((2919) Mainz. Zum ersten Mal ist gegen einen deutschen katholischen Bischof öffentlich der Verdacht geäußert worden, unbefugt den sogenannten "Großen Exorzismus" (Dämonenaustreibung) vorgenommen zu haben. Dabei soll es in mindestens einem Fall zu Körperverletzung und massiven sexuellen Übergriffen gekommen sein. Diese schwerwiegenden Vorwürfe richten sich gegen den Weihbischof des Bistums Mainz, Franziskus Eisenbach (57). Der promovierte Theologe gilt als einer der bekanntesten Charismatiker, der auch unter Protestanten großes Ansehen genießt.
Gegen Eisenbach hat ein Mainzer Professorenehepaar sowohl beim Papst und der römischen Bischofskongregation als auch bei der Staatsanwaltschaft in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Anzeige erstattet. Die wie Eisenbach charismatisch geprägte Professorin Anne Bäumer hatte sich, wie sie vor den Kameras des Hessischen Rundfunks bestätigte, 1999 dem Weihbischof anvertraut und war mit diesem eine intensive Zusammenarbeit bei "Befreiungs- und Heildiensten" eingegangen. Die Kooperation mündete sogar in die Herausgabe eines Buches über das Heilige Jahr 2000. Nach einem Exorzismus an Frau Bäumer und "etwa dreistündigem inquisitorischem Befragen" soll Eisenbach die ihm Anvertraute in einem Zustand der Lähmung zurückgelassen haben. "Sie fiel regelrecht in Siechtum", heißt es in der im Vatikan vorliegenden Anzeige. Im weiteren Verlauf der "Betreuung", die offensichtlich den Charakter eines "Abhängigkeitsverhältnisses" annahm, sei es wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen. Deshalb bezieht sich die Klageschrift vor den römischen Instanzen auch auf Verletzung des Zölibatgesetzes.
Die Mainzer Bistumsleitung erklärte lediglich, die auf Initiative eines Mitglieds der katholischen Kirche entstandene und "beharrlich abgeforderte seelsorgerische Begleitung" habe zu einer persönlichen Nähe geführt, "die auf Initiative dieser Person auch körperliche Zuwendung umfasste". Eine solche Entwicklung einer seelsorgerischen Begleitung habe nicht die Billigung des Bischofs von Mainz gefunden. Er habe mit allem Nachdruck auf die Beendigung des Kontaktes zwischen dem Weihbischof und der Frau hingewirkt.
Eine gravierende kirchenrechtliche Frage ist, ob der Weihbischof für die Ausübung des Exorzismus überhaupt die dafür vorgeschriebene ausdrückliche Erlaubnis des Ortsbischofs, Karl Lehmann, hatte. Dennoch wollen die Kläger wissen, ob Lehmann "das Tun des Weihbischofs geduldet hat". Da Eisenbach nach eigenen Aussagen seit etwa 20 Jahren derartige Befreiungsdienste und auch Exorzismen vorgenommen habe, scheine es unmöglich, dass Bischof Lehmann "dies in all den Jahren nicht erfahren hat". In Deutschland hatte 1976 der Fall der Studentin Anneliese Michel im unterfränkischen Klingenberg Aufsehen erregt. Mit Zustimmung des Würzburger Bischofs hatten zwei Priester der "besessenen Frau" ein Jahr lang den "Teufel" ausgetrieben. Sie starb, bis auf das Skelett abgemagert.
Auf Betreiben der Deutschen Bischofskonferenz kam 1998 eine Neufassung der römischen Exorzismusbestimmungen zu Stande. Es wurde angeordnet, dass vor einem Exorzismus Medizin und Psychiatrie zum Zuge kommen müssen. (Die Welt, 17.09.00)