Vor kurzem hatte ich hier "Kontrollmöglichkeiten im Internet" eröffnet und einen Zeitungsartikel, den ich gefunden hatte, gepostet. Vielleicht solltet Ihr den mal lesen und darüber nachdenken!!!
Ich kann Euch nur aus eigener Erfahrung berichten, was der BGS manchmal für einen Schwachsinn mit den Internet- Infos macht.
Auf irgendeiner Sprayer- Homepage stand ein Artikel, was man beim illegalen Sprühen beachten sollte. Phyxx kann vielleicht einen Link machen,wie man auf den Artikel kommt.
Weder der Verein, noch ich, als Privatperson, hatten zu diesem Zeitpunkt einen Internet-
Anschluß.
Es stand u.a. drin, man solle die Dosen immer abwischen, vor dem Malen pinkeln gehen und sich erst freuen, wenn man im Bett liegt.
Von mir wurde als Graffiti- Sozialarbeiterin gesprochen und die Anschrift und Telefonnummer des Projektes genannt, allerdings mit falscher Anschrift. Auch die Anschrift der SOKO Graffiti der Landespolizei stand drin, die war allerdings richtig aufgeschrieben worden.
Ich bin zwar alt, aber noch so fit, daß ich die Anschrift unserer Projektadresse fehlerfrei schreiben könnte!!!
Irgend ein BGS- Beamter hatte seinem Kollegen diesen Artikel rausgezogen und wohl auch ausgedruckt. Der ganz helle Soko- Beamte, dem der Auszug gegeben wurde, teilte einem Vater mit, daß ich diesen Text im Internet verbreiten würde und Jugendliche zum illegalen Sprühen animiere! Der war natürlich nicht gerade entzückt, daß sein Sohn zu uns kommt. Der Sohn informierte mich und meinte, das da entweder einer im Internet Mist mit meinem Namen macht oder die Soko lügen würde.
Ich rief beim BGS Hamburg an und ssprach mit dem beamten. Er weigerte sich, mir den Text zukommen zu lassen oder zu sagen, wo man ihn im Internet finden könne.
Da der Text NICHT VON MIR WAR,ich inzwischen auch dubiose Angaben aus Bremen erhalten hatte, stellte ich Strafantrag gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung und Rufmord.
Durch fitte Sprayer bekam ich dann plötzlich von überall her diesen Text. Ich hatte geglaubt, ich gucke nicht richtig! Nichts wies im Text auf meine Urheberschaft hin. Mit einem Hauch von verstand hätte man die Fakten vom Schreibtischg überprüfen können!!!
Der BGS- Beamte wollte sogar, ohne vorher mit mir zu sprechen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich stellen.
Folge:
Ich nahm den Strafbefehl gegen Unbekannt zurück und stellte Strafantrag gegen den Beamten wegen Verstoß gegen die Strafprozeßordnung, weil
1.jedem Beschuldigten das Recht eingeräumt wird, sich zum Strafvorwurf zu äußern. Diese war mir jedoch verwehrt!!!
2.Wegen Verletzung der Schweigepflicht, weil der Vater informiert wurde, was ich mache, jedoch nicht als Zeuge vernommen wurde!!!
3. Wegen Rufmord, weil er ungeprüfte Fakten verbreitet, mein Ansehen in der Öffentlichkeit erheblich schadet und habe noch Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
Nun bin ich gespannt, wann darüber eine Entscheidung kommt.
Eigentümlicherweise hatte der Beamte gegen die Landespolizei keine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt oder ein Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt gestellt.
So, nun wißt Ihr, warum ich den Brief an die TOYs geschrieben habe und warum auch der rote Balken oben sehr ernst genommen wird.
UDU