Sicherungsverwahrung - Verstoß gegen die Menschenrechte ?

bist du denn zufrieden mit den strafen, die sexualverbrecher in deutschland bekommen? bewährungsstrafen für kinderschänder und so? ist das in deinem interesse?

nein. ich hätte dem priester mit dem oralverkehr 10-15 jahre gegeben, bewährung frühestens ab 7-8 jahre.

das ändert trotzdem nix an meiner auffassung, dass die ursache für solch ein nächstenschädigendes verhalten ganz individuell ergründet und danach maßnahmen ergriffen werden müssen, um den kerl einzugliedern. wegsperren als strafe - unbedingt. ewige entziehung der menschlichen grundrechte - auf keinen fall.
und: niemand wird als kinderschänder geboren.
 
schinmal schön, dass du im kern wohl doch vernünftig bist :)

wie jemand zum pädophilen wird, darüber gibts ja keine einheitliche lehrmeinung, aber ich geh mal davon aus, dass das doch ziemlich früh in der kindheit seinen ursprung hat.
 
Hier ist mal ein Artikel zu der früheren Strafmündigkeit in England:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,683194,00.html

ich denke bei straffälligen kindern, sagen wir bis 14/15 jahren sollte man die eltern viel mehr für die scheiße die die kinder bauen in die verantwortung ziehen, denn ein gut erzogenes und gut behütetes kind macht so etwas nicht in diesem kindlichen alter, das passiert nur wenn die eltern einen dicken fiak auf die entwicklung/erziehung geben
 
ich glaube aber nicht das man nur den eltern die schuld dafür in die schuhe schieben kann, die haben ja oft selbst probleme verschiedener natur, nicht nur eindeutig selbstverschuldet.
sie sollen sicher die verantwortung tragen jedoch sollte diese zum glück der familie beitragen und nicht die familie noch mehr zerstören in welcher form auch immer
 
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Außerdem ist ja nicht für jede Straftat, die ein Kind/Jugendlicher begeht elterliches Fehlverhalten kausal.
Soviel "eigenen Kopf" würde ich auch schon einem 12-15 jährigen unterstellen. Auch Kinder können sich bewusst für etwas entscheiden, was ihre Eltern ihnen ausdrücklich als Unrecht beigebracht haben.
Auch dieses Auflehnen gegen die Eltern und das Suchen eigener (möglicherweise schlechter Vorbilder) sind doch pubertätstypisch und häufig fangen sich die Leute nach einigen Querelen wieder ein. Das gilt jetzt hauptsächlich für kleinere Straftaten wie Schlägereien, Sachbeschädigung usw. Auch ein 14 Jähriger Tagger der eine Fassade verwüstet, hat wahrscheinlich von seinen Eltern erzählt bekommen, dass man ander Leute Eigentum zu achten hat.
Und wenn so junge Menschen sogar zu Mördern werden, oder schon in der Pubertät Sexualdelikte begehen, dann muss diese psychische Störung nicht zwangsläufig auf Erziehungsversagen oder häuslicher Gewalt seitens der Eltern basieren, auch wenn dies oftmals der Fall ist.
Wenn man Eltern für bestimmte Sachen haftbar macht, dann ist das natürlich in Ordnung, aber jetzt insbesondere im Strafrecht wäre es doch nicht zumutbar, dass Eltern für ihren Nachwuchs die Haftstrafen absitzen müssen, nur weil Sohnemann eins an der Klatsche hat.
 
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falsch

die rückwirkende verlängerung der sicherungsverwahrung von 10 jahre auf unbestimmte zeit ist illegal, nicht die sicherungsverwahrung allgemein.
 
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