BLAMBLAM
Frischling
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Dr. Dre's 92er Klassiker "The Chronic" hat sich bis heute mehr als 6.000.000 Mal verkauft und ist unbestritten ein unfickbarer Klassiker.
Nun hat ein Gericht in L.A. entschieden, dass Death Row Records bzw. deren Rechtsnachfolger (Das Label wurde 2008 für 24 Mio. $ an die Global Music Group versteigert) 1. keine einzelnen Songs aus dem Album für Compilations verwenden darf, ohne den Doktor zu fragen und 2. sämtliche Einnahmen aus dem digitalen Geschäft Dre zustehen.
Damit bricht dem eh schon stark gebeutelten, geschichtsträchtigen Label eine weitere wichtige Einnahmequelle weg. Im Umkehrschluss hat die Plattenfirma Aftermath, von der Dr. Dre bekanntlich der Häuptling ist, mehr Cash auf Tash.
Quelle
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