aber das beste ist:
Bundesweit beschlagnahmt Software
Corel Draw 4.0
Corel Draw 5.0
Corel Draw 6.0
Softwareversionen
Das Landgericht München hat am 19.11.1996, folgenden Beschluß erlassen:
Auf die Beschwerde der Firma Corel Corporation wird der Abhilfebeschluß des Amtsgerichts München vom 18.11.1996 aufgehoben und der allgemeine Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts München vom 02.10.1996 dahin ergänzt, daß die Beschlagnahme abgewendet werden kann durch Aufbringung eines Aufklebers auf der Außenverpackung der Softwareversionen Corel 4.0, 5.0 und 6.0, der folgenden Wortlaut hat:
„Achtung! Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Software-Lizenzvereinbarung dieses Produktes die mißbräuchliche Verwendung der in dem Programm aufgeführten digitalen Bilder und Kennzeichen untersagt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die §86a StGB unter Strafe stellt."
Corel Draw
