Laut Art. 23 GG kann die BRD Hoheitsgewalt an die EU abtreten, soweit sie nicht die Grundsätze in Art. 20 verletzen, d.h. im wesentlichen die grundsätzliche Volkssouveränität.
Die BRD hat aber bereits die meisten wesentlichen Souveränitätsrechte, die einen Nationalstaat klassischerweise kennzeichneten, an die EU abgetreten, dazu gehören z.B.
- die Hoheit über die Grenzen
- Handels- und Zollwesen
- Verfügung über den Personenverkehr
- Exklusivität des Staatsvolks bei der Ausübung der Staatsgewalt (Wahlen (auf komm. Ebene))
- Geldpolitik, Währung
- usw.
wenn die abgabe von bundesdeutschen souveränitätsrechten an die eu nicht verfassungskonform wäre, dann hätten die verschiedenen anti-eu klagen in karlsruhe bestand gehabt. haben sie aber nicht, da nützt es auch nicht, wenn wir beide als nicht-juristen jetzt versuchen, eine verletzung des grundgesetzes zu finden.
ich persönlich kann mit der abgabe von souveränität leben, wenn ich dafür gegenleistungen z.b. in form von wirtschaftswachstum oder frieden zwischen den eu mitgliedsstaaten bekomme. wenn du damit probleme hast, dann ist das dein gutes recht.
nochmal, der beitritt zur montanunion, zur eg, zu eu usw wurde von demokratisch gewählten regierungen beschlossen, ergo also durch den willen des volkes legitimiert.
Wo steht denn, dass die EU kein Staat werden will? Was ist denn ein Staat? Staatsgebiet, -volk und -gewalt sind jedenfalls vertraglich festgelegt, daran hapert es nicht. Ob man die EU als Staat sieht, ist Ansichtssache. Nur weil die BRD noch ihre Pendlerpauschale selbstständig festlegen darf, ist sie noch lange nicht "souverän". Auf einer Skala von 0 (souveräne Staaten) bis 10 (vollintegrierter Bundesstaat) ist die EU mittlerweile bei 8. Gefragt, ob das jemand will, wurde hierzulande wieder einmal keiner. Dort wo man die Leute gefragt hatte, und sie abgelehnt hatten, fragte man sie das nächste Mal einfach nicht mehr. Was ist das sonst, außer eine "Revolution von oben"?