Original geschrieben von ker zero
Meiner Ansicht nach, ist ein Freund jemand, auf den ich mich in jedem Fall verlassen kann. Und das sind leider nur noch ganz wenig Leute. Wenn also jemand gegen mich aussagt ohne, dass ich was davon weiß hat er IMHO mein Vertrauen gebrochen.
Ich persönlich hab kein Problem, wenn jemand vorher sagt "hey, du ich hab die und die Probleme und würd eventuell besser rauskommen, wenn ich das und das erzähle". Dann würd ich wohl auch mein ok geben. Aber einfach gegen andere aussagen? Verstößt absolut gegen meine Grundprinzipien und ich garantier dann für nix mehr...
Zudem find ich es lächerlich, weil JEDER der mit Graf anfängt ja wohl wissen sollte, welche Gefahren es gibt. Die Meisten leben wohl immer noch mit der Illusion, dass man eh nie erwischt wird...
Da gebe ich Dir grundsätzlich Recht. Ich meine nicht, daß man seinen Freund vor vollendete Tatsachen stellen sollte, sondern es gehört schon dazu, daß man seinem Freund mitteilt,m wie man sich verhalten wird, damit der eine Möglichkeit hat, sich auf diese Situation einzustellen.
Ich gab zu bedenken, daß es Situationen gibt, wo ein Freund aussagen muß, weil er sonst, wegen einer Falschaussage bestraft werden würde.
Mal ein Beispiel zum besseren Verständnis. X & Y malen illegal, müssen flüchten. X hat noch Farbe an der Kleidung, die mit der benutzen Farbe überein stimmt. Es gab Zeugen, die eine Personenbeschreibung abgegeben hatten, die sich mit der von X deckt.
Würde X vor Gericht lügen, er wäre es nicht, würde der zeuge aussagen, daß er ihn erkannt habe und X wird verurteilt. = Bonus der Milde verspielt, zivilrechtlich wird er zur Verantwortung gezogen.
Der Soko- Bemate A stellt fest, daß es diverse Schriftzüge gibt, die zeitgleich von X & Y gesprüht wurden. X wird von der Polizei vorgeladen, verweigert die Aussage.
Sprayer Z wird festgenommen und befragt, ob er die Sprayer x &Y kennen würde. Sachdienliche Hinweise, die zu weiteren Aufklärungen von Graffitischäden führen, kämen ihm bei der Verurteilung zugute. Z gibt an, er habe gehört, daß Y ein gewisser HUGO S. sein soll.
Hugo S. wird vorgeladen, verweigert die Aussage. Sprayer X. wird vorgeladen, verweigert ebenfalls bei der Polizei die Aussage.
Bei einer Hausdurchsuchung werden Spraydosen und Graff- Mags gefunden, ein Indiz, daß Hugo S. sprüht, legal oder illegal.
Der Aktenvorgang geht an die Staatsanwaltschaft, die auf Grund der Berichte eine Anklageschrift einreicht und hofft, daß der Richter sie zuläßt. Es gibt einen Zeugen, der X identifizert hatte. Vermutlich könnte er auch Y identifizieren, wird als Zeuge geladen.
Sprayer Z wird geladen, weil er die Vermutung geäußert hatte und Sprayer X.
In der Anklageschrift wird auch der Anklagepunkt sein, für die Sprayer X seine Verhandlung hatte. Da seine Verhandlung rechtskräftig abgeschlossen wurde, hat er i.d. Regel kein Aussageverweigerungsrecht mehr.
Alle Zeugen werden belehrt, daß sie die Wahrheit sagen müssen, nichts verschweigen oder hinzufügen dürfen.
Zeuge X weiß nicht, ob sein Belastungszeuge auch Y wieder erkannt hatte. Er weiß auch nicht, da er draußen warten muß, was Zeuge Z ausgesagt hat und wird befragt, ob der Angeklagte mit ihm am Tage X dort gesprüht hat.
Erwartest Du, daß Dein Freund nun lügt??? Welchen Vorteil hättest Du durch seine Lüge??? Gar keinen! Du hättest dem Richter die zeit gestohlen und Deinen Bonus der Milde verspielt.
Bei rechtskräftiger Verurteilung könnte passieren, daß die anderen, gemeinsamen Aktionen angeklagt werden. In solchen Situationen empfehle ich spätestens eine Beratung durch einen Anwalt.
Ich bin der Ansicht, daß freunde eine Niederlage gemeinsam durchstehen müssen, aber kein Freund hat das recht, eine Falschaussage oder einen Meineid von seinem Freund abzuverlangen. Was sollte das in der Situation denn bringen?
Wenn ein Richter, der in seiner Beweisführung absolut unabhängig und frei ist, den Angeklagten für schuldig befindet, wird der auch bei deiner Falschaussage des freundes ihn verurteilen und den Freund noch viel härter im Anschluß.
Was würdest Du wohl sagen, wenn Du einen Prozeß verlieren würdest, weil ein zeuge eine Falschaussage gemacht hat?
Angeklagte dürfen lügen, um den eigenen Kopf zu retten. Manchmal klappt es auch, aber wenn es nicht klappt, hat der Angeklagte den Bonus der Milde verspielt.
Zeugen dürfen nicht lügen.
Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten,
wenn gegen sie in gleicher Sache ein Ermittlungsverfahren läuft,
wenn sie mit dem Angeklagten verwandt, verlobt oder verschwägert sind.
Udu