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Calvin Broadus, besser bekannt als Snoop Dogg musste sich gestern in Los Angeles wegen unerlaubten Waffen- und Drogenbesitzes vor Gericht verantworten. Dem mehrfach vorbestraften Rapper drohten im Falle einer Verurteilung bis zu vier Jahre Gefängnis. Grund für die Anklage ist ein Vorfall vom Oktober letzten Jahres: Polizisten hatten am Flughafen in kalifornischen Burbank eine Waffe und Marihuana im Auto des 35-Jährigen Rappers gefunden (unsere News vom 30.10.2006).
Der angeklagte Snoop verzichtete vor Gericht auf eine Verteidigung und erkannte das Gerichtsurteil an, ohne eine Gesetzesübertretung zuzugeben. Mit dieser in den USA möglichen Klageerwiderung ("no contest") entging der Rapper einer Haftstrafe, wurde aber insgesamt zu fünf Jahren Bewährung und 800 Sozialstunden verurteilt.
Des Weiteren muss der Rapper beim verlassen des Staates LA das Gericht informieren, muss eine DNA Probe abgeben, darf sich nicht mit bekannten Gangmitgliedern umgeben und braucht bei weiterem Besitz und "Genuss" von Marihuana eine ärztlichen Genehmigung. Laut Verteidiger besitze der Rapper solche eine Genehmigung bereits. Sollte Snoop in den fünf Jahren die Bewährungsauflagen verletzten, muss er für drei Jahre in Haft, so der zuständige Richter.
Quelle: www.billboard.com
Der angeklagte Snoop verzichtete vor Gericht auf eine Verteidigung und erkannte das Gerichtsurteil an, ohne eine Gesetzesübertretung zuzugeben. Mit dieser in den USA möglichen Klageerwiderung ("no contest") entging der Rapper einer Haftstrafe, wurde aber insgesamt zu fünf Jahren Bewährung und 800 Sozialstunden verurteilt.
Des Weiteren muss der Rapper beim verlassen des Staates LA das Gericht informieren, muss eine DNA Probe abgeben, darf sich nicht mit bekannten Gangmitgliedern umgeben und braucht bei weiterem Besitz und "Genuss" von Marihuana eine ärztlichen Genehmigung. Laut Verteidiger besitze der Rapper solche eine Genehmigung bereits. Sollte Snoop in den fünf Jahren die Bewährungsauflagen verletzten, muss er für drei Jahre in Haft, so der zuständige Richter.
Quelle: www.billboard.com