hausdurchsuchung does and donts

Aluka

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sonnescheint schrieb:
Joa,
eine Frage hätte ich dann aber doch noch. Du meintest ja, die Polizei liest in Foren mit, mag sein, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das, was jemand in einem Internet-Forum reinschreibt, vor Gericht als "Beweis" verwendet werden kann, das hattet ihr mir mal so ähnlich weis zu machen versucht.
:)

Und es gibt immer wieder Spezialisten die in Foren schreiben ma solle die ganze Stadt voll Sprühen etc. was genau so Strafbar ist da es aufrufen zu Illegalen aktionen ist,und auch glaube ich ne Hausdurchsuchung einem einbrockt...
 

sonnescheint

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.

Jemand ruft in einem Forum zum Vollmalen einer Stadt auf und am nächsten Tag findet bei einem eine Hausdurchsuchung statt?
Da glaube ich nicht dran, sorry. Tut mir leid, aber manchmal glaube ich, es wird ein bisschen übertrieben. :)
Prahlerische Geständnisse hin oder her, aber das ist nun wirklich etwas überzogen.
 

UDU

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sonnescheint schrieb:
Jemand ruft in einem Forum zum Vollmalen einer Stadt auf und am nächsten Tag findet bei einem eine Hausdurchsuchung statt?
Da glaube ich nicht dran, sorry. Tut mir leid, aber manchmal glaube ich, es wird ein bisschen übertrieben. :)
Prahlerische Geständnisse hin oder her, aber das ist nun wirklich etwas überzogen.


Glaub doch was Du willst. Manche lernen nur, wenn sie genügend gelitten haben.

Aus Schaden wird man klug.

In Köln wollte man einen minderjährigen Sprayer für 3 "tags" erkennungsdienstlich behandeln, der auf frischer Tat erwischt wurde.

Schau Dir mal § 26 StGB an. (Google)
 

lethargie

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in der selben stadt hatte jemand die beamten vor der haustür stehen, weil er in einem hiesigen forum jemandem anders gedroht hatte, ihn totzuschlagen oder so ähnlich.

meine quelle ist allerdings nur hörensagen.
 

MoSHeR

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lethargie schrieb:
in der selben stadt hatte jemand die beamten vor der haustür stehen, weil er in einem hiesigen forum jemandem anders gedroht hatte, ihn totzuschlagen oder so ähnlich.

meine quelle ist allerdings nur hörensagen.

kann da nur zustimmen
is des beste beweismittel dafür, dass man aufpassen sollte was man wo wie sagt
die annahme dass des internet n spielplatz für anonyme aktionen ist sollte wohl us den ganzen posts usw hervorgehen!
 

UDU

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Heise- Newsletter- u. SPIEGEL- Leser wissen mehr:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24587/1.html

Presse und Polizei spielen auch "stille Post".

SPIEGEL ONLINE - 06. Februar 2007, 16:36
URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,464629,00.html
ONLINE-DURCHSUCHUNG
Die Methoden der Staats-Hacker

Von Holger Dambeck

Das Bundeskriminalamt hält die umstrittene Online-Durchsuchung von PCs für unverzichtbar. Technisch sind solche staatlichen Hackerangriffe kaum ein Problem, einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Der Chaos Computer Club spricht von "Stasi-Methoden".

Berlin - Heimliche Online-Durchsuchungen von Computern sind vorerst verboten - das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert nun wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, schnell eine Rechtsgrundlage fürs staatliche Hacken zu schaffen. Die Polizei benötige die Online-Durchsuchung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität, sagte Ziercke.

Ich möchte gern maal wissen, wer den Datenmüll bearbeiten soll und was es bringt, wenn man Terroristen auf diese Weise überwachen will.
Wer mit Notebook oder mit einem internetfähigen Handy unterwges ist und immer den Akku rausnimmt, ist wohl kaum zu kriegen. Selbst wenn man Terroristenbotschaften hätte, wären die wohl auch noch verschlüsselt und könnten sich gleichen Methoden bedienen. Da ist eine Rumdumüberwachung mit fähigen Leuten wohl deutlich preiswerter und wesentlich effektiver.

Wenn ich daran denke, daß man anfangs nur von Gewalttätern die DNA absspeichern wollte und sie jetzt auch schon Sprayern abgenommen und gespeichert wird, dann ist es eine Frage der Zeit, daß man den Trojaner auch für Eierdiebe benutzen will.
 

UDU

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Die trojanische Kriegserklärung

Die trojanische Kriegserklärung
Die Polizei soll sich nach dem Willen der Bundesregierung bald in unsere Computer einschleusen dürfen. Können wir uns davor schützen? Technisch nur sehr eingeschränkt. Wirklich wirksam gegen PC-Schnüffeleien ist nur politischer Protest
VON DANIEL SCHULZ UND ASTRID GEISLER
1. Bevor die meinen Computer filzen, müssen sie ihn finden. Kann ich mich verstecken?
Kaum - außer Sie sind bereit, sich komplett aus dem Internet zu verabschieden. Angenommen, die Beamten haben nur Ihren Namen und die Adresse. Dann können sie die Firmen abtelefonieren, die Internetanschlüsse bereitstellen, die so genannten Provider. Und dann ist es meist vorbei....

...11. Klingt wie übelste Science-Fiction. Offensichtlich hilft keine Technik wirklich dagegen. Was dann?
Wenn Sie sich schützen wollen, müssen Sie doch mal politisch aktiv werden. CCC-Fachmann Baumgart rät: "Das Einzige, was wirklich hilft, ist Druck auf die Abgeordneten im Bundestag zu machen, dass sie diesem umfassenden Angriff auf die Bürgerrechte nicht zustimmen."
taz vom 9.2.2007, S. 13, 205 Z. (TAZ-Bericht), DANIEL SCHULZ / ASTRID GEISLER
http://www.taz.de/pt/2007/02/09/a0185.1/text

Punkt 11 sollte man wirklich beherzigen.
 

Beinshabby

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bringt einen schon in rage was da auf den letzten seiten zu lesen war, aber danke für die ganzen fundierten aussagen und links zum thema...
trotzdem muss ich mich jetzt mal kurz auskotzen: zu viel deutschland bringt mich zum erbrechen
 

UDU

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Auch die "aktive Teilnahme" an Gesprächen in Chatrooms etc. wurde scharf kritisiert..

... Für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist seit Dezember 2006 mit der Verabschiedung des veränderten Verfassungsschutzgesetzes die Onlinedurchsuchung bereits erlaubt. Doch das neue Gesetz war nicht nur wegen der Onlinedurchsuchung umstritten. Auch die "aktive Teilnahme" an Gesprächen in Chatrooms etc. wurde scharf kritisiert.

Gegen das Gesetz ist einen Tag nach seiner Verabschiedung bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt und am Freitag, dem 9. Februar 2007, durch den beauftragten Rechtsanwalt Dr. Fredrig Roggan eingelegt worden. Aufgrund des steigenden Interesses an der Problematik der Onlinedurchsuchung im Allgemeinen sowie der Verfassungsbeschwerde im Besonderen hat die Beschwerdeführerin, Twister (Bettina Winsemann), heute ihr Einverständnis dazu gegeben, den Volltext der Verfassungsbeschwerde (ohne die privaten Daten zur Zulässigkeit) zu veröffentlichen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/85892

Telepolis stellt das ungekürzte Dokument online bereit:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24727/1.html



Vielleicht kommen jetzt hier die kleinen Aufschneider und Gerüchteköche mal ins Nachdenken.
 

MoSHeR

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für unbsere freunde die gerne programme wie msn und icq benutzen
alle nachrichten die ihr schreibt werden für keine ahnung vieleie jahre auf den servern der jeweiligen firmen gespeichert! also passt da auch bisserl auch

die einzige möglichkeit die ich kenne is entweder ganz auf solche sachen zu verzichten (aber wer macht des schon) oder das programm trillian zu benutzen (des soll keine werbung sein aber diese programm dass alle gänigen messangerproggies vereint hat einen vorteil udnd er kommt jetzt:)
mit trillian ist es möglich (sofern der kommunikationspartner auch trillian hat) eine verschlüsselte verbindung aufzubauen auf den jeweiligen icq serverlog sollte die polizei oder wer auch immer dann aus dem gespräch nicht mehr schlau werden weil da dann irgendeine mist steht
des einzige prob is dann noch eure history, aber die aknn mann ja löschen
viel spass damit:p
 

UDU

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Ex-Bundesinnenminister legt Verfassungsbeschwerde gegen Online-Durchsuchung ein (2.3.07)
Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum[1] (FDP) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt. Baum will das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Das Gesetz erlaubt dem Geheimdienst zur Terrorbekämpfung den heimlichen Zugriff auf private Computer. Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum (74) laut dpa. Anfang Februar hatte bereits[2] der Berliner Rechtsanwalt Fredrik Roggan im Auftrag der Mülheimer Autorin Bettina Winsemann (alias Twister) und einem Mitglied der Linkspartei eine Beschwerde[3] beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz eingereicht.
Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen, betonte Baum. Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes. Baum kritisierte auch die Beibehaltung des Großen Lauschangriffs in NRW: Damit werde das Urteil der Bundesverfassungsrichter zum Lauschangriff bewusst ignoriert.
Das neue NRW-Verfassungsschutzgesetz entstand unter liberaler Ägide. NRW-Innenminister Ingo Wolf gehört wie Baum der FDP an. Der streitbare Anwalt Baum hatte in Karlsruhe bereits das Luftsicherheitsgesetz mit der umstrittenen Befugnis, entführte Passagiermaschinen im Extremfall abschießen zu lassen, sowie den Großen Lauschangriff teilweise zu Fall gebracht[4].
Der Bundesgerichtshof (BGH) untersagte jüngst[5] das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage. Schäuble und Polizeivertreter[6] dringen seitdem auf eine gesetzliche Regelung, die den Strafverfolgern und den Geheimdiensten die staatliche Verwanzung von PCs erlaubt. Datenschützer[7] und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)[8] hegen dagegen weiterhin schwere rechtliche Bedenken gegen die geplante Schnüffeltechnik. Wolf hatte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bereits betont, er lehne heimliche Online-Durchsuchungen von privaten Computern durch Polizei und Staatsanwaltschaft ab. Als "Ausnahme-Instrument" müsse aber dem Verfassungsschutz auch die heimliche PC-Suche erlaubt sein[9], begründete er die Neuerungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz. Damit sei auch die vom Bundesgerichtshof auf Bundesebene als fehlend bemängelte rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen durch den Landesverfassungsschutz geschaffen.
Zu den Auseinandersetzungen um die Online-Durchsuchung und die erweiterte Anti-Terrorgesetzgebung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
• Die Anti-Terror-Datei geht in Betrieb[10]
(jk[11]/c't) (jk/c't)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/86128/from/rss09



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NE0N

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Stimmt das wirklich das man wie auf seite 1 beschrieben Ladungen der Polizei für Zeugenaussagen nicht folge zu leisten braucht? Ist damit nur ein bestimmter termin oder allgemein gemeint?
 
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