Wo zieht man die Grenze zwischen "manchen Fällen" und "da geht das aber wirklich nicht"?
1.)Türkisches Mädchen hat ein liberales Sexleben und wird juristisch natürlich (!!!) nicht verfolgt. Der Bruder nimmt das Recht in die eigene Hand. (Tut mir leid dieses Klischee zu bedienen, aber es passt immer so gut)
2.) 11 jährige Tochter wird vergewaltigt, der Vater tötet den Vergewaltiger.
3.) Typ packt einer Freundin an den Arsch, dafür gibt es einen Faustschlag.
WO liegen hier Unterschiede, die man messen kann, die man aufzeigen kann, die man als moralische Basis verwenden könnte?
Wir scheinen uns sicher zu sein, daß der 1. Fall nicht "gut" ist, der zweite Fall immerhin "nachvollziehbar" ist und der dritte Fall eigentlich "selbstverständlich" ist, aber woher diese Sicherheit? Was ist das entscheidende Kriterium?
Solange es nur Intuition ist, was etwas in der Hinsicht rechtfertigen kann, darf kein Fall von Selbstjustiz geduldet werden.