Original geschrieben von HuNdEpRiEsTeR
jo hab mir das jetz alles nich durchgelesen aber wenn man mal nur von dosen ausgeht ich weis ja nich...
also ne kanne kost ca. 3,50 davon sind 16% mwst. und damit kannste gut nen schaden von ca. 400-800 € anrichten.
das gleicht sich glaub ich weniger aus
aber das BSP treibt grafftii bestimmt ganz gut in die höhe das stimmt schon ^^
peace
Es wird auch die Summ in die Höhe getrieben, weil es Firmen gibt, die die Geschädigten gnadenlos betrügen, indem sie extrem überzogene Rechnungen/Forderungen stellen.
So wurde in Lüneburg mal von einer Firma 35.000 DM
eher das Doppelte eingereicht, um 400 qm Lärmschutzwand zu reinigen.
Oder es entstehen erhebliche Kosten, weil unkundige Firmen oder hilflose Geschädigte falsche Mittel anwenden und den Schaden noch vergrößern.
Auch werden oft Schadenssummen verbreitet, die dann gar nicht abgefordert werden, weil ehrliche Firmen mit Ahnung kostengünstig reinigen.
So hat z.B. der Anwalt von OZ ein Beispiel genannt, wo angeblich ein Schaden von rd. 50.000 € entstanden sein soll (egal, ob OZ es war oder nicht), aber später in der Akte "nur" noch von rd. 5- 6.000 DM die Rede war. Nur, die Presse reduziert nicht die Schadenssumme, sondern beläßt es bei der Meldung.
Würden bestimmte, großblättrige Zeitungen mal ihrer Informations
pflicht nachkommen, so wüßten Geschädigte, mit welchen Mitteln man Schäden beseitigen kann und wie hoch die Schäden tatsächlich sind.
Selbst die Polizei, die sich ständig mit Graffiti beschäftigt und gegen Sprayer ermittelt, weiß nicht einmal, was man rückstandslos entfernen kann oder verschweigt es.
Dadurch werden dann Gerichte belastet, die dann Hauptverfahren wegen Sachbeschädigung eröffnen, dann aber freisprechen müssen, weil der Straftatbestand nicht erfüllt ist und dem Angeklagten auch noch seine Kosten zu erstatten haben.
Das führt dann dazu, daß Eltern u. Angeklagte sich in falscher Sicherheit wiegen und glauben, sie müssten nun für die Reinigung nicht aufkommen, was natürlich falsch ist.
Geschädigte, die sich keinen Anwalt leisten können, verzweifeln an der Gerechtigkeit und trauen sich nicht, die Kosten einzuklagen.
Angeklagt, die sich keinen Anwalt leisten können, werden in solchen Fällen wegen Sachbeschädigung verurteilt und haben Einträge im Erziehungs- (bei Minderjährigen) oder Strafregister. (bei Volljährigen)
Als ich klein war, hatten wir auch mit Kreideresten aus der Schule an Häuserwänden gezeichnet. Auch mit Backsteinsplittern konnte man Hinkmal- Spiele auf Gehwegplatten oder Schriftzüge an Häuserwände malen. Ältere Schüler hatten manchmal Botschaften geschrieben, die nicht jugendfrei waren, aber trotzdem kam keiner vor den Jugendrichter, weil der Kreiderest der Schule gehörte, oder weil an der Hauswand eine minimale Abrasion entstanden ist, geschweige denn, wegen Beleidigung, sondern man hatte es weg zu machen, manchmal kriegte man auch einen „Satz warmer Ohren“ usw.
Heute kennen weder Geschädigte, noch Eltern von Tätern oder Täter Ansprechpartner genannt, an die man sich wenden kann, um das wieder in Ordnung zu bringen, weil jede Behörde die Hand aufhält und/oder ihre Existenzberechtigung durch Fertigung von Anzeigen oder Akten nachzuweisen versucht.
Udu