GPS Ueberwachung legal laut BVG
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute ueber den Einsatz von GPS Satelitensystemen bei der Ueberwachung von Verdaechtigen zu entscheiden. Es sprach sich fuer den Einsatz dieser aus.
Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht von Falk, einem frueheren Mitglied der AIZ. Die Polizei hatte damals heimlich einen GPS-Empfaenger an einem Auto installiert. Ueber zwei Monate spionierten die Behoerden nun die Bewegungen dieses Fahrzeugs aus. Mit Hilfe des GPS-Empfaengers ist eine lueckenlose Auswertung moeglich. Somit stellt das Bundesverfassungsgericht sicher, das die "Strafverfolger" nun moderne Technik zur Bekaempfung "schwerer Straftaten" einsetzen kann. Angeblich soll aber eine Totalueberwachung weiterhin ausgeschlossen sein.
Der Verdacht einer Straftat ist fuer die Ueberwachung ausreichend. Es soll sich um "schwere" Straftaten handeln. In diesem Zusammenhang wurden bisher Mord, Totschlag, Raub, raeuberische Erpressung, Bandendiebstahl, sexueller Misbrauch von Kindern und Menschenhandel genannt. Der Sexueller Misbrauch in anderen Faellen wurde nicht genannt. Es ist hier zu vermuten, dass extra die Formulierung "von Kindern" eingebracht wurde, weil sie populaer ist, jede staatliche Repression in den Augen der Buerger zu entschuldigen. Es ist leider schon populaer solche Ueberwachungsmassnahmen entweder mit schweren Straftaten gegen Kinder zu entschuldigen oder aber auch mit dem Terrorismus in Verbindung zu bringen. Solche Taten machen dem Buerger Angst und die Einschraenkung der Freiheit wird dann gerne hingenommen.
Eine Raeuberische Erpressung ist uebrigens auch wenn ein 15jaehriger einem anderen Jugendlichen 20 Euro "abzieht". Tut er dies mit einer Waffe (z.B. durch Vorhalten eines Taschenmessers) ist es "schwere raeuberische Erpressung". Auch nur wenn er das Opfer nun nicht noch verletzt handelt es sich ausschliesslich um eine "schwere raeuberische Erpressung". Keinesfalls moechte ich solche Taten herunterspielen. Aber das Beispiel soll zeigen, das man sich darunter eben nicht nur wirklich "schwere" Straftaten befinden. Ein Jugendlicher der diese Taten bereut und vorher nicht straffaellig geworden ist, kann mit einer Strafe zur Bewaehrung rechnen, die im unteren Strafrahmen angesetzt ist.
Die Polizei kann bis zu zwei Tage eingenstaendig ueber die Überwachung entscheiden, erst dann muss ein Staatsanwalt eingeschaltet werden. Dieser kann eine Ausweitung auf bis zu einem Monat veranlassen. Erst nach einem Monat muss ein Richter davon in Kenntniss gesetzt werden, der dann eine weitere Ueberwachung, die laenger andauert, festlegen kann.
Da die Ueberwachung auch nicht zentral erfasst werden muss, gibt es kaum Daten ueber dieses Verfahren. Das BKA gab an, jaehrlich 6 bis 10 Ueberwachungen durchzufuehren.
Die Methode ist relativ guenstig und technisch relativ einfach zu bewerkstelligen. Nach Angaben der Behoerden wird die militaerische Version des GPS Systems hierbei nicht eingesetzt, sie wuerde eine noch zielgenauere Ortung der ueberwachten Person ergeben. Die Ueberwachung beschraenkt sich nicht nur auf Fahrzeuge. Theoretisch ist es moeglich auch Personen so zu ueberwachen. Auch wenn die militaerische Variante nicht zum Einsatz kommt ist es moeglich ueberwachte Objekte mit einer ungefaehren Genauigkeit von bis zu 50m zu orten.
Die Ueberwachung beschraenkt sich aber auch nicht nur auf GPS. Auch ist es moeglich Leute mit Hilfe ihres Mobiltelefons zu orten. Ein eingebuchtes Mobiltelefon kann auch mit Hilfe der Sendemasten georten werden. Die Genauigkeit schwankt hierbei stark und ausserdem gibt es kaum verlaessliche Angaben. Zumindest ist auch so eine Bewegungsprofilerstellung moeglich und wuerde auch bereits durchgefuehrt.
Warum man sich darueber aufregen kann ist vielleicht einigen nicht klar. Wer sich immer an Ordung und Gesetz haellt und eben nie etwas macht, wird wohl kaum in die Muehlen dieser Ueberwachung geraten. In wie weit solche Moeglichkeiten ausgenutzt werden, oder ausgenutzt werden koennen, kann sich jeder mal selber ueberlegen. Wenn er dann zu dem Ergebnis kommt, sie werden nicht ausgenutzt, den verweise ich auf den geplanten Einsatz des BGS auf Sprayer in Berlin. Diese sollten mit Waermebildkameras verfolgt werden und sind testweise auch schon. Es wurden 12 Sprayer festgenommen nachdem man sie mit einem Waermebildsystem durch die Stadt jagte. Diese Ueberwachung wurde nun erstmal auf Eis gelegt, aber nicht weil man meinte es wuerde in keinem Verhaeltnis stehen, sondern einzig und allein, weil es manchen Einwohnern Berlins nicht moeglich war zu schlafen, denn die Hubschrauber machten enormen Laerm als sie ueber die Haeuser fliegen. Die GPS Ueberwachung macht keinen Laerm und faellt auch so keinem auf.
Das Bundesverfassungsgericht hatte heute ueber den Einsatz von GPS Satelitensystemen bei der Ueberwachung von Verdaechtigen zu entscheiden. Es sprach sich fuer den Einsatz dieser aus.
Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht von Falk, einem frueheren Mitglied der AIZ. Die Polizei hatte damals heimlich einen GPS-Empfaenger an einem Auto installiert. Ueber zwei Monate spionierten die Behoerden nun die Bewegungen dieses Fahrzeugs aus. Mit Hilfe des GPS-Empfaengers ist eine lueckenlose Auswertung moeglich. Somit stellt das Bundesverfassungsgericht sicher, das die "Strafverfolger" nun moderne Technik zur Bekaempfung "schwerer Straftaten" einsetzen kann. Angeblich soll aber eine Totalueberwachung weiterhin ausgeschlossen sein.
Der Verdacht einer Straftat ist fuer die Ueberwachung ausreichend. Es soll sich um "schwere" Straftaten handeln. In diesem Zusammenhang wurden bisher Mord, Totschlag, Raub, raeuberische Erpressung, Bandendiebstahl, sexueller Misbrauch von Kindern und Menschenhandel genannt. Der Sexueller Misbrauch in anderen Faellen wurde nicht genannt. Es ist hier zu vermuten, dass extra die Formulierung "von Kindern" eingebracht wurde, weil sie populaer ist, jede staatliche Repression in den Augen der Buerger zu entschuldigen. Es ist leider schon populaer solche Ueberwachungsmassnahmen entweder mit schweren Straftaten gegen Kinder zu entschuldigen oder aber auch mit dem Terrorismus in Verbindung zu bringen. Solche Taten machen dem Buerger Angst und die Einschraenkung der Freiheit wird dann gerne hingenommen.
Eine Raeuberische Erpressung ist uebrigens auch wenn ein 15jaehriger einem anderen Jugendlichen 20 Euro "abzieht". Tut er dies mit einer Waffe (z.B. durch Vorhalten eines Taschenmessers) ist es "schwere raeuberische Erpressung". Auch nur wenn er das Opfer nun nicht noch verletzt handelt es sich ausschliesslich um eine "schwere raeuberische Erpressung". Keinesfalls moechte ich solche Taten herunterspielen. Aber das Beispiel soll zeigen, das man sich darunter eben nicht nur wirklich "schwere" Straftaten befinden. Ein Jugendlicher der diese Taten bereut und vorher nicht straffaellig geworden ist, kann mit einer Strafe zur Bewaehrung rechnen, die im unteren Strafrahmen angesetzt ist.
Die Polizei kann bis zu zwei Tage eingenstaendig ueber die Überwachung entscheiden, erst dann muss ein Staatsanwalt eingeschaltet werden. Dieser kann eine Ausweitung auf bis zu einem Monat veranlassen. Erst nach einem Monat muss ein Richter davon in Kenntniss gesetzt werden, der dann eine weitere Ueberwachung, die laenger andauert, festlegen kann.
Da die Ueberwachung auch nicht zentral erfasst werden muss, gibt es kaum Daten ueber dieses Verfahren. Das BKA gab an, jaehrlich 6 bis 10 Ueberwachungen durchzufuehren.
Die Methode ist relativ guenstig und technisch relativ einfach zu bewerkstelligen. Nach Angaben der Behoerden wird die militaerische Version des GPS Systems hierbei nicht eingesetzt, sie wuerde eine noch zielgenauere Ortung der ueberwachten Person ergeben. Die Ueberwachung beschraenkt sich nicht nur auf Fahrzeuge. Theoretisch ist es moeglich auch Personen so zu ueberwachen. Auch wenn die militaerische Variante nicht zum Einsatz kommt ist es moeglich ueberwachte Objekte mit einer ungefaehren Genauigkeit von bis zu 50m zu orten.
Die Ueberwachung beschraenkt sich aber auch nicht nur auf GPS. Auch ist es moeglich Leute mit Hilfe ihres Mobiltelefons zu orten. Ein eingebuchtes Mobiltelefon kann auch mit Hilfe der Sendemasten georten werden. Die Genauigkeit schwankt hierbei stark und ausserdem gibt es kaum verlaessliche Angaben. Zumindest ist auch so eine Bewegungsprofilerstellung moeglich und wuerde auch bereits durchgefuehrt.
Warum man sich darueber aufregen kann ist vielleicht einigen nicht klar. Wer sich immer an Ordung und Gesetz haellt und eben nie etwas macht, wird wohl kaum in die Muehlen dieser Ueberwachung geraten. In wie weit solche Moeglichkeiten ausgenutzt werden, oder ausgenutzt werden koennen, kann sich jeder mal selber ueberlegen. Wenn er dann zu dem Ergebnis kommt, sie werden nicht ausgenutzt, den verweise ich auf den geplanten Einsatz des BGS auf Sprayer in Berlin. Diese sollten mit Waermebildkameras verfolgt werden und sind testweise auch schon. Es wurden 12 Sprayer festgenommen nachdem man sie mit einem Waermebildsystem durch die Stadt jagte. Diese Ueberwachung wurde nun erstmal auf Eis gelegt, aber nicht weil man meinte es wuerde in keinem Verhaeltnis stehen, sondern einzig und allein, weil es manchen Einwohnern Berlins nicht moeglich war zu schlafen, denn die Hubschrauber machten enormen Laerm als sie ueber die Haeuser fliegen. Die GPS Ueberwachung macht keinen Laerm und faellt auch so keinem auf.