Ob es tatsächlich Defizite gibt ist eben fraglich. In vielen (um nicht zu sagen den meisten) Artikeln und Kommentaren wird der Eindruck erweckt, dass Frauen starke Gegenwehr leisten müssen, damit eine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich ist. Das ist zum Teil auch unter Juristen umstritten, wenn auch mein Eindruck war, dass die Mehrheit der Ansicht ist, dass auch bei passiven Widerstand (aus Angst etc.) der Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt sein kann, also dass Recht da bisher den nötigen Interpretationsspielraum bietet.
Diese Diskussion, ob nun berechtigt oder nicht, wird nun im Zuge von Frau Lohfink wieder hochgezogen. Sie hat aber mit dem Fall an sich gar nichts zu tun. Das Gericht hat nicht argumentiert, dass das zur Wehr setzen nicht ausreichend war um eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu rechtfertigen (dann würde es in angeführte Debatte passen, dazu gibt es auch eine Reihe von fragwürdigen Gerichtsurteilen), sondern dass sie komplett freiwillig Sex mit den Typen hatte (deswegen auch die Verurteilung wegen Falschaussage).
Wenn man Kritik an dem Urteil üben möchte, dann sollte diese sich darauf konzentrieren, ob die Feststellung das es sich um konsensualen Sex handelte richtig war oder nicht.