Original geschrieben von OATS
so wie UDU im Video wo sie das Graffiti entfernt
Wenn Du wüßtest!
Wenn man Graffiti rückstandslos entfernen kann, so ist nach geltender Rechtssprchung der Straftatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt.
Das zu beweisen, können sich nur Hip Popper leisten, wo die Eltern sich zum Frühstück einen Anwalt leisten können.
Die anderen bekamen einen Eintrag ins Erziehungsregister, Volljährige ins Strafregister wg. Sachbeschädigung.
Eine Sachbeschädigung beinhaltet immer eine erhebliche Substanzverletzung oder eine Einschränkung der technischen Brauchbarkeit. Bei Kunstwerken ist die bloße Veränderung bereits eine Sachbeschädigung, egal, ob die Substanz der Sache beschädigt wird oder nicht.
Das Video wurde von denen schon benutzt, die sich keinen Anwalt leisten können, um zu beweisen, daß man diese unerwünschten Lacke entfernen kann. Dann spricht man von einer Verschmutzung. Eine Verschmutzung ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.
Aber ich erwähne der Ordnung halber, zivilrechtlich spielt es keine Rolle, weil der Verursacher die Kosten der Reinigung/ Beseitigung immer zu bezahlen hat, wenn der Eigentümer Schadenersatzansprüche anmeldet.
Er hat jedoch eine Schadenminderungspflicht.
Ich denke, es ist für beide Seiten wichtig, wie man die Angelegenheit, möglichst kostengünstig, wieder in Ordnung bringen kann, oder?
Udu