Entwurf des Antigraffiti- Gesetzes

also ich kann da leider nichts sehen oder kann das nicht öffnen...
würde mich aber ehrlich gesagt brennend interessieren wisst ihr dazu noch nen anderen link oder hat es einer kopiert oder auf e mail um das ma zu verschicken?
wäre korrekt...
wessa^^^^
 
Morgen, also unter diesem dip.bundestag sei55 kann ich das ganz lesen da fehlt andauernd irgendwas
Uns bei HipHop Hamburg bekomme ich das nicht geöffnet
Würde es nur gerne ganz lesen

Ansonsten kann ich nur sagen das die sich doch schon wieder selbst lächerlich machen. Doch glaube ich das wenn das so öffentlich gemacht wird aus der breiten Öffentlichkeit leider eher positive Resonanz bekommen Für mich sieht das einfach so aus das diese Spacken die da oben sitzen sich keineswegs mit dem Thema ma richtig auseinandersetzt haben:(
 
**** es ist einfach nicht gut so früh aufzustehen in den Ferien

...sie leider...bekommen werden.
...auseinandergesetzt
 
Das gesetz sag hauptsächlich, dass das "gegen den Willen des besitzers veränderte Aussehen" sachbeschädigung ist, also nicht mehr verschmutzung, das gilt nur für graffiti, wenn ich scheiße an die fenster schmeiße, ist das nur ne normale verschmutzung.
Also jungs und Mädels ihr wisst was ihr zu tun habt.














































nein nicht züge mit scheiße beschmeißen, den Bundestag und rat unterwandern und das gesetz wieder abschaffen.
 
.....die Nachweispflichten zu reduzieren und den praktischen Gegebenheiten ohne Zwang zu gutachterlichen Betrachtung im Einzelfall anzupassen...


heißt das jetzt das die uns drankriegen können wenn wir nur wie Writer aussehen. (gut jetzt nicht so krass)die müssen ins die bilder nicht mehr nachweisen das ist doch das letzte.

The End is near pt.1 (für die die das seen special auf supreme gesehen haben)

das gesetz it so lächerlich wie die anti-graffiti züge in den 80's.
 
Original geschrieben von Marrow
.....die Nachweispflichten zu reduzieren und den praktischen Gegebenheiten ohne Zwang zu gutachterlichen Betrachtung im Einzelfall anzupassen...


heißt das jetzt das die uns drankriegen können wenn wir nur wie Writer aussehen. (gut jetzt nicht so krass)die müssen ins die bilder nicht mehr nachweisen das ist doch das letzte.

es geht um den tatbestand der sachbeschädigung, nicht um personenkontrollen!

ich selbst kann zu diesem thema nur eine richterin zitieren:

"Sicher, Herr XXXXXXX, ich verstehe worauf Sie hinaus wollen, aber sehen wir es ein mal wie es ist:
ES IST SACHBESCHÄDIGUNG, WENN ICH SAGE, DASS ES SO IST!"

tja, in dem moment ist man baff...
 
ohoh das klingt nach der vollen Haerte des Gesetzes...zero tolerance...mich wuerd interessieren, was der Herr XXXXXXX davor gesagt hat.:confused: :)
 
was ich weiß, sah HERR XXXXXXX den tatbestand der sachbeschädigung nicht erfüllt, da die verunreinigungen rückstandslos entfernt waren...
 
nein, was ich weiß ist herr XXXXXXXX mit einem eintrag ins jugendregister davon gekommen... wie auch immer...
 
Original geschrieben von paranoid
nein, was ich weiß ist herr XXXXXXXX mit einem eintrag ins jugendregister davon gekommen... wie auch immer...
Das heißt er hat mehr als nur eine geldstrafe bekommen, sonst würde es keinen Eintrag geben, ist bei Erwachsenen strafrecht jedenfalls so. Aber da ich den besten Anwalt überhaupt habe, brauch ich eh nichts zu fürchten. der hat schon jeden freisprechen lassen.
 
also meines wissens,kriegt man einen eintrag im jugendregister auch wenn man "nur" eine richterliche ermahnung kassiert...das was du meinst,klingt eher nach einer vorstrafe,was man nicht damit gleichsetzn kann.

aber jetzt is gut mit der diskussion,sonst schreit wieder der rote kasten...

Hr.SCHAFT
 
es geht um den tatbestand der sachbeschädigung, nicht um personenkontrollen!

nein wat 'n ding.
das weiß ich auch.meine frage ist immer noch nicht beantwortet.

Sachbeschädigung war es doch schon immer.Wenn es nur darum geht das Graffiti Sachbeschädigung ist dann hat sich daran nichts geändert.
 
nein, graffiti IST (war) nicht immer SACHBESCHÄDIGUNG! genau darum geht's!
 
Original geschrieben von paranoid
nein, graffiti IST (war) nicht immer SACHBESCHÄDIGUNG! genau darum geht's!


solang der gegendstand in seiner funktion nicht eingeschränkt ist. war es keine Sachbeschädigung.
 
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