Bevor man einen Vertrag abgeschlossen hat, muss man eine ZUrückweisung des Vertragspartners niemals begründen. Man ist ja keine Verbindlichkeit eingegangen. Und ein Verstoß gegen das AGG ist das nicht. Das kann man auch nicht subjektiv so empfinden. Bzw doch. Aber nur wenn man das AGG nicht verstanden hat.(wie fast jeder NIchtjurist.)
DU hast Glück, dass ich erwachsen bin und ein ruhiges Leben mit Frau und Kindern führen will, ansonsten würde ich einen realen Krieg gegen dich anleihern und dich durch die Republik hetzen und jagen bis du dich selber vergräbst. Vergiß das nie.
Zur Seite mit dir. Wer Threads offtopic bringt und nur unnötigen Kram schreibt braucht gar nicht schreiben.
PN falls du lieber einen Bann möchtest
Y
Yung Frittenfett
Was meinst du, wer im November das Rennen für den Jochen des Jahres macht? Du oder ich? Ich habe noch einiges in petto. Mach dich fürs Endgame im November gefasst.
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