Berichtsjahr Vereinbarungen mit Jordanien, Libyen und dem Libanon, die die »diplomatische Zusicherung« enthielten, dass kein aus Großbritannien in eines dieser Länder abgeschobener Häftling gefoltert oder misshandelt wird. Aufgrund dieser Zusicherung fühlte sich das Vereinigte Königreich von seiner Verpflichtung nach nationalem wie internationalem Recht entbunden, niemanden in ein Land zurückzuschicken, in dem ihm Folter oder Misshandlung droht.
Im August wurden die meisten der ehemaligen Häftlinge erneut in Gewahrsam genommen und – zusammen mit anderen erstmals festgenommenen Personen – auf der Grundlage der Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes aus Gründen der nationalen Sicherheit in Abschiebehaft gehalten. Nach Ansicht der Regierung konnten die Männer aufgrund der mit den oben genannten Herkunftsländern getroffenen Vereinbarungen zwangsweise abgeschoben werden. Sie waren in Gefängnissen untergebracht, die weit von ihren Familien, Anwälten und Ärzten entfernt lagen. Einige der Betroffenen waren kurz zuvor von einem britischen Gericht von der Anklage terroristischer Handlungen freigesprochen worden. Im Oktober wurden mehrere Häftlinge – unter anderem wegen ihres sich dramatisch verschlechternden psychischen und physischen Gesundheitszustands – gegen Kaution freigelassen, allerdings unter Bedingungen, die Hausarrest gleichkamen.
Im Oktober wurde ein Entwurf für ein neues Antiterrorismusgesetz veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bestimmungen waren so weit und vage gefasst, dass ihre Umsetzung eine Aushöhlung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Freiheit der Person und Vereinigungsfreiheit sowie auf ein faires Gerichtsverfahren bedeuten würde. Im November wurde der in dem Gesetzentwurf enthaltene Vorschlag einer Erhöhung der Höchstdauer des Polizeigewahrsams ohne Anklageerhebung von 14 auf 90 Tage vom Parlament abgelehnt und stattdessen eine Höchstdauer von 28 Tagen vereinbart. Die parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfs war damit jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im Dezember wurden massive Anschuldigungen gegen die Regierung laut, sie habe den USA die Nutzung britischen Territoriums erlaubt für die Überstellung verdächtiger Personen ohne vorherigen Prozess in US-Haftzentren irgendwo auf der Welt beziehungsweise in Länder, in denen sie Berichten zufolge gefoltert wurden.
Schusswaffengebrauch durch die Polizei
Als die Londoner Polizei im Juli zwei Wochen nach den tödlichen Bombenanschlägen vom 7. Juli den Brasilianer Jean Charles de Menezes erschoss, einen unbewaffneten Mann auf dem Weg zur Arbeit, wurde erst mit deutlicher Verzögerung eine unabhängige Untersuchung eingeleitet. Zudem gab es Hinweise darauf, dass die Polizei anfänglich versucht hatte, den Fall zu vertuschen.
Im Oktober lehnten es die Strafverfolgungsbehörden ab, Polizeibeamte unter Anklage zu stellen, die an einem tödlichen Vorfall im Jahr 1999 in London beteiligt gewesen waren, als der unbewaffnete Harry Stanley auf dem Heimweg aus einem Pub von der Polizei erschossen wurde.
Hinweise auf Folterungen
Im Dezember bestätigte eine mit sieben Lordrichtern besetzte Kammer einstimmig, dass unter Folter erpresste Aussagen vor Gericht nicht als Beweis zugelassen werden dürfen. Darüber hinaus stellten die Lordrichter klar, dass es die Pflicht der Strafverfolgungsorgane ist, zu untersuchen, ob Folterungen stattgefunden haben, und dass sie keine Aussagen als Beweis verwerten dürfen, die unter Abwägung der Wahrscheinlichkeit durch Folterungen erpresst worden sind. amnesty international hatte in diesem Zusammenhang gemeinsam mit 13 weiteren Organisationen Klage gegen ein Urteil des englischen Berufungsgerichts von 2004 eingereicht.
In dem Fall war es um zehn Ausländer gegangen, die sich dagegen wehrten, von den britischen Behörden als »mutmaßliche internationale Terroristen« eingestuft zu werden. Nach dem Urteil der Lordrichter wurden die gegen sie geführten Verfahren zur erneuten Überprüfung des »Beweismaterials« an die erste Instanz zurückverwiesen.
Guantánamo Bay
Im Januar kamen die letzten vier britischen Staatsbürger frei, die noch in Guantánamo Bay auf Kuba in US-Haft saßen. Noch immer aber wurden mindestens sieben im Vereinigten Königreich ansässige Personen weiterhin auf dem US-Stützpunkt festgehalten. Dazu zählten Bisher al-Rawi, ein irakischer Staatsbürger mit legalem Aufenthaltsstatus in Großbritannien, und der als Flüchtling anerkannte Jordanier Jamil Al-Banna. Die britischen Behörden, die in die rechtswidrige Überstellung der beiden Männer in US-Gewahrsam verwickelt waren, lehnten es auch im Berichtsjahr ab, sich bei den US-Behörden zu ihren Gunsten zu verwenden.
Im Dezember entschied ein britisches Gericht, dass der in Guantánamo Bay einsitzende australische Staatsbürger David Hicks berechtigt war, sich als britischer Bürger registrieren zu lassen und die Unterstützung der Behörden des Vereinigten Königreichs in Anspruch zu nehmen.
Die britischen Truppen im Irak
Durch die Beteiligung an der Internierung von mindestens 10 000 Personen, die im Irak ohne Anklage festgehalten wurden, verstieß das Vereinigte Königreich gegen nationale und internationale Menschenrechtsabkommen. In dem gemeinsamen Ausschuss zur Überprüfung der Fälle aller von den Koalitionstruppen – meist US-Truppen – im Irak internierten Personen saßen neben Amerikanern und Irakern auch Vertreter Großbritanniens. Ende Oktober befanden sich im Irak 33 Personen als so genannte security internees aus Sicherheitsgründen ohne Anklage und Gerichtsverfahren im Gewahrsam der britischen Streitkräfte.
Bei einem von ihnen handelte es sich um Hilal Abdul-Razzaq Ali Al-Jedda, der die irakische und die britische Staatsbürgerschaft besitzt. Er war im Oktober 2004 festgenommen worden und befand sich weiterhin ohne Anklageerhebung im Gewahrsam der britischen Truppen.
Im Dezember befand das Berufungsgericht von England und Wales im Fall Al-Skeini, dass das Menschenrechtsgesetz von 1998 grundsätzlich auch extraterritoriale Wirkung habe und das System zur Untersuchung von Todesfällen, für die Angehörige der britischen Streitkräfte verantwortlich waren, gravierende Mängel aufwies. Als problematisch bezeichnete das Gericht unter anderem die fehlende Unabhängigkeit der Ermittler vom befehlshabenden Offizier.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Der Entwurf für ein Einwanderungs-, Asyl- und Staatsbürgerschaftsgesetz befand sich immer noch in der parlamentarischen Debatte. Mehrere darin enthaltene Bestimmungen würden dem zentralen Zweck der Genfer Flüchtlingskonvention zuwiderlaufen, nämlich politisch verfolgten Menschen Schutz zu gewähren.
Eine wachsende Zahl von Menschen, die in Großbritannien Asyl beantragten, wurden auf der Grundlage der Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes am Anfang und am Ende des Asylverfahrens in Haft genommen, darunter Familien mit Kindern, Folteropfer und andere besonders gefährdete Personen. Sie wurden in düsteren gefängnisähnlichen Einrichtungen festgehalten. Einige von ihnen klagten über rassistische Beschimpfungen und andere verbale Übergriffe während der Haft.
Ihre Internierung war weder zeitlich begrenzt noch gab es eine automatische, regelmäßig durchgeführte Haftprüfung durch ein Gericht oder ein ähnliches kompetentes Gremium. In den meisten Fällen erfolgte die Festnahme willkürlich, da auch andere, weniger einschneidende Maßnahmen ausgereicht hätten.
Gefängnisse
Martin Narey, der scheidende Leiter des britischen Strafvollzugs- und Bewährungssytems, kritisierte den extremen Anstieg der Zahl von Gefangenen, der zu einer starken Überbelegung der Haftanstalten geführt hatte. Des Weiteren bezeichnete er es als »ungeheuerlich«, dass etwa 16 000 Gefangene unter unerträglichen Bedingungen in Zellen festgehalten wurden, in denen sie sowohl essen als auch ihre Notdurft verrichten mussten. Die Zahl der Selbstmorde war unverändert hoch.
Inquiries Act 2005
Im Juni trat das Gesetz über die Einleitung amtlicher Untersuchungen (Inquiries Act 2005) in Kraft. Es dürfte jedoch nicht zu gründlichen, wirksamen und unparteiischen öffentlichen Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen führen, sondern vielmehr zur Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit, der Unabhängigkeit der Justiz und des Menschenrechtsschutzes. amnesty international forderte deshalb die Aufhebung des Gesetzes.
Nordirland
Auch im Berichtsjahr war Nordirland weiterhin der direkten Verwaltung durch London unterstellt. Im Dezember ließen die Strafverfolgungsbehörden alle Anklagen in einem Strafverfahren fallen, das im Oktober 2002 die Suspendierung der Nordirischen Versammlung und die Wiedereinführung der direkten Verwaltung beschleunigt hatte. Kurz danach gestand einer der vormaligen Angeklagten, ein hochrangiger Politiker der irischen Sinn Féin, öffentlich, als Agent für die britische Regierung gearbeitet zu haben.
Politisch motivierte Morde und
geheime Absprachen
Im Berichtsjahr leitete die Justiz auf der Grundlage der Nordirland-Gesetzgebung drei Untersuchungen zur Aufklärung von Vorwürfen über die Mitwirkung staatlicher Stellen an der Ermordung von Robert Hamill, Billy Wright und Rosemary Nelson ein. Im November ordnete der Nordirlandminister an, die Ermittlungen im Fall Billy Wright im weiteren Verlauf auf der Grundlage des Inquiries Act durchzuführen. amnesty international erhob gegen diese Entscheidung Einspruch.
Die Regierung kündigte an, im Fall des 1989 ermordeten prominenten Menschenrechtsanwalts Patrick Finucane eine Untersuchung auf der Grundlage des Inquiries Act einzuleiten. Sie deutete jedoch an, dass der Großteil der Beweiserhebung wahrscheinlich in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen werde, da es dabei um »zentrale Aspekte der nordirischen Sicherheitsinfrastruktur« gehe. amnesty international bezeichnete die Durchführung einer Untersuchung zum Fall Finucane unter dem Inquiries Act als Augenwischerei.
Menschenrechtsverletzungen aus früheren Jahren
Die Regierung brachte im Jahr 2005 zwei Initiativen auf den Weg, die erklärtermaßen der Aufarbeitung früherer Menschenrechtsverstöße dienen sollten. Im April wurde dafür ein spezielles Ermittlungsteam (Historical Enquiry Team – HET) eingerichtet, um die Untersuchung ungeklärt gebliebener Todesfälle im Verlauf des Nordirlandkonflikts zu befördern. An der Unabhängigkeit der Ermittlungen bestanden allerdings Zweifel. Im November wurde im Parlament ein Entwurf für ein Gesetz zur Aufarbeitung der während des über 30-jährigen Konflikts in Nordirland begangenen Straftaten (Northern Ireland [Offences] Bill) eingebracht. Das Gesetz würde die Täter, seien es Angehörige von Staatsorganen oder Paramilitärs, straffrei stellen und es den Opfern unmöglich machen, umfassende Gerechtigkeit zu erwirken. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Bedeutung der Arbeit des HET in Frage gestellt.
Übergriffe nichtstaatlicher Akteure
Im Berichtszeitraum kam es erneut zu zahlreichen Übergriffen durch paramilitärische Gruppen. Zu den von Mitgliedern dieser Gruppen begangenen Straftaten zählten Misshandlungen in Form von Schlägen sowie Tötungen. Sieben Todesfälle wurden Angehörigen loyalistischer Gruppen, zwei andere Mitgliedern republikanischer Gruppen zugeschrieben. In einem weiteren Fall gab es Hinweise auf eine Beteiligung von Loyalisten.
Im Januar wurden bei einem Anschlag der Katholik Robert McCartney getötet und ein weiterer Mann schwer verletzt. Nach Angaben der Polizei wurde die Tat von Mitgliedern der Provisorischen Irisch-Republikanischen Armee (Provisional Irish Republican Army) ausgeführt, allerdings ohne die Zustimmung der Organisation. Die Familie von Robert McCartney und ihre Unterstützer waren bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit mit Einschüchterungsversuchen und Drohungen konfrontiert. Im Juni wurden in dem Fall zwei Tatverdächtige unter Anklage gestellt.
Im März starb der 55-jährige Stephen Nelson an den Folgen von Verletzungen, die er bei einem tätlichen Angriff im September 2004 davongetragen hatte. Die Unabhängige Kommission zur Beobachtung paramilitärischer Aktivitäten machte Mitglieder der loyalistischen paramilitärischen Ulster Defence Association für seinen Tod verantwortlich.
Gewalt gegen Frauen
Eine von der britischen Sektion von amnesty international in Auftrag gegebene Meinungsumfrage über die Einstellung der britischen Öffentlichkeit zu sexueller Gewalt gegen Frauen ergab, dass stereotype und diskriminierende Ansichten weit verbreitet waren. Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt jede Woche zwei Frauen von ihrem derzeitigen oder einem früheren Partner getötet. Die Verurteilungsquote in Vergewaltigungsfällen lag in Großbritannien nach wie vor sehr niedrig. In nur 5,6 Prozent der bei der Polizei angezeigten Vergewaltigungen kam es zu einem Schuldspruch. "
Auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba sowie im Irak und in Afghanistan befanden sich nach wie vor Tausende Menschen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in US-amerikanischer Gefangenschaft. Darüber hinaus sollen die USA an geheim gehaltenen Orten Haftzentren betrieben haben. Die Situation der dortigen Insassen war jener »verschwundener« Personen vergleichbar. Aus Protest gegen ihre Behandlung und weil sie keinen Zugang zu den Gerichten erhielten, traten zahlreiche Guantánamo-Gefangene in den Hungerstreik. Einige von ihnen sollen ernsthaft erkrankt sein. Im Berichtszeitraum gelangten weitere Informationen über Todesfälle sowie über Folterungen und Misshandlungen von Personen ans Tageslicht, die sich im Irak, in Afghanistan oder auf dem Marinestützpunkt Guantánamo Bay im Gewahrsam US-amerikanischer Behörden befanden. Starke Indizien deuteten darauf hin, dass die Regierung in Washington Vernehmungsmethoden abgesegnet hat, die den Tatbestand der Folter oder Misshandlung erfüllen, und dass sie auch die Praxis des »Verschwindenlassens« genehmigt hat. Gleichwohl waren keine Bemühungen erkennbar, staatliche Funktionsträger in höchsten Ämtern für solche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, nicht einmal Personen, die sich Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben könnten. Es fanden lediglich mehrere Gerichtsverfahren gegen Soldaten zumeist unterer Dienstränge statt, denen Misshandlungen an Häftlingen zur Last gelegt wurden. Die Prozesse endeten gewöhnlich mit der Verhängung relativ milder Strafen. Aus den USA wurden zudem Berichte über Polizeibrutalität und unverhältnismäßige Gewaltanwendung der Ordnungskräfte bekannt. Im Jahr 2005 kamen 61 Menschen durch den polizeilichen Einsatz von Taserwaffen ums Leben, eine im Vergleich zu den Vorjahren dramatisch gestiegene Zahl solcher tödlichen Vorkommnisse. 60 Menschen wurden hingerichtet, womit sich die Zahl vollstreckter Todesurteile seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen 1977 auf mehr als 1000 erhöhte.
Guantánamo Bay
Ende des Berichtszeitraums befanden sich nach wie vor rund 500 Gefangene aus etwa 35 Staaten auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Die meisten von ihnen waren im Jahr 2001 im Zuge des internationalen bewaffneten Konflikts in Afghanistan festgenommen worden und blieben unter dem Verdacht inhaftiert, Verbindungen zum Netzwerk al-Qaida oder zur ehemaligen Taliban-Regierung unterhalten zu haben. Bei mindestens zwei der Gefangenen handelte es sich um Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme noch keine 16 Jahre alt gewesen waren.
Im Dezember trat ein Gesetz über die Behandlung von Gefangenen (Detainee Treatment Act 2005) in Kraft, das den Guantánamo-Häftlingen das Recht entzog, vor US-Bundesgerichten gegen ihre Inhaftierung und Behandlung zu klagen. Ihnen wurde lediglich in eingeschränkter Form das Recht zugestanden, gegen Entscheidungen der Combat Status Review Tribunals (siehe unten) und der Militärkommissionen Widerspruch einzulegen. Das neue Gesetz stellte den Fortgang von rund 200 anhängigen Verfahren in Frage, in denen Guantánamo-Gefangene auf der Grundlage eines entsprechenden Urteils des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2004 die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung vor Gericht angefochten hatten.
Im Jahr 2004 von der Exekutive eingesetzte Ausschüsse (Combat Status Review Tribunals) hatten bis März 2005 93 Prozent der zu diesem Zeitpunkt in Guantánamo inhaftierten Personen als »feindliche Kämpfer« eingestuft. Die Anhörungen vor den Ausschüssen fanden ohne rechtliche Vertretung der betreffenden Gefangenen statt, von denen sich viele weigerten, dort überhaupt zu erscheinen. Außerdem mussten sie es hinnehmen, dass geheime und unter Folterungen erpresste Beweise gegen sie verwandt wurden.
Im August schloss sich eine unbekannte Anzahl von Guantánamo-Häftlingen einem Hungerstreik an, der bereits im Juni begonnen hatte. Die Gefangenen protestierten damit gegen ihre offenbar harte Behandlung und die Verabreichung von Schlägen durch das Wachpersonal. Außerdem forderten sie nachdrücklich, Zugang zu den Gerichten zu erhalten. Berichten zufolge beteiligten sich an dem Hungerstreik insgesamt mehr als 200 Gefangene, ein Sprecher des Verteidigungsministeriums nannte allerdings eine deutlich geringere Zahl. Mehrere Häftlinge erhoben den Vorwurf, während ihrer Zwangsernährung verbal und körperlich misshandelt worden zu sein und Verletzungen davongetragen zu haben, als das Wachpersonal ihnen in unsanfter Weise Schläuche in die Nase eingeführt habe. Die Regierung wies sämtliche Misshandlungsvorwürfe zurück. Ende 2005 dauerte der Hungerstreik weiterhin an.
Im November schlugen drei Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen eine Einladung der US-Regierung zu einem Besuch des Gefangenenlagers aus, weil die daran geknüpften Auflagen inakzeptabel waren.
Militärkommissionen
Im November beschloss der Oberste Gerichtshof der USA im Fall des Guantánamo-Gefangenen Salim Ahmed Hamdan, die Rechtmäßigkeit der Militärkommissionen zu überprüfen, welche per Präsidialverordnung eingerichtet worden waren, um gegen terrorismusverdächtige ausländische Staatsbürger zu verhandeln. Dessen ungeachtet erteilte Präsident Bush Anweisung, gegen fünf weitere Guantánamo-Häftlinge Verfahren vor Militärkommissionen zu eröffnen, womit sich deren Zahl auf neun erhöhte. Bei den Kommissionen handelte es sich um Organe der Exekutive und nicht um unparteiische oder unabhängige Gerichte. Die Regierung beraumte für Januar 2006 Vorverhandlungen gegen zwei Angeklagte an, deren Prozess nach dem Willen von Präsident Bush vor Militärkommissionen stattfinden soll. Einer der Angeklagten war Omar Khadr, ein zum Zeitpunkt seiner Festnahme 15-jähriger Jugendlicher, der in der Haft misshandelt worden sein soll und dessen geistige Gesundheit Anlass zu großer Sorge gab.
Inhaftierungen in Afghanistan und Irak
Im Berichtszeitraum hielten die US-Truppen im Irak Tausende Menschen unter Verweis auf Sicherheitsbelange ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Die geltenden Inhaftierungsvorschriften sahen vor, dass festgenommene Personen nach spätestens 18 Tagen entweder freigelassen oder aber in den Gewahrsam der irakischen Strafjustiz überstellt werden müssen. Sie boten allerdings auch die Möglichkeit, dass die von den USA angeführten multinationalen Truppen bei Vorliegen »zwingender Sicherheitsgründe« [...]
[...]