Katzenauge
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Von dem Polizeieinsatz in Bochum gegen ein zwölfjähriges gehörloses Mädchen gibt es keine Bodycamaufnahmen. "Die Polizisten sind in diesen Einsatz gegangen, um dem Mädchen Zugang zu seinen Medikamenten zu ermöglichen. Es bestand kein Grund, von einer drohenden Gefahr auszugehen. Das ist für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen aber Voraussetzung", sagte der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, der Rheinischen Post.
Erschossen wurde sie Gott sei Dank nicht.Polizisten erschießen jemanden und es gibt keine Bodycam Aufnahmen...?? Das ist aber ein sehr sehr unglücklicher Zufall. Kommt ja sonst nie vor.
wo steht das?Ich muss aber auch sagen, dass ich die dort vorgebrachten Gründe ("Unverletzlichkeit der Wohnung") schon verstehen kann.
Nicht in dem Wortlaut, aberwo steht das?
"Die Polizisten sind in diesen Einsatz gegangen, um dem Mädchen Zugang zu seinen Medikamenten zu ermöglichen. Es bestand kein Grund, von einer drohenden Gefahr auszugehen. Das ist für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen aber Voraussetzung", sagte der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, der Rheinischen Post.
Der Einsatzleiter versuchte daher zunächst, zwei seiner Kollegen von der Idee zu überzeugen, dem Durchsuchten Marihuana "zuzustecken" und dies im Durchsuchungsvermerk aufzunehmen. Dann legte er eigenmächtig fünf Tüten mit Cannabis im Gesamtgewicht von 4,55 Gramm zu den bei der Durchsuchung asservierten Gegenständen. Erst als die Kollegen das Marihuana auffanden und dem Vorgehen des Einsatzleiters widersprachen, gab dieser seinen Versuch auf, den Durchsuchten auf diese Weise nachträglich zu belasten.
Das Gericht verneinte nun eine Strafbarkeit des Polizeibeamten. Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des "In dubio pro reo"-Grundsatzes nicht um einen "Unschuldigen" im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.
Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Bei der konkreten Kontrolle sei zwar kein Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden, er sei aber einschlägig vorbestraft. Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen "Unschuldigen", entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig.
Dies gelte auch dann, wenn die Verfolgung des mutmaßlichen Dealers auf nicht vorliegende Tatsachen gestützt wird oder wenn die manipulierten Beweise zu einer strengeren Strafzumessung führen. Auch ohne Gewerbsmäßigkeit komme eine minderschwere Strafbarkeit in Betracht. Selbst dann handele es sich nicht mehr um die Verfolgung eines Unschuldigen, sondern um eine "nach Art und Weise übermäßige Verfolgung eines Schuldigen". Das Gericht wendet die Unschuldsvermutung insofern in ungewohnter Weise an, da es zugunsten des Polizeibeamten in dubio pro reo von der Strafbarkeit des mutmaßlichen Dealers ausgeht (obgleich das Strafverfahren gegen diesen inzwischen eingestellt wurde).
Dazu sei zu erwähnen
Ansonsten
Es ist Anfang Mai des Jahres 2020, als die beiden Polizistinnen mit einem Polizeibulli durch ein schlecht beleuchtetes Gewerbegebiet fahren. Es gehört zu Gevelsberg, einer Kleinstadt im südlichen Ruhrgebiet. Zwei Kollegen stehen dort am Straßenrand. Sie haben ein Auto angehalten, Verkehrskontrolle. Erst beim Blick in den Rückspiegel kommt den Frauen die Szene komisch vor. Sie halten an, steigen aus – dann fallen plötzlich Schüsse
Aber statt selbst Warnschüsse abzugeben, sofort Verstärkung zu alarmieren oder ihren Kollegen zu helfen, halten die beiden Polizistinnen ein vorbeifahrendes Auto an und brausen mit der wildfremden Fahrerin davon. Ihre Kollegen lassen sie im Kugelhagel zurück
Wenn man diesen Job ausübt, sollte man sich schon der möglichen Konsequenzen bzw. Szenarien bewusst sein. Wahnsinn eyAber anderer Fall, auch interessant. Hatte ich damals auch in den Nachrichten verfolgt. Das schon richtig crazy
https://www.spiegel.de/karriere/flu...lieren-a-4289e448-dcef-46fd-9550-274ee90a4f54
Digga... Kannst du dir nicht ausdenken...
Dazu sei zu erwähnen
Ansonsten
Es wird doch bestimmt einen richterlichen Ermessensspielraum geben? Aber ist sicher sinnvoll, das Gesetz anzupassen, um solche absurden Urteile vermeiden zu können.Ich kann das aber nachvollziehen, weil vor Gericht immer mit klaren Definitionen gearbeitet wird.
Ist das korrekt? Finde ich nicht.
Dann muss der Gesetzgeber nachbessern und das Gesetz richtig formulieren, sodass die Verfolgung Unschuldiger breiter gefasst werden kann.
Dieser Drecksbulle ist im Prinzip durch eine Art Gesetzeslücke durchgekommen.
Das darf natürlich nicht sein und muss strafbar sein. Zumal er das Weed ja besessen haben muss, das ist ja auch schon strafbar.Ich denke das Gesetz wurde seinem zweck entsprechend richtig ausgelegt. Da wird explizit von unschuldigen und anderen Personen gesprochen die nicht verfolgt werden dürfen, das trifft auf mutmaßliche und zusätzlich vorbestrafte Dealer nicht zu, die müssen ja quasi verfolgt werden, insofern greift da nicht der Begriff der Unschuld aus der Unschuldsvermutung sondern ein deutlich eingeengter Begriff.
Viel erschreckender finde ich dass die anderen Paragraphen auch nicht greifen( die habe ich mir gerade nicht nochmal im Detail angesehen) und es anscheinend keinen Paragraphen gibt der dieses spezielle verhalten auffängt. Insofern besteht da meinem verständnis nach auch extremer Nachbesserungsbedarf um diese lücke zu schließen. Das ist ja wirklich ein Skandal dass ein Beamter mit sowas durchkommt. Wie soll man da noch vertrauen in diese Instanz haben. Die Kollegen verhalten sich korrekt (was ja bestimmt eher nicht die Norm ist vermute ich jetzt Mal ganz dreist) und dann macht die Justiz einfach nichts? Da kann ja in Zukunft jeder Bulle jedem vorbestraften zustecken Was er will.
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