Neues von der Heimatfront - Der Thread für deutsche Politik III

Sexuelle Übergriffe in der Ehe konnten schon vor 1997 bestraft werden, als Nötigung z.B. Eine Verfolgung als Vergewaltigung war halt logisch unmöglich, weil es ja eine Pflicht zum "ehelichen Beischlaf" gab.

Mal ein historischer Crashkurs, weil bei diesem Vergewaltigung-in-der-Ehe-Dings immer der Kontext fehlt: Abseits vom ganz archaischen Sinn der Ehe, legitime Kinder zu zeigen, gilt spätestens seit Augustin (354-430) die Ehe für Christen als Refugium der Lust, als Zugeständnis Gottes an die fleischliche Existenz des Menschen. Nur in der Ehe ist Sex legitim, da kann er dann aber auch nicht einfach verweigert werden. Der Körper jedes Gatten gehört nach christlicher Vorstellung seit der Antike dem jeweiligen Partner, es gibt ein wechselseitiges Recht auf Sex, das nach Luther, als die Ehe (gegenüber der Enthaltsamkeit der Priester) aufgewertet wurde, noch mehr an Bedeutung gewonnen hat. Dieses Recht ist im Mittelalter auch von seiten der Frauen durchaus eingeklagt worden.

Ab 1960 erst findet ein Wandel der Sexualmoral von Norm- zu Konsensorientierung statt, der es überhaupt denkbar macht, dass jemand innerhalb der Ehe nochmal seinen Konsens zum Verkehr geben muss bzw. eben nicht geben kann. Bis dahin gilt dieser Konsens grundsätzlich mit Eheschluss gegeben, eine seit ewigen Zeiten völlig selbstverständliche Vorstellung, die als Recht auf "eheliche Gemeinschaft" eben auch noch im BGB von 1900 festgeschrieben war. Ab den 1960er Jahren durften sich dann Juristen den Kopf zerbrechen, wie eine Vergewaltigung in der Ehe logisch möglich sein soll, wenn doch ein Recht auf Beischlaf gesetzlich festgeschrieben ist, mit dem Ergebnis, dass in den 90ern dann Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand werden konnte. Das mag in Zeiten, wo Gesetzesnovellen nach trendenden Hashtags eingebracht werden, irrsinnig langsam erscheinen, erscheint mir aber noch ziemlich flott als Umsetzung eines so epochalen Wandels in der Sexualmoral.
das hattest du hier doch schon öfters verbreitet? kommt mir jedenfalls sehr bekannt vor
 
was sagt das über die deutschen medien aus, dass viele tatsächlich glauben, in den 90ern sei eine vergewaltigung in der ehe nicht bestraft worden!?

Eine relevante Partei mit einem deutlich höheren Frauenanteil gibt es wohl nicht. Bei den Grünen ist das glaube ich ungefähr ausgeglichen.
Wenn man sich für Frauenrechte einsetzen möchte, kann man dann ja aber trotzdem die Grünen wählen, da ich davon ausgehe, dass bei einer Partei, die sich für Feminismus einsetzt, auch die Männer feministisch abstimmen werden.

die grünen haben mehr frauen als männer im parlament aber mehr männliche mitglieder.
also auch in einer feministischen partei mit radikalen quotenregeln engagieren sich mehr männer.
 
Sexuelle Übergriffe in der Ehe konnten schon vor 1997 bestraft werden, als Nötigung z.B. Eine Verfolgung als Vergewaltigung war halt logisch unmöglich, weil es ja eine Pflicht zum "ehelichen Beischlaf" gab.

ja genau? und das war offensichtlich absurd.

wie Rita Süssmuth es in einem Spiegel Gespräch von 1987 formuliert:

Aber es kann doch nicht so sein, daß eine Frau, die in einer außerehelichen Beziehung lebt, einen klaren Rechtsschutz hat, sobald sie aber heiratet, nicht mehr. Das hat schließlich auch die männlichen Kollegen sehr überzeugt.

und mir ist schon bewußt, daß die Vorstellungen von Sexualität 1997 (oder bspw. auch 1983, als es seitens SPD und Grünen auch bereits Bemühungen in diese Richtung gegeben hatte) nicht mit denen von was-weiß-ich-wann zu vergleichen sind.

das ändert aber nichts daran, daß die Gesetzesänderungen in den Neunzigern dennoch überfällig gewesen sind. gerade auch deshalb, weil zum Zeitpunkt der früheren Debatten bei vielen Männern noch sehr verquere Vorstellungen zu diesem Thema vorherrschten (die glücklicherweise, wohl unter anderem auch durch die öffentliche Debatten, weniger wurden) - man lese bspw. die Reaktionen, die diejenigen, die sich in den Achtzigern darum bemüht haben, noch bekommen haben. die Idee von sexueller Verfügbarkeit der Frau mag für die Männer ja (noch) einleuchtend gewesen sein, für die meisten Frauen war es das (spätestens) in den Achtzigern aber nicht mehr.
 
was ist denn deine eigene richtige sicht der dinge?

ist doch egal

mit dem kontext kann man halt nachvollziehen, warum "vergewaltigung in der ehe" bis in die 1960er als straftatbestand undenkbar war und ferner, warum es ab denkbarkeit ein bißchen gedauert hat, diese einigermassen neue idee / sicht der dinge in gesetzesform zu bringen. und dann finde ich da nichts mehr absurd und verquer dran.
 
Antisemitismus und Rassismus ließen sich zu über 90 Prozent auf den Rechtsextremismus zurückführen.

lach die nummer stirbt auch nicht aus oder
 
#teamrechtsstaat

Verstehe nicht warum CDU und FDP nicht auf geklagt haben.

Für R2G ist natürlich die fehlende Parität im Gericht schuld am Urteil.
 
wer verfassungswidrige Gesetze formuliert und verabschiedet sollte irgendwie bestraft und beim zweiten mal für sämtliche politischen ämter gesperrt werden
 
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bei antifa-ard steht man wohl nich so auf die verfassung.
 
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wieso muss ich jetzt an emile ratelband denken? o_O
 
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