Die Religionsfreiheit wird durch ein Burkaverbot nicht angetastet. Sie können auch weiterhin ihre obskuren Riten ausüben - in der Öffentlichkeit Frankreichs jedoch ohne Schleier vor dem Gesicht.
Doch wird sie, weil für manche Leute die Burka eine Interpretation ihrer religiösen Ansichten ist. Ein Verbot hindert sie von der Ausübung der Religion, ergo ist es eine Einschränkung der Religionsfreiheit
Sie können auch weiterhin ihre obskuren Riten ausüben - in der Öffentlichkeit Frankreichs jedoch ohne Schleier vor dem Gesicht.
Oh eine abwertende Aussage gegenüber dem Glauben anderer. Macht dich auf jeden Fall seriös
Zur Religionsausübung gehört ein bisschen mehr als das Beten. Das Problem ist, dass du dich eben damit nicht auskennst und versuchst über das Thema etwas zu sagen. Dabei kommt dann nur so ein gefährliches Halbwissen raus. Du solltest auf jeden Fall dich mehr mit der Thematik beschäftigen. Generell sind deine rechten "Argumente" in jeder Hinsicht schon zig fach widerlegt worden.
Eine Burka ist eine Kampfansage gegen das Zusammenleben, wie hier schon genannt wurde.
Nö ist es nicht. Wie kommst du darauf? Kannst du das mal näher erläutern? Die Burka stört in keinster Weise das Zusammenleben. Es ist eine freie und persönlich Entscheidung. Mit dieser Argumentation kann man auch Punker-Frisuren verbieten, weil sie "eine Kampfansage" an die gesellschaftliche Norm sind. Oder Skinheads (also rechtsextreme). Diese stellen nicht nur visuell, sondern auch politisch eine Kampfansage an das Zusammenleben. Mit dieser Argumentation kann man auch verbieten, dass Leute sich eine Glatze rasieren.
Das muss keine Gesellschaft, keine Regierung hinnehmen. Religionsfreiheit heißt nicht, jeden Bullshit ertragen zu müssen.
Religionsfreiheit ist ein klar definiertes Gesetz, dass wir uns sogar direkt anschauen können (im deutschen Fall):
Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit in Art. 4 Absatz 1, 2:
„(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
„(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Der 2. Paragraph ist hier von erheblicher Bedeutung. Wenn eine Frau die Burka als Religionsausübung sieht, dann hat der Staat eben nicht das recht, diesen zu verbieten.
Bestätigt wurde das erst vor kurzem vom Bundesverfassungsgericht im Falle von Kopftüchern:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; der Senat hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; Richter Schluckebier und Richterin Hermanns haben ein Sondervotum abgegeben. Vizepräsident Kirchhof hat an dem Verfahren nicht mitgewirkt (vgl. Pressemitteilung Nr. 22/14 vom 13. März 2014). Richterin Hermanns ist durch Los als Vertreterin bestimmt worden. Den Vorsitz hat Richter Gaier als dienstältester Richter geführt.
Dieses Urteil ist sogar auf Lehrer und Lehrerinnen bezogen. Da eine Frau mit Burka noch zudem keine repräsentative Rolle einnimmt oder sonst irgendwie die staatliche Neutralität verletzt und auch sonst keine
konkrete Gefahr darstellt,
muss der deutsche Staat die Burka aushalten und sie wird es auch. Wir sind gott sei dank noch nicht so rechts wie Frankreich und haben auch nicht die gleiche blutige Kolonialvergangenheit
Und ja, die theoretischen Diskussionen, ob ein Mann Burka trägt, kann man führen. Sie lenkt aber ab. Mir ist keine weitere so einflussreicher Verein bekannt, der solche Kleidungsvorschriften in ihren Statuten hat. Alle weiteren Fragestellungen sind in dieser Richtung sind bedeutungslos.
Es ist komplett unerheblich was dir bekannt ist und ob es eine weitere Religion mit ähnlichen Kleidervorschriften gibt. Es ist die Ausübung der Religion und Punkt. Der Staat darf und kann sich nicht einmischen. In Deutschland ist es gott sei dank so und wird sich auch nicht ändern. Deine rechte Weltanschauung spielt dabei zum Glück keine Rolle.
Und auch die Sache mit Undercuts oder Sandalen geht am Thema vorbei. Erstens verschleiert man damit keine Gesichter und zweitens muss man auch hier sagen, dass es keine Sekte gibt mit Undercuts und Sandalen, die Probleme im und mit dem System haben und es ggf. sogar bekämpfen.
Inhaltlos. Du sprichst über Sekten. Der Islam ist keine Sekte. Da verwechselst du was. Du solltest dich da ein bisschen mehr einlesen.
Vermutlich wird keiner Frau geholfen, wenn sie ihre Burka nicht mehr tragen darf. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass man sie dulden muss. Theoretisch hat die Frau nun die Chance, zu entscheiden, was sie tragen will - so lange es keine Burka ist.
Gesetze sind dazu da um etwas zu regeln, was Probleme für Menschen verursacht. Die Burka verursacht Probleme für Frauen, die gezwungen werden sie zu tragen. Das Gesetz - wie wir dir mehrfach erklärt haben und du es endlich (!) akzeptierst - hilft diesen Frauen nicht. Was bringt das Gesetz?
Deine Antwort: Die Gesellschaft muss sie nicht dulden. Ich hätte jetzt ehrlich nicht erwartet, dass du auch im rechtliche Bereich so wenig weißt. Aber zur Erklärung: Gesellschaften müssen Individuen oder individuelle Lebensweisen dulden, solange sie nicht die Freiheit anderer einschränken. Sonst würde stets die Mehrheit alles diktieren. Das ist fatal. Du solltest diesbezüglich unbedingt (!) bisschen in der Geschichte blättern. Gab schonmal sowas. Die Gesellschaft MUSS (!) die Burka dulden, da von ihr keine Gefahr für sie ausgeht.
Offenbar ist in Frankreich das Problem größer, als hier - wobei ich auch im schönen Nürnberg schon viele dieser Schleierdamen sehen musste.
Komplett irrelevant was du sehen musst. Das interessiert niemanden und ist auch keine Basis für ein Verbot. Du kannst gerne eine Partei unterstützen, die das genauso sieht, aber in Deutschland wird das nicht passieren. Optional kannst du auch gerne eine solche Partei gründen, aber für die Diskussion ist es unerheblich was du willst und wie du deine Frauen am besten haben willst. Bitte konzentrier dich auf Fakten. Bis jetzt hast du leider nur auf einer oberflächlichen Ebene argumentiert.
Man könnte ja auch einen Deal machen. Mit jeder Burka darf ein Christ im Iran bsp. mit einem schönen Kreuz um den Hals herumlaufen.
Nein. Der Iran ist ein komplett anderes Rechtssystem und hat mit Deutschland nichts zu tun. Muslime in Deutschland haben mit dem Iran nichts zu tun. Außerdem sind Iraner keine Sunniten, sondern Schiiten. Also das sollte mittlerweile auch jedem bekannt sein. Wie gesagt: Les dich bitte in das Thema ein, weil du vieles durcheinander bringst. Du denkst Iraner sind Sunniten und dass der Islam eine Sekte sei. Das ist mit ein bisschen zu wenig Inhalt.
Konkrete Fragen:
Wie hoch ist der Anteil der Selbstmordattentäter in Deutschland und in Frankreich, die sich mittels Burka getarnt haben?
Wie will man unterscheiden, ob eine Frau gezwungen wird eine Burka zu tragen oder ob sie sie freiwillig trägt?
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