K-risma
Altgedient
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- 26. Januar 2003
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Zudem ist es recht anstrengend, dass viele Befürworter sich immer nur auf das Argument beschränken, dass bei einem alleinerziehenden Elternteil auch ein Fehlen des jeweils anderen Geschlechts bei der Erziehung existert …
Dies ist KEIN Argument FÜR das Adoptivrecht. Der Umstand, dass nur ein Elternteil das Kind erzieht, ist nicht vorgesehen geschweige denn durch das Gesetz als Ausgangssituation der Erziehung vorgesehen (im Sinne der Famile, die im Grundgesetz eindeutig BESTIMMT und GESCHÜTZT ist – abermals ein Argument für sich, auf das ich schon ein paar Seiten vorher eingegangen bin). Es sind Umstände, die zu der Alleinerziehung führen, aber keineswegs Voraussetzung.
Dies ist KEIN Argument FÜR das Adoptivrecht. Der Umstand, dass nur ein Elternteil das Kind erzieht, ist nicht vorgesehen geschweige denn durch das Gesetz als Ausgangssituation der Erziehung vorgesehen (im Sinne der Famile, die im Grundgesetz eindeutig BESTIMMT und GESCHÜTZT ist – abermals ein Argument für sich, auf das ich schon ein paar Seiten vorher eingegangen bin). Es sind Umstände, die zu der Alleinerziehung führen, aber keineswegs Voraussetzung.