DNA- Beim Datenschützer nachfragen

UDU

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Bundesregierung lehnt Ausweitung der DNS-Analyse ab


Berlin - Die Bundesregierung hat eine Ausweitung der DNS- Analyse bei der Verfolgung von Straftätern abgelehnt. Auch die FDP wandte sich im Bundestag gegen den Antrag der Union, den genetischen Fingerabdruck noch häufiger als bisher abzunehmen und zu speichern. Nicht alles, was technisch machbar ist, sei auch rechtsstaatlich geboten, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Bei der Speicherung der DNS schon bei Bagatelldelikten stelle sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Mit steigendem Interesse werden DNA_ Proben bei Sprayern genommen. Ihr solltet dringend den Datenschützer
anschreiben und beantragen, daß er überprüft, ob Eure DNA abgespeichert wurde.

Den Datenschützer Eures Landes findet Ihr unter www.safercity.de
Schaut Euch die Links an.
 
Das formlose Schreiben kann so aussehen:


Absender



Anschrift des Datenschützers


Datum


Betreff: DNA- Registrierung wg. Graffiti


Sehr geehrte(r) Herr/Frau*


Von mir wurde ein Zellabstrich genommen, um mit einen DNA - Vergleich mich der Sachbeschädigung/Verschmutzung durch Graffiti zu überführen.
Lt. Beschluß der Bundesregierung dürfen für derartige Fälle keine Speicherungen erfolgen.
Ich bitte um Überprüfung, ob die Zellkulturen, einschließlich der Laborergebnisse, vernichtet wurden.
Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich dieses anzuordnen und zu kontrollieren.

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß


Unterschrift

............................................
* Entsprechen nur eine Form wählen und den Namen hinzufügen
 
Sorry für den Spam in einer deiner echt superinformativen Threads...

Heisst des selbst als super legaler Maler der noch nie Kontakt mit der Polizei hatte deswegen, könnten die eine DNA - Probe von mir haben irgendwo ?
 
Original geschrieben von HolG
Sorry für den Spam in einer deiner echt superinformativen Threads...

Heisst des selbst als super legaler Maler der noch nie Kontakt mit der Polizei hatte deswegen, könnten die eine DNA - Probe von mir haben irgendwo ?

Nein, das heißt es nicht, sondern es kommt vor, daß Personen in Tatortnähe gesehen und festgenommen werden, die Farbspuren an der Kleidung haben. Wenn dann die Polizei, speziell die Soko glaubt, Ihr könntet etwas mit gesprühten Bildern/Schriftzügen zu tun haben, die in der Nähe sind, können die beim Gericht die Entnahme von Körperzellen beantragen.

Wichtig ist, daß ein richterlicher Beschluß vorliegt und daß Ihr wißt, daß man dagegen Beschwerde einlegen kann.
Wenn die Polizei den Beschluß vorlegt, ist er noch nicht rechtskräftig, sondern Ihr könnt von Euerm Recht, Einspruch einzulegen, Gebrauch machen.
Wenn Ihr Beratung braucht, beantragt einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung beim Rechtspfleger Eures Amtsgerichts oder, wenn Eure Stadt eine öffentliche Rechtsauskunft hat, fragt dort nach.

Es ist in letzer Zeit häufig vorgekommen, daß bei Tatverdacht oder auch dann, wenn Personen auf frischer Tat erwischt wurden, Körperzellen abgefordert wurden.

Es kann also durchaus vorkommen, daß Festnahmen erfolgen, bzw. Beschlagnahme von Dosen, wenn die Polizei einem Sprayer nicht glaubt, daß er legal gesprüht hatte; denn es fällt manchen Beamten schwer, zu glauben, daß es auch Sprayer gibt, die nachts an einer legalen Wand sprühen, weil sie keine Lust haben, sich am Tag von irgendwelchen Möchtegern- Kings vollquatschen zu lassen, aber das ist zum Glück selten.
Udu
 
löschungen können aber von einem richter wegenbesonderer schwere aber verboten werden, also ist der beschluss eigentlich fast fürn arsch
 
Original geschrieben von *Lon-Don*


hab ich das richtig verstanden?, dna analyse bei sprayern :D :D :D




freaks

Du hast es richtig gelesen, aber ob Du es richtig VERSTANDEN hast, wird sich zeigen.
 
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