green_machine
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wenn man aus nem sicheren drittland einreist hat man eben kein recht darauf hier nen asylantrag zu stellen, svansen...weißt du das nicht, verstehst du das nicht, oder was ist genau das problem?
Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG).