ghettogospel
Altgedient
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abschaum gleich abschieben. ich müsste kanzler sein
Bei dem im Jahr 1950 geborenen Täter handelt es sich um einen Mann, der mehrere Kinder auf dem Gewissen hat. 1968 tötete er ein sechs Jahre altes Mädchen im Ruhrgebiet. Dafür wurde er vom Landgericht Essen zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Wieder in Freiheit, missbrauchte er 1982 eine 13-Jährige. Auch diese Tat wurde mit einer längeren Freiheitsstrafe sanktioniert. 1989 erwürgte der Sexualverbrecher schließlich ein neun Jahre altes Mädchen in Metelen (Kreis Steinfurt). Das Opfer war in einen Wald gelockt und dort gefesselt worden.
Am vergangenen Montag hat die 15. Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts indes angeordnet, "den Betroffenen bis zum 1. September 2014 in den offenen Vollzug zu verlegen". Bis dahin sind dem Kindesmörder ab sofort begleitete und ab Januar 2014 unbegleitete Ausgänge zu gewähren.
Der Zeitpunkt der Entlassung wurde auf den 31. Juli 2015 festgesetzt. Laut Bielefelder Landgericht hat die JVA Lockerungen "rechtswidrig versagt". Es folgt mit seinem aktuellen Beschluss dem Votum einer Gutachterin. Diese glaubt, dass der Kindesmörder zwar "ein hochgradig gefährlicher Sexualstraftäter" bleibe, das Ziel einer Resozialisierung aber "nicht aufzugeben" sei.
Die JVA Brackwede ist entsetzt. Bis auf eine Gutachterin seien sich alle Experten einig gewesen, dass Lockerungen in diesem Fall "nicht zu verantworten seien", sagte der stellvertretende Leiter Oliver Burlage auf Anfrage. Auch die Staatsanwaltschaft Münster ist dieser Ansicht. "Wir werden gegen den Beschluss des Bielefelder Landgerichts Rechtsmittel beim OLG Hamm einlegen", sagte Oberstaatsanwalt Heribert Beck.
spätestens die übernächste instanz ist dann nicht mehr in diesem ganzen bayern-filz verwickelt. ist doch alles nur eine frage der zeit.
Drei Polizisten haben von einer Frau 150 Euro Strafe kassiert - obwohl sie völlig unschuldig war. Vor Gericht belasten sich die Beamten gegenseitig.
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