Frauenarzt zu Geldstrafe verurteilt

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3pAtze

Altgedient
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Der Rapper Frauenarzt, bekannt von Atzen Musik und vielen Untergrundreleases, wurde gestern zu einer Geldstrafe in Höhe von 8400€ verurteilt. Die Anklage bezog sich auf indizierte Tonträger die im Zuge einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren. Bei den Tonträgern handelt es sich um das gemeinsame Projekt von ihm und King Orgasmus mit dem Titel "Porno Mafia", welches auf der Liste B der BpjM steht und um das Solowerk "Geschäft ist Geschäft".

Quelle: Frauenarzt Twitter, Rap.de

Nachlesbar hier
 

MarkyMarker

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ja, schon scheiße.
Das paradoxe Problem wird bei dem Link gut beschrieben.

Es kann nicht sein, dass jeder das zu Hause frei machen darf oder das man sich in der Videothek alles als Pornofilm ausleihen darf, aber keiner das gleiche rappen darf ohne Strafe zu riskieren.
Das ist in der Tat ein Fehler. Solche CDs sollte man auch verkaufen dürfen, dann eben ab 18.
Aber Leute zu bestrafen dafür das finde ich scheiße !!!
 
M

[ - Mage - ]

Gast
Das ist nichtmal das schlimme daran.
Am schlimmsten finde ich, dass er eine Geldstrafe zahlen muss, weil er seine eigene Musik zu Hause hat.
 

bachkippe

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hoffentlich komme ich jetz nich in den knast


meine sexuellen bedürfnisse sind fast verboten
in der einen hand die peitsche, in der anderen die hoden :eek:
 

THoR74

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[ - Mage - ];7900059 schrieb:
Das ist nichtmal das schlimme daran.
Am schlimmsten finde ich, dass er eine Geldstrafe zahlen muss, weil er seine eigene Musik zu Hause hat.

Das ist schon echt pervers.
Ich bin jetzt kein Frauenarzt-Fan aber da sieht man mal wieder wie bescheuert dass Rechtssystem in Deutschland in manchen Fällen ist.
 

Infared83

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Liste B heißt halt, dass der Besitz der Medien unter Strafe verboten ist.

Das man aber wie Mage schon kritisiert hat, zu einer Strafe verdonnert wird wenn man seine eigene Musik zu Hause privat und unter Ausschuß der Öffentlichkeit lagert ist schon paradox.
 

YUMRUK

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Oh man, seit wann ist denn Porno Mafia auf LISTE B?! Die haben echt den Arsch auf :mad:
 

MKGJ

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[ - Mage - ];7900059 schrieb:
Das ist nichtmal das schlimme daran.
Am schlimmsten finde ich, dass er eine Geldstrafe zahlen muss, weil er seine eigene Musik zu Hause hat.

Hab ich da irgendwas nicht richtig mitbekommen ?
Also bei Filmen, wo ich mich mit den Altersfreigaben und so besser auskenne, ists ja so, das man indizierte Filme kaufen und verkaufen darf, solange gewisse Regeln (Keine öffentliche Werbung, also keine Auslage öffentlich in Geschäften usw.) eingehalten werden und man 18 oder älter ist.
Für indizierte Bild/Tonträger wird auch keiner belangt, wenn man die zu Hause hat.
Pornos werden glaube ähnlich behandelt mit der Ausnahme, das sie nur in speziellen Geschäften angeboten werden dürfen wie Sexshops oder in speziellen Bereichn einer Videothek.

Bei beschlagnahmten Filmen (Dawn of the Dead, Tanz der Teufel,...,...,...) wars dann glaube so, das man sich nicht strafbar macht, wenn man sie hat, solange man nicht irgendwo öffentlich "rumschreit": "JOOO!!! Ich hab voll die krassen beschlagnahmten Filme, wie folgende:...."

Was hat Frauenarzt dann also falsch gemacht, wenn er sein (Waren CD's von Frauenarzt beschlagnahmt ???) oder CD's anderer Künstler zu Hause hat ?
Also wenns so ist wie bei Filmen, dann hat er sich ja nicht direkt Strafbar gemacht, vor allem, weil er die CDs (Vor allem seine eigenen!!!) bereichts vor der Beschlagnahmung zu Hause hatte.
Was wird dann verlangt ? Soll man die dann vernichten ? Wie soll man wissen was beschlagnahmt ist und was nicht ?

Meine Eltern kaufen ne CD ganz normal im Laden mitte Dezember, dann wird sie ein Paar Tage später beschlagnahmt...am 24. bekomm ich sie dann geschenkt und meine Eltern und ich machen uns dann Strafbar ???????

Also wenn das wirklich so ist, dann ist das mega lächerlich.
Aber hab immer gedacht, das ist wie bei Filmen...wers hat, der hats und gut ist...aber wers öffentlich macht und sich damit profiliert, der macht sich mehr oder weniger strafbar.


(ps.: Wir reden natürlich nur über Gewalt und Sex bei Filmen und Musik, also andere, wie Verfassungswidrige Symbole oder Rechtsradikaler Inhalt ist dann wieder ne andere Baustelle und für mich zurecht unter Strafe gestellt)
 
M

[ - Mage - ]

Gast
Hab ich da irgendwas nicht richtig mitbekommen ?
Also bei Filmen, wo ich mich mit den Altersfreigaben und so besser auskenne, ists ja so, das man indizierte Filme kaufen und verkaufen darf, solange gewisse Regeln (Keine öffentliche Werbung, also keine Auslage öffentlich in Geschäften usw.) eingehalten werden und man 18 oder älter ist.
Für indizierte Bild/Tonträger wird auch keiner belangt, wenn man die zu Hause hat.
Pornos werden glaube ähnlich behandelt mit der Ausnahme, das sie nur in speziellen Geschäften angeboten werden dürfen wie Sexshops oder in speziellen Bereichn einer Videothek.

Bei beschlagnahmten Filmen (Dawn of the Dead, Tanz der Teufel,...,...,...) wars dann glaube so, das man sich nicht strafbar macht, wenn man sie hat, solange man nicht irgendwo öffentlich "rumschreit": "JOOO!!! Ich hab voll die krassen beschlagnahmten Filme, wie folgende:...."

Was hat Frauenarzt dann also falsch gemacht, wenn er sein (Waren CD's von Frauenarzt beschlagnahmt ???) oder CD's anderer Künstler zu Hause hat ?
Also wenns so ist wie bei Filmen, dann hat er sich ja nicht direkt Strafbar gemacht, vor allem, weil er die CDs (Vor allem seine eigenen!!!) bereichts vor der Beschlagnahmung zu Hause hatte.
Was wird dann verlangt ? Soll man die dann vernichten ? Wie soll man wissen was beschlagnahmt ist und was nicht ?

Meine Eltern kaufen ne CD ganz normal im Laden mitte Dezember, dann wird sie ein Paar Tage später beschlagnahmt...am 24. bekomm ich sie dann geschenkt und meine Eltern und ich machen uns dann Strafbar ???????

Also wenn das wirklich so ist, dann ist das mega lächerlich.
Aber hab immer gedacht, das ist wie bei Filmen...wers hat, der hats und gut ist...aber wers öffentlich macht und sich damit profiliert, der macht sich mehr oder weniger strafbar.


(ps.: Wir reden natürlich nur über Gewalt und Sex bei Filmen und Musik, also andere, wie Verfassungswidrige Symbole oder Rechtsradikaler Inhalt ist dann wieder ne andere Baustelle und für mich zurecht unter Strafe gestellt)


Bin jetzt nicht sicher, aber ich glaube das ist der Unterschied von Liste A und Liste B.
Auf A darf's nciht verkauft/ beworben werden und auf Liste B ist schon der Besitz eine rechtswidrige Handlung
 

Reloaded

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Überhaupt dass Musik verboten wird genauso wie Filme. Irgendwie2 komme ich nicht mehr klar. Ein Mensch hat dass "Recht" wenn er Weed konsumiert dafür in den Knast zu kommen aber er hat nicht das Recht das anzuhören oder anzusehen was er will.
 
M

[ - Mage - ]

Gast
Überhaupt dass Musik verboten wird genauso wie Filme. Irgendwie2 komme ich nicht mehr klar. Ein Mensch hat dass "Recht" wenn er Weed konsumiert dafür in den Knast zu kommen aber er hat nicht das Recht das anzuhören oder anzusehen was er will.

Was hat'n das eine mit......ach....ne, is gut, vergiss es :thumbsup:
 

IP.Saint

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Ein Mensch hat dass "Recht" wenn er Weed konsumiert dafür in den Knast zu kommen aber er hat nicht das Recht das anzuhören oder anzusehen was er will.

Made my day! :D

Sieh's mal so: Ein Mensch hat das "Recht" wenn er Weed konsumiert dafür in den Knast zu kommen, und er hat genauso das "Recht" wenn er anhört und ansieht was er will dafür in den Knast zu kommen.
;)
 

cristo-one

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also ganz ehrlich... was geht mitn staat ab?
gehts denen da oben noch gut? und nächstes ma muss frauenartz strafe bezahlen weil er was aufgenommen was schlimm is und nie rausgekommen is?

also ma ehrlich derbe lächerlich?

und achso, mach ich mich jetzt auch strafbar weil ich die erste version von Sido´s Maske zuhause habe?

PS: hab Sido´s Maske versucht bei e-bay reinzustellen, weils halt die version is, die es nicht mehr zu kaufen gibt, wurde innerhalb von 10min wieder rausgenommen :mad:
 

grimmig

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Naja ich kann verstehen, also wenns nicht nur 3 CDs waren, sonder schon so viele das man denkt er würde sie verkaufen. Naja egal...
 

MarkyMarker

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hmm, ich dachte hier würde mal etwas sinnvolels geschrieben werden, aber wie ich sehe ist bis jetzt mein Beitrag der einzig gute zu dem Thema.
Irgendwie krass wie blöd die meisten hier sind..:eek:
 

blaM

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ich find das alles nicht weiter schlimm. wenn die musik nun irgendeinen höheren wert hätte... aber das ist doch völliger nonsens. und jetzt kommt mir bitte nicht mit diesem "verschiedene Geschmäcker und künstlerische Freiheit"-Gesülze, das hat überhaupt nichts damit zu tun, denn dieses Zeug ist keineswegs Kunst und die mukke kann JEDER daheim selbst machen und hat wahrscheinlich noch mehr spass dabei :D

ansonsten können wir direkt alles zu kunst erklären, aber das ist ein deckmantel, der längst viel zu groß geworden ist.

das ist einfach pupertärer bullshit. "ihr" behauptet zwar, ihr wurdet es ironisch sehen und darüber lachen können, aber tatsächlich gibt es viele menschen, die das NICHT können. für die ist so eine CD weltbildformend. und das frauen eben nicht als menschen zweiter klasse, oder als gebrauchsgegenstände dargestellt werden, hat sich der staat völlig zu recht zur aufgabe gemacht.

oder der vergleich mit den pornos ist ja mal ganz arm :rolleyes:
wieviele leute kennst du denn mit nem pornoausschnitt als klingelton, die sich schonmal ne karte gekauft haben, um dann am abend aufs konzert zu gehen, wo seine lieblingspornostellen auf der leinwand laufen, während er die besten Stellen dann mitgröhlt?!

ich hoffe du verstehst den unterschied von alleine. :oops:
 
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