GPS Ueberwachung legal laut BVG

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GPS Ueberwachung legal laut BVG


Das Bundesverfassungsgericht hatte heute ueber den Einsatz von GPS Satelitensystemen bei der Ueberwachung von Verdaechtigen zu entscheiden. Es sprach sich fuer den Einsatz dieser aus.


Verfassungsbeschwerde wurde eingereicht von Falk, einem frueheren Mitglied der AIZ. Die Polizei hatte damals heimlich einen GPS-Empfaenger an einem Auto installiert. Ueber zwei Monate spionierten die Behoerden nun die Bewegungen dieses Fahrzeugs aus. Mit Hilfe des GPS-Empfaengers ist eine lueckenlose Auswertung moeglich. Somit stellt das Bundesverfassungsgericht sicher, das die "Strafverfolger" nun moderne Technik zur Bekaempfung "schwerer Straftaten" einsetzen kann. Angeblich soll aber eine Totalueberwachung weiterhin ausgeschlossen sein.

Der Verdacht einer Straftat ist fuer die Ueberwachung ausreichend. Es soll sich um "schwere" Straftaten handeln. In diesem Zusammenhang wurden bisher Mord, Totschlag, Raub, raeuberische Erpressung, Bandendiebstahl, sexueller Misbrauch von Kindern und Menschenhandel genannt. Der Sexueller Misbrauch in anderen Faellen wurde nicht genannt. Es ist hier zu vermuten, dass extra die Formulierung "von Kindern" eingebracht wurde, weil sie populaer ist, jede staatliche Repression in den Augen der Buerger zu entschuldigen. Es ist leider schon populaer solche Ueberwachungsmassnahmen entweder mit schweren Straftaten gegen Kinder zu entschuldigen oder aber auch mit dem Terrorismus in Verbindung zu bringen. Solche Taten machen dem Buerger Angst und die Einschraenkung der Freiheit wird dann gerne hingenommen.

Eine Raeuberische Erpressung ist uebrigens auch wenn ein 15jaehriger einem anderen Jugendlichen 20 Euro "abzieht". Tut er dies mit einer Waffe (z.B. durch Vorhalten eines Taschenmessers) ist es "schwere raeuberische Erpressung". Auch nur wenn er das Opfer nun nicht noch verletzt handelt es sich ausschliesslich um eine "schwere raeuberische Erpressung". Keinesfalls moechte ich solche Taten herunterspielen. Aber das Beispiel soll zeigen, das man sich darunter eben nicht nur wirklich "schwere" Straftaten befinden. Ein Jugendlicher der diese Taten bereut und vorher nicht straffaellig geworden ist, kann mit einer Strafe zur Bewaehrung rechnen, die im unteren Strafrahmen angesetzt ist.

Die Polizei kann bis zu zwei Tage eingenstaendig ueber die Überwachung entscheiden, erst dann muss ein Staatsanwalt eingeschaltet werden. Dieser kann eine Ausweitung auf bis zu einem Monat veranlassen. Erst nach einem Monat muss ein Richter davon in Kenntniss gesetzt werden, der dann eine weitere Ueberwachung, die laenger andauert, festlegen kann.

Da die Ueberwachung auch nicht zentral erfasst werden muss, gibt es kaum Daten ueber dieses Verfahren. Das BKA gab an, jaehrlich 6 bis 10 Ueberwachungen durchzufuehren.

Die Methode ist relativ guenstig und technisch relativ einfach zu bewerkstelligen. Nach Angaben der Behoerden wird die militaerische Version des GPS Systems hierbei nicht eingesetzt, sie wuerde eine noch zielgenauere Ortung der ueberwachten Person ergeben. Die Ueberwachung beschraenkt sich nicht nur auf Fahrzeuge. Theoretisch ist es moeglich auch Personen so zu ueberwachen. Auch wenn die militaerische Variante nicht zum Einsatz kommt ist es moeglich ueberwachte Objekte mit einer ungefaehren Genauigkeit von bis zu 50m zu orten.

Die Ueberwachung beschraenkt sich aber auch nicht nur auf GPS. Auch ist es moeglich Leute mit Hilfe ihres Mobiltelefons zu orten. Ein eingebuchtes Mobiltelefon kann auch mit Hilfe der Sendemasten georten werden. Die Genauigkeit schwankt hierbei stark und ausserdem gibt es kaum verlaessliche Angaben. Zumindest ist auch so eine Bewegungsprofilerstellung moeglich und wuerde auch bereits durchgefuehrt.

Warum man sich darueber aufregen kann ist vielleicht einigen nicht klar. Wer sich immer an Ordung und Gesetz haellt und eben nie etwas macht, wird wohl kaum in die Muehlen dieser Ueberwachung geraten. In wie weit solche Moeglichkeiten ausgenutzt werden, oder ausgenutzt werden koennen, kann sich jeder mal selber ueberlegen. Wenn er dann zu dem Ergebnis kommt, sie werden nicht ausgenutzt, den verweise ich auf den geplanten Einsatz des BGS auf Sprayer in Berlin. Diese sollten mit Waermebildkameras verfolgt werden und sind testweise auch schon. Es wurden 12 Sprayer festgenommen nachdem man sie mit einem Waermebildsystem durch die Stadt jagte. Diese Ueberwachung wurde nun erstmal auf Eis gelegt, aber nicht weil man meinte es wuerde in keinem Verhaeltnis stehen, sondern einzig und allein, weil es manchen Einwohnern Berlins nicht moeglich war zu schlafen, denn die Hubschrauber machten enormen Laerm als sie ueber die Haeuser fliegen. Die GPS Ueberwachung macht keinen Laerm und faellt auch so keinem auf.
 
also zu diesem text

er versucht stimmung gegen die gps überwachung zu machen und bietet glaub ich keine objektive diskussionsgrundlage



Spiegel Online Artikel

dieser im text benannte Falk ist z.B. ein rechtskräftig verurteilter Terrorist


und meine Meinung, ich bin dafür
 
Eine Raeuberische Erpressung ist uebrigens auch wenn ein 15jaehriger einem anderen Jugendlichen 20 Euro "abzieht". Tut er dies mit einer Waffe (z.B. durch Vorhalten eines Taschenmessers) ist es "schwere raeuberische Erpressung". Auch nur wenn er das Opfer nun nicht noch verletzt handelt es sich ausschliesslich um eine "schwere raeuberische Erpressung"

das ist schon "(schwere)raeuberische erpressung"?
was darf man denn ueberhaupt noch?
 
Original geschrieben von SONNYWEST


das ist schon "(schwere)raeuberische erpressung"?
was darf man denn ueberhaupt noch?

:eek:

Aber echt...nicht mal mehr kleine Kiddies darf man abziehen!

:rolleyes:
 
Und stell dir ma vor, sobald du wen mit nem gegenstand haust, is es schwere Körpererletzung.

oraussetzung einer GPS-Überwachung ist laut Strafprozessordnung der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung. Dazu zählen neben Verbrechen wie Mord und Totschlag auch Raub, räuberische Erpressung, Bandendiebstahl, sexueller Missbrauch von Kindern und Menschenhandel.

FInde ich total überzogen, die liste is deutlich zu groß. Räub. erpressung, Bandendiebstahl und Raub müssten da prinzipiell raus und in Ausnahmefällen genehmigt werden!



Die Polizei kann eine bis zu zwei Tagen dauernde Überwachung veranlassen, ein Staatsanwalt muss eine länger als zwei Tage dauernde Überwachungen

Ebenso scheisse, die 2 Tage gefallen mir ganz und gar nicht.


Alles in Allem find ichdas Urteil an sich nicht wirklich schlimm bzw. noch vertretbar, aber die pUnkte dort oben loassen mich das Urteil dennoch ablehnen.
 
Was genn ist deiner Meinung nach an der Liste überzogen?

Die genannten Verbrechen sind allesamt nicht ohne und wenn diese Methoden zur Aufdeckung krimineller Aktivitäten bzw. als Beweis für die Anwesenheit an einem Tatort benutzt werden können, dann ist das zu begrüßen.
 
Meiner Meinung nach schießt man da noch immer mit Kanonen auf Spatzen. Solche Mittel sollten immer nur im Allerletzen Notfall verwendet werden und ich Räume ein, dass tlw. diese Methoden bei den o.g. Verbrechen auch Okay sind, aber das bei jeder dieser Vergehen 2 Tage dieser Überwachung legal sind, finde ich wie gesagt übertrieben.
 
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass solche Methoden nur wegen der Genehmigung durch das Bundesverfassungsgericht zum polizeilichen Alltag werden. Schon allein der Kosten wegen wird das nicht der Fall sein. Primär werden solche Observierungsmethoden bei schwerwiegenden Straftaten angewandt werden und das ist definitiv zu begrüßen. Im endeffekt ist das alles halb so wild. Vom Überwachungsstaat sind wir immernoch weit entfernt.
 
ich hab nun auch keine Angst, dass unter meinem Auto n GPS teil is und die big Brother Trompete ist auch noch immer nicht herausgeholt, trotzdem finde ich diese Regelung einfach übertrieben. Vor allem, weil doch klar ist das GPS-gestütze systeme in Zukunft immer billiger sein werden.
 
hab das so gehört, dass das es wirklich nur bei aufspürung von terroristen benutzt werden sollte. ausserdem bestehe die pflicht im nachhinein über das abhören zu informieren.

weiss ehrlich gesagt, nicht was ich davon halten soll, solange es nur in diesem rahmen bleibt, finde ich es in ordnung, aber, wer kontrolliert dann schon, wenn es weiter geht...
 
Original geschrieben von Don Donat
ich hab nun auch keine Angst, dass unter meinem Auto n GPS teil is und die big Brother Trompete ist auch noch immer nicht herausgeholt, trotzdem finde ich diese Regelung einfach übertrieben. Vor allem, weil doch klar ist das GPS-gestütze systeme in Zukunft immer billiger sein werden.


also

1.hast du vor kriminell zu werden oder etwas in die luft zu sprengen?

2. es ist mir doch scheiss egal ob die polizei sieht (auf 500m genau) wo ich war , und wenn ich kriminell bin hats mir egal zu sein

3. und was ist mit den 2 tagen, was ist da so schlimm dran?

4.warum soll bandendiebstahl da raus ?
 
und selbst wenn... es gibt auch genau soviele geräte die gps signale blockieren... dann hätte die polizei einige probleme...
 
Einerseits weinen, wenn die Kriminalität steigt, und andererseits weinen, wenn man was dagegen machen will.....


Und mir ist doch scheiss egal, ob die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wissen, was ich den ganzen Tag mache oder wen ich treffe... Hab weder was zu verbergen, noch vor, in nächster Zeit kriminell zu werden, also gehn mir solche Maßnahme am Arsch vorbei.

Wenns funktiert bin ich dafür, ansonsten sollte man es aus vermutlich hohen Kostengrüden einstellen.
 
ja klar... jeden landendieb,kleindealer und schläger wird ein gps sender angehängt auf jeden... wo lebst du? die bullen ham dafür gar kein geld du witzbold das machen die nur mord, entführung und terroranschlägen
 
Original geschrieben von --Cha\/ezz--
1.hast du vor kriminell zu werden oder etwas in die luft zu sprengen?

Ich kann in der Tat nicht für die Zukunft garantieren. Ich denke eher nicht, aber ich weiß nicht wie sich die Dinge entwickeln in Zukunft.

Original geschrieben von --Cha\/ezz--
2. es ist mir doch scheiss egal ob die polizei sieht (auf 500m genau) wo ich war , und wenn ich kriminell bin hats mir egal zu sein

3. und was ist mit den 2 tagen, was ist da so schlimm dran?

Es geht mir darum, dass dies nur einen ersten Schritt darstellt oder darstellen könnte in den Überwachungsstaat. Auch wenn wir weit davon entfernt sind war das ein Schritt in diese Richtung. Und nur weil es dir scheissegal ob die Bullen wissen wo du bist musses mir das nicht auch sein, das ist kein Argument. Sie haben einfach kein Rehct mich zu überwachen ohne einen starken anhaltspunkt, und der ist bei den Straftaten oben eben nicht zwingend gegeben.


Original geschrieben von --Cha\/ezz--
4.warum soll bandendiebstahl da raus ?

Kanone => Spatz
Zumindest in den meisten Fällen.
 
Original geschrieben von Don Donat
Meiner Meinung nach schießt man da noch immer mit Kanonen auf Spatzen. Solche Mittel sollten immer nur im Allerletzen Notfall verwendet werden und ich Räume ein, dass tlw. diese Methoden bei den o.g. Verbrechen auch Okay sind, aber das bei jeder dieser Vergehen 2 Tage dieser Überwachung legal sind, finde ich wie gesagt übertrieben.

Mensch deine Groß- und Kleinschreibung lääst aber auch zu wünschen übrig...:)

Ich finde es in keiner Weise übertrieben.
Ein 15 jähriger, der mit einem Messer einem anderen Jungen 20 Euro abzieht - für euch nicht sschlimmes??? Stellt euch mal vor ihr wärt der Junge? Mit Waffen ist nicht zu spaßen.

Ich stimme dieser Kontrollmöglichkeit zu. außerdem gefällt mir die Hubschrauberaktion des BGS. Sollen die "Sprayer" aka Verbrecher doch ihre eigenen Wände beschmutzen. - Weg mit dem Gesindel!
 
Zitat aus dem Spiegel Online Artikel...

Das Verfassungsgericht sieht in der Überwachung per GPS zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ausmaß und Intensität des Eingriffs erreichten aber "typischerweise nicht den unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung".

Der zweite Satz klingt wie eine schlechte Rechtfertigung für das Unrecht, dass auch schon in Satz 1 angesprochen wird. Es verletzt also nicht meine Privatsphäre wenn eine dritte Person kontinuierlich in sicherer Entfernung stehen würde und mir bei meinen Handlungen zusieht. Das ist ein Widerspruch. Es ist sowieso schon relativ anmaßend von BVerfG zu urteilen, wie soch die Privatsphäre eines Individuums definiert.

Ich kenne die normalen Umstände einer Überwachung nicht, daher kann ich das geschrieben nicht angemessen beurteilen, dennoch keimt in mir der Verdacht auf, dass die potenzielle Gefahr besteht gewisse Grundprinzipien nach und nach auszuhöhlen. Besonders interessant ist das Urteil, da erst vor kurzem ein riesiger Zirkus darüber gestartet wurde, dass man einem (vermutlichen) Täter Folter androhen darf um das Leben eines Opfers zu retten. Da stellt sich schon die Frage, wie man den jetzigen Sachverhalt entschuldigen will. Es ist kein Unterschied, welche Prinzipien (in dem Fall, die Prinzipien des Rechtsstaates) fallen lasse, sondern es geht darum, dass man Prinzipien wegfallen lässt. Was heute noch positiv ist, kann durch falsche Auslegung relativ schnell das Gegenteil verkörpern.
 
man darf dich aber nich ohne ausdrücklich begründeten verdacht beobachten d.h. es muss schon mehr beweise geben wenn sie dich überwachen wollen... also wird nich jeder überwacht... und wie schon gesagt... die ham überhaupt nicht die technischen und finanziellen mittel soviele zu überwachen...
 
Mal ganz davon abgesehen, diese Art der Verbrechensbekämpfung ist nur eine temporäre bzw. sollte nur eine zeitlich begrenzte Art der Bekämpfung darstellen, wenn der Staat wirklich ein aktives Interesse daran hat, die Gesellschaft zu entkriminalisieren. Es wird ständig davon geredet, dass Kriminalität ein Bestandteil der hiesigen Ordnung ist, daher ja auch die Legitimation von gewissen "Kontrollinstanzen". So, wenn es nun darum gehen soll, Verbrechen zu bekämpfen, dann sollte man im selben Atemzug auch erwähnen, dass dieses Verfahren "temporär" bleiben muss, denn wenn es erst Alltag geworden ist, dann ergeben sich daraus neue Ableitungen für die Zukunft.

Der Definitionsrahmen den du - i n$$d money - ansprichst, gilt für heute. Was gilt morgen?
 
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