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Wenns ein junkie war, dann sind die Sachen längst weg, mach dir da mal nicht zu viel hoffnung
Habe eher schiss dass es irgendwann mal brennt (so wie es q-tip passiert ist), dann wären die Platten ein übler Brandherd.
oder du forderst einfach die herausgabe deines eigentums - dafür musst du doch nichts zahlen.bzgl. meiner blurays/dvds ließ sich ein Käufer herausfinden, der sehr viele gekauft hat. mit diesem habe ich mich schon darauf geeinigt, daß wir sozusagen halbe-halbe machen
Oh man was ne Katastrophewenn das thema da schon angerissen wurde, um daran anzuschließen, die wohnung von whizz vienna wurde bei einer gasexplosion komplett zerstört - all das equipment und die platten dementsprechend ruiniert. seitdem hat er auch nichts mehr produziert. habe zu der zeit unmittelbar in der nähe von jenem haus gewohnt und erst später erfahren, dass er darin gewohnt hat.
ein artikel zu der explosion: https://www.meinbezirk.at/rudolfshe...-auf-der-aeusseren-mariahilferstrasse_a928903
oder du forderst einfach die herausgabe deines eigentums - dafür musst du doch nichts zahlen.
Polizisten sind keine Juristen. Ich rate dir, anwaltlichen Rat einzuholen. Laut §935 BGB kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden.so eindeutig ist es scheinbar nicht, glaubt man dem zuständigen Ermittler. der aktuelle Besitzer (Eigentümer?) der Filme hat diese gutgläubig in einem second hand Laden erworben, in dem die eigentlich Täter diese losgeworden waren. vermeintlich ist deshalb so, daß Gerichte in solchen Fällen nicht vorbehaltlos für den ursprünglichen Eigentümer entscheiden (dementsprechend wurde mir geraten, idealerweise selbst einen Kompromiß zu finden).
Hier ist die unbegleitete Probefahrt der Knackpunkt. Wäre es vom Gelände des Verkäufers gestohlen worden, sähe es rechtlich anders aus.
Polizisten sind keine Juristen. Ich rate dir, anwaltlichen Rat einzuholen. Laut §935 BGB kann an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden.
Beim Kauf von Diebesgut kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und den gezahlten Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen. Als Diebstahlsopfer musst du niemand entschädigen.der aktuelle Besitzer (Eigentümer?) der Filme hat diese gutgläubig in einem second hand Laden erworben, in dem die eigentlich Täter diese losgeworden waren.
wenn das thema da schon angerissen wurde, um daran anzuschließen, die wohnung von whizz vienna wurde bei einer gasexplosion komplett zerstört - all das equipment und die platten dementsprechend ruiniert. seitdem hat er auch nichts mehr produziert. habe zu der zeit unmittelbar in der nähe von jenem haus gewohnt und erst später erfahren, dass er darin gewohnt hat.
ein artikel zu der explosion: https://www.meinbezirk.at/rudolfshe...-auf-der-aeusseren-mariahilferstrasse_a928903
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