Fachgutachten zum Thema Drogen

UDU

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Jun 25, 2000
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Gutachten

"Wenn die zutreffenden Informationen allgemein bekannt wären, könnte diese Drogenpolitik nicht fortgeführt werden."

(Wolfgang Nescovic, Richter Lübeck)
Gutachten, das für das Landgericht Lübeck angefertigt wurde

Anfang


Vorstellung der Sachverständigen
a) Auffassung der Kammer
b) Feststellungen der Kammer

(1) Wirkungsweisen des Alkohols:

(a) Körperliche und psychische Auswirkungen

(b) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Alkoholabhängigen
bb.) Wirtschaftliche Folgekosten

cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz

dd.) Auswirkungen im Strassenverkehr

ee.) Alkoholtoten

ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen

(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:
(a) Allgemeine Wirkungen

(b) Körperliche und psychische Auswirkungen
aa.) Körperliche Auswirkungen

bb.) Psychologische Auswirkungen
cc.) Körperliche Abhängigkeit

dd.) Tödliche Dosis

(c) Gesellschaftliche Auswirkungen
aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten

bb.) Haschischtherapie

cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen

ff.) Einstiegsdroge
Verglichen werden hier die Wirkungen und Auswirkungen von Alkohol und Cannabisprodukten.





Da beide Gutachter und deren Qualifikation am Anfang vorgestellt werden, kann man sich hinsichtlich deren Glaubwürdigkeit ein ganz gutes Bild machen.

Jz. - 713 Js 16817/90 StA Lübeck 2 Ns (Kl. 167/90)

Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte. Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genußes von Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von Cannabisprodukten zum Nikotin.

a) Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen hat.

Die Kammer hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört.

Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein - Klinik in Lübeck).

Dort befinden sich überwiegend Alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit.

Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt.

Er hat im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.

b) Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:


Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.


Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß.
 
In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Verbänden, speziellen Krankenhäusern und speziellen Therapien, die sich mit Alkoholerkrankungen und Alkoholabhängigkeiten beschäftigen, während es weder eine spezielle Therapie für Cannabiskonsumenten noch spezielle Krankenhäuser oder Verbände gibt, die sich um Cannabiskonsumenten kümmern.
In der Bundesrepublik einschließlich der neuen Bundesländer wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt, während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf übermäßigen Konsum von Haschisch zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch.
Die wirtschaftlichen Folgekosten aufgrund des Alkoholkonsums werden in der Bundesrepublik auf jährlich 50 Milliarden DM geschätzt, während bei Cannabisprodukten entsprechende Zahlen nicht existieren.
Der Alkoholkonsum hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (Arbeitsunfälle Kündigungen, Krankheitsfälle, Einstellungen von Suchtberatern), während bei Cannabisprodukten entsprechende Beobachtungen und Schätzungen nicht existieren.
Der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, wird in der Bundesrepublik auf 5O% geschätzt und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß mit Personenschäden auf gut 30.000 pro Jahr, während bei Cannabisprodukten auf keine entsprechenden Beobachtungen oder Schätzungen zurückgeblickt werden muß.
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum mehr als 140.000 Tatverdächtige (knapp 10% aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluß standen. Im Bereich der Gewaltdelikte (z.B. Totschlag, Vergewaltigung, Sexualmord) liegt der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss über 36%, während bei Cannabisprodukten entsprechende statistische Erhebungen nicht durchgeführt werden. Im einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen:
(1) Wirkungsweisen des Alkohols:
(a) Körperliche und psychische Auswirkungen

aa.) Alkoholintoxikationen reichen von leichter Gehstörung, starker Gehstörung, Reflexlosigkeit bis zur Bewußtlosigkeit und Kreislaufinsuffizienz,

bb.) Leichte Alkoholräusche (0,5 - 1,5) sind gekennzeichnet durch Herabsetzung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit, allgemeine Enthemmung, Beeinträchtigung der Fähigkeit kritischer Selbstkontrolle;

mittelgradige Räusche (1,5 - 2,5) durch euphorische Glückstimmung oder aggressive Gereiztheit, Verminderung der Selbstkritik, Enthemmung, Benommenheit, Psychomotorischer Unsicherheit, unreflektierter Bestrebung, triebhafte Bedürfnisse zu befriedigen, fehlen zielgerichteter Konstanz und Bereitschaft zu primitiven, vorwiegend explosiven Reaktionsweisen;

schwere Rauschzustände (über 2,5) durch Bewußtseinsstörungen und Verlust realen Situationsbezuges, Desorientiertheit. illusionäre situative Verkennung, motivlose Angst, Gleichgewichtsstörungen, hin bis zur Ataxie, Dysarthrie und Schwindel, Schädel - Hirn - Trauma, evtl. mit komplizierender intrakranieller Blutung.

cc.) Die neuere Alkoholforschung läßt zehn psychopathologische Syndrome erkennen, die einzeln oder in verschiedenen Verbindungen auftreten (Störungen des Bewußtseins und der Motorik, Störungen der Orientierung, paranoid - halluzinatorisches Syndrom, manisches, gereizt - aggressives, depressives Syndrom, Angstsyndrom, Suizidalität, sexuelle Erregung, amnestisches Syndrom).

dd.) Das Alkoholentzugssyndrom wirkt sich internistisch, vegetativ, neurologisch und psychisch aus.
 
ee.) Es gibt kaum ein Organsystem, an dem nicht Syndrome oder Krankheiten gefunden wurden, die nicht mit dem Alkoholismus ursächlich in Verbindung zu bringen sind: z.B. Fettleber, chronische Lungenerkrankung, Traumata, Bluthochdruck, Mangelernährung, Anämie, Gastritis, Knochenbrüche, Hiatushernie, Leberzirrhose, Magen - Darm - Geschwüre, chronischer Hirnschaden, Fettsucht, Herzkrankheiten, gastrointestinale Blutung, epileptische Anfälle, Diabetes, Harnwegsinfekt.

ff .) Die alkoholische Leberzirrhose ist eine relativ häufige Erkrankung bei fortgeschrittenem Alkoholmißbrauch. 30-50% aller Leberzirrhosen sind auf den Mißbrauch zurückzuführen. Beschwerden sind Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Depressivität.

Es kommt gelegentlich zu Hautveränderungen. Die Haut ist pergamentpapierartig verdünnt und zeigt weiße Flecken. Körperbehaarung und Schambehaarung läßt nach. Potenz und Libido vermindern sich. Der schwere, alkoholbedingte Leberschaden führt über tiefere Bewußtseinstrübung zum Koma.

gg.) Alkoholiker neigen zu mehr Infektionen der Luftwege.

hh.) Die akute Alkoholintoxikation, besonders bei chronischen Alkoholikern, löst typische Knochenmarksveränderungen aus und stört somit das Immunsystem.

ii.) Alkohol wirkt auf die Muskeln in der Weise, daß die Muskulatur schwillt, stark druckempfindlich und krampfanfällig ist.

jj .) Alkoholismus verändert das Gehirn morphologisch und funktionell mit der weiteren Folge psychischer Veränderungen. 3 - 5% der Alkolholiker werden vom sogenannten Wernicke - Korsakow - Syndrom befallen, das durch folgende Störungen gekennzeichnet ist:
Verlust des Altgedächtnisses, regelmäßig verbunden mit der Unfähigkeit, sich neue Gedächtnisinhalte einsuprägen;
verminderte Fähigkeit der Reproduktion von Gedächtnisinhalten;
eindeutige Verschlechterung der Auffassungsfähigkeit;


Verminderung der Spontanität und Initiative;
Störungen der Konzentrationsfähigkeit, der räumlichen Organisation und der visuellen und verbalen Abstraktion.
kk.) 20 - 40% aller Alkoholiker leiden an Polyneuropathie, die mit schmerzhaften Mißempfindungen, Kribbelparaesthesien und Taubheitsgefühl beginnt. Danach kommt es zu ziehenden, brennenden und stechenden Muskelschmerzen mit Krämpfen und Muskelschwäche.

ll.) Tremorerscheinungen sind bei Alkoholikern sehr häufig. Sie sind anfangs reversibel, später nicht. Das Leiden beginnt als feinschlägiger Tremor. Er setzt an den Händen ein, der sich später ausbreitet auf Zunge, Lippen, Augenlider, Kopf und Füße.

mm.) Es gibt eine sogenannte Alkoholepilepsie bei chronischen Alkholikern, die früher keine latente Krampfbereitschaft aufgewiesen haben.

nn.) Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, ist bei Männern mit einem hohen Alkoholkonsum um mehr als das Vierfache höher als bei Abstinenten oder bei geringem Konsum.

oo.) Das sogenannte Alkoholdelirium ist gekennzeichnet von Desorientiertheit in örtlicher, zeitlicher und situativer Hinsicht. Es bestehen Auffassungsstörungen und illusionäre Verkennungen. Die Wahrnehmungsstörungen können zu einer gesteigerten Suggestibilität und Konfabulationen führen. Die Stimmung ist schwankend, gekennzeichnet durch Angst, Reizbarkeit und durch eine gewisse Euphorie. Typisch ist psychomotorische Unruhe mit nestelnden Bewegungen und Bettflüchtigkeit.

pp.) Beim Alkoholiker gibt es verstärkt Eifersuchtsideen und Eifersuchtswahn.

qq.) Alkoholmißbrauch vor und während der Schwangerschaft kann schwere Schädigungen des Embryos verursachen. Für die Bundesrepublik wird eine jährliche Rate der Alkoholembryopathie von 1.800 geschätzt. Deren wichtigsten Symptome sind Wachstumsdefizit, Minderwuchs, Untergewicht, statomotorische und geistige Retardierung, Hyperaktivität, Muskelhypotonie, verkürzter Nasenrücken, schmale Lippen, auch Mißbildungen.


(b) Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.) Anzahl der Alkoholabhängigen


Die Anzahl der Alkoholabhängigen wird in der Bundesrepublik bei einer Geschlechterrelation von 1 (weiblich) zu 2 (männlich) auf 2,5 Millionen geschätzt.

bb.) Wirtschaftliche Folgekosten

Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Alkoholkonsums werden mit ca. 50 Mrd DM angegeben (vgl.Kornhuber, in Sonderdruck "Deutsches Ärzteblatt").

cc.) Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz

25% aller Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik sind auf Alkohol zurückzuführen. Bei jeder 6. Kündigung geht es um Alkohol, Alkoholkranke sind 2,5 mal häufiger krank als andere Mitarbeiter. In über 800 Betrieben und Behörden werden schon Suchtberater eingesetzt (vgl. Jahrbuch der Sucht 1991).

dd.) Auswirkungen im Strassenverkehr

Unter Berücksichtigung von Dunkelzifferrelationen wird der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, auf 5O% geschätzt (vgl. Stephan in Jahrbuch der Sucht 91). Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß mit Personenschaden wird auf gut 30.000 pro Jahr geschätzt.

ee.) Alkoholtoten

Die Zahl der Alkoholtoten wird in Deutschland einschließlich der neuen Bundesländer mit ca. 40.000 jährlich angegeben.
 
ff.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum 141.180 Tatverdächtige (= 9,8% aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluß standen (vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik des BKA 90).

Die Wirkung des Alkohols, die Gewaltbereitschaft zu erhöhen, wird besonders deutlich, wenn der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluß in bestimmten von Gewalt geprägten Deliktsgruppen untersucht wird. So betrug der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluß bei "Widerstand gegen die Staatsgewalt" 63,3%. Bei anderen Gewaltdelikten ergeben sich folgende Zahlen:



Totschlag: 47,4 %
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: 41,4 %
Vergewaltigung: 36,6 %
Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen: 50 %
gefährliche und schwere Körperverletzung: 33,9 %
Mord: 29,1 %
Sexualmord: 46,7 %
vorsätzliche Brandstiftung: 29,1 %
sexuelle Nötigung: 28 %
(vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, Seite 85).

Diesen katastrophalen und verheerenden Wirkungen individueller und gesamtgesellschaftlicher Art stehen folgende Wirkungen des Haschischkonsums gegenüber:
(2) Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:
(a) Allgemeine Wirkungen

Zu den allgemeinen Eigenschaften der Droge hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:

Der Hauptwirkstoff der Cannabisprodukte ist das THC, genauer das Tetrahydrocannabinol, Das THC wird im natürlichen Cannabis durch eine Fülle weiterer Wirk- und Duftstoffe ergänzt. Unter den 60 weiteren Cannabinoiden ragen hervor das Cannabidiol (CBD), das beruhigend (sedativ) wirkt, gelegentlich auch für Kopfschmerzen sorgen, aber auch die THC-Wirkung verlängern soll, sowie das Cannabinol (CBN), ein Abbauprodukt des THC (vgl. Quensel in: "Drogen und Drogenpolitik").

Cannabis wird bei uns üblicherweise geraucht und zwar meist zusammen mit Tabak als "Joint" oder aber in der Pfeife. Neben der in der Forschung häufigeren Injektion und dem Einatmen von Cannabisdampf, kann man Cannabis auch als "Tee" trinken oder aufgelöst im Tee, als Gewürz im Essen, aber auch als Gebäck zu sich nehmen (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik).
Das THC wird über die Schleimhäute aufgenommen und im Körper zu "Metaboliten" verwandelt. Seine Wirkung tritt beim Rauchen so rasch ein, daß die Dosishöhe meist relativ einfach zu regulieren ist; beim Essen und Trinken verzögert der Umweg über die Leber die Wirkung mitunter über eine Stunde, weswegen Anfänger aus Ungeduld leicht zu hohe Dosen einnehmen, Mit einer THC-Dosis von 2-10 mg beim Rauchen und etwa der dreifachen Menge beim Essen und Trinken, das ist nach THC-Gehalt etwa 0,5 bis 1 Gramm Haschisch, erreicht man eine Wirkungsdauer von etwa 1 - 4 Stunden (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik).

Die kurz- wie langfristige Wirkung des Cannabis hängt -wie bei vielen anderen Drogen- ebenso davon ab, wieviel und wie häufig man es konsumiert, wie auch davon, in welchem Set und Setting" dies geschieht, wobei alle Faktoren von einander abhängig sind. Dabei hängen Art und Weise des Erlebens von Cannabisprodukten in besonderer Weise vom Set und Setting" ab, also von der Situation, in der man Cannabis einnimmt, vom eigenen persönlichen Zustand wie von der sozialen Umgebung, von den eigenen Ängsten und Hoffnungen und den in der Gruppe wie in der umfassenderen Kultur mit diesem Genuß verbundenen Erwartungen (vgl. hierzu Quensel, Drogenelend, Camp.82).

Die Effekte, die mit der Einnahme von Cannabisprodukten verbunden sind, lassen sich sozial erlernen, wobei die Erwartungshaltung eine große Rolle spielt (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik).

Bei stärkerer Dosis, also insbesondere beim Trinken oder Essen oder bei der Verwendung von Haschischöl, sind eindeutigere halluzinogene Effekte zu erwarten (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik).

Nicht nur das Ausmass der Dosis -etwa die Art und Weise, wie man einen "Joint" füllt- und Inhalte des Erlebens sind soziokulturell erlernt, sondern auch die Häufigkeit des Konsums, was als leichter bzw. schwerer Gebrauch gilt, zu welcher Gelegenheit man Cannabis konsumiert und wann man damit aufhören soll (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik).
 
Die psychischen Wirkungen beschreibt Binder (Haschisch und Marihuana, Deutsches Ärzteblatt 1981) wie folgt: "Nach dem Rauchen von 1 Gramm Marihuana entsteht ein etwa drei Stunden dauernder Rauschzustand, der durch ein Gefühl von Losgelöstheit charakterisiert ist, das eine meditative Versenkung oder eine Hingabe an sensorische Stimuli erlaubt. Der Zustand ist im allgemeinen frei von optischen und akustischen Halluzinationen, die beim vier bis fünffachen dieser Dosis auftreten können. Subjektiv gesteigert wird die Gefühlsintensität beim Hören von Musik, beim Betrachten von Bildern, bei Essen und Trinken und bei sexueller Aktivität. Der Rausch ist zweiphasig und geht nach der Anregungsphase in eine milde Sedierung über. Bei der genannten Dosierung dominiert eine passive euphorische Bewußtseinslage, bei höherer Dosierung kann es zu paranoiden Vorstellungen und Dysphorie kommen....

Die Droge führt kaum zu Toleranzbildung und die Konsumenten kommen über Jahre ohne Dosissteigerung aus." Cannabis besaß bis in dieses Jahrhundert auch bei uns eine medizinische Bedeutung. Weltweit galt es stets als wichtiger Bestandteil der Volksmedizin (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik).

In neuerer Ze,it untersucht man die Wirkungen von Cannabis bei Glaukomen zur Verminderung des Augeninnendrucks, bei spastischen Krämpfen und Epilepsie sowie bei Asthma und Anorexia nervosa. Eine ganz besondere Bedeutung gewann es als Mittel gegen den Brechreiz bei Anti-Krebs-Mitteln. In den USA hat man deshalb 500 Krankenhäusern THC zur Bekämpfung dieses Erbrechens praktisch freigegeben und in 23 Staaten diese Behandlung dem Ermessen jedes Arztes überlassen (vgl. Ouensel, Drogen und Drogenpolitik).

Ein Blick auf Umfragedaten belegt, daß vornehmlich jüngere Menschen Cannabis konsumieren. Sie tun dies,

um ihre Stimmung zu heben (34 %)
um den Alltag zu vergessen (28 %)
weil man sich entspannt (25 %)
Hemmungen überwindet (24 %)
intensiver hört und sieht (19 %)
und weil man leichter Kontakt zueinander bekommt (17 %)
(vgl. Quensel, Drogenelend).



(b) Körperliche und psychische Auswirkungen
aa.) Körperliche Auswirkungen
Die körperlichen Auswirkungen des Cannabisgebrauches sind relativ gering. Herz und Kreislauf werden nicht beeinträchtigt, wenn auch der Puls aktiviert wird. Aus diesem Grunde besteht bei Personen mit Kreislaufschäden Anlaß, mit dem Gebrauch von Cannabis vorsichtig umzugehen. Wissenschaftliche Beweise dafür, daß der Konsum von Cannabis sowohl bei der Fortpflanzung als auch im Immunsystem Schäden hervorruft, sind bislang nicht vorgelegt worden.
Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat darauf verwiesen, daß es zwar in Tierversuchen Hinweise für solche Wirkungen gebe, er hat jedoch eine Übertragung der im Tierversuch gewonnenen Erkenntnisse auf den menschlichen Organismus abgelehnt. Zur Begründung hat er angeführt, daß der tierische Organismus häufig in ganz anderer Weise reagiere als der Mensch. Darüber hinaus werde gerade bei den typischen kleinen Säugetieren mit Dosen gearbeitet, die knapp unterhalb der bei Menschen praktisch nicht erreichbaren Todesdosis liegen. Schließlich fehle bei den Labor- wie Tierversuchen der Blindversuch, nachdem der Auswertende nicht wissen darf, welches Objekt Cannabis erhielt und welches nicht (vgl. hierzu Quensel, Drogen und Drogenpolitik).

Darüber hinaus kann das Rauchen von Cannabis zu Lungenschäden führen. Dieser mögliche Schaden ist jedoch im Vergleich mit dem Schaden, der durch das Rauchen selbst verursacht wird, eher zweitrangig. Da Haschisch aber auch in anderer Form konsumiert werden kann (durch Trinken im Tee; durch Essen im Kuchen) ist diese mögliche Schädigung der Lunge kein spezifisches Risiko des Cannabiskonsums.

bb.) Psychologische Auswirkungen
Es gibt derzeit keinen Beweis für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen durch chronischen Cannabisgebrauch. Jedoch ist die zur Intelligenzleistung notwendige Funktion des Kurzzeitgedächtnisses unter Einfluß von Cannabis reduziert (vgl. Schönhöfer, Die Pharmakologie der Cannabis-Wirkstoffe, in Arzneimittelforschung 23, 73).
Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, daß der Cannabiskonsum originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, daß der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente hervorrufen. Die eigentliche Schädigung in der Psyche hat nach den Angaben des Sachverständigen jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen Angaben des Sachverständigen passt auch die bei Quensel (vgl. Drogen und Drogenpolitik) getroffene Feststellung:

"Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, daß eine Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert". Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt. Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß das sogenannte aemotivationale Syndrom" keine spezifische Folge des Cannabiskonsums ist. Bei dem aemotivationalen Syndrom" handelt es sich um ein durch aepathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild". Der Sachverständige hat in Übereinstimmung mit Schönhöfer ausgeführt, daß es nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem aemotivationalen Syndrom" herzustellen.
 
"Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, daß eine Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert". Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt. Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, daß das sogenannte aemotivationale Syndrom" keine spezifische Folge des Cannabiskonsums ist. Bei dem aemotivationalen Syndrom" handelt es sich um ein durch aepathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild". Der Sachverständige hat in Übereinstimmung mit Schönhöfer ausgeführt, daß es nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem aemotivationalen Syndrom" herzustellen.

Schönhöfer hält hier vielmehr einen Umkehrschluß für zulässig. Nach seiner Meinung machen die Elemente des aemotivationalen Syndroms erst das Rauscherlebnis des Cannabiskonsums interessant und bedingen somit diesen Konsum.

Auf diese Zusammenhänge hat auch der Sachverständige Dr. Barchewitz auf entsprechenden Vorhalt hingewiesen. Dies entspricht auch den Untersuchungen, auf die Quensel (Drogen und Drogenpolitik) verweist. In empirischen Untersuchungen ist nachgewiesen worden, daß Cannabiskonsumenten "weniger sorgfältig, weniger diszipliniert und nicht so strebsam" sind wie eine Kontrollgruppe, "was sich auch darin zeigt, dass sie signifikant weniger nach Erfolg strebt". Jedoch seien auch potentielle Konsumenten, die nicht strikt gegen Cannabis eingestellt gewesen seien, aber noch kein Cannabis konsumiert hätten, signifikant weniger karriereorientiert... als die Antikonsumenten".

Ouensel kommt daher zu der Auffassung, daß Cannabis eingebunden in einen größeren Lebensstil sei, der schon vor dem Konsum vorhanden gewesen sei und deswegen allenfalls als Symptom, jedoch nicht als dessen Ursache zu begreifen sei.

Zusammenfassend lassen sich deswegen die Befunde zum psychischen Bereich wie folgt beschreiben: Nach derzeitigem Wissensstand sind keine gravierenden Störungen zu erwarten, wenn auch Personen mit Neigungen zu psychischen Störungen ebenso auf Cannabis verzichten sollten wie diejenigen, die sich damit sozial unerträglichen Situationen entziehen wollen.

cc.) Körperliche Abhängigkeit
Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis -anders als bei Alkohol und harten Drogen- praktisch nicht zu beobachten. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgeführt, daß allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der täglichen Kaffeedosis- leichte Schlafstörungen, Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten können.
Auch seien Dosissteigerungen aus physiologischen Gründen nicht festzustellen. Vielfach ist sogar beobachtet worden, daß erfahrene Konsumenten weniger Cannabis brauchen, um "high" zu werden als Anfänger (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik).

Die Sachverständigen haben darüber hinaus ausgeführt, daß allenfalls eine leichte psychische Abhängigkeit vorhanden sei. Diese sei aber nicht anders einzustufen, als die, die beim täglichen Kaffeetrinken entstehe. Quensel (Drogen und Drogenpoltik) führt hierzu folgendes aus:

"Eine Vorstellung von diesen Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an das eigene abendliche Glas Bier denkt, an den üblichen Morgenkaffee oder an die Leere, die entsteht, wenn man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere überfällt uns, wenn der Fernseher repariert werden muß, die Tageszeitung wegen Streiks fehlt, die Prüfung bestanden ist oder bei Arbeitslosigkeit oder Verrentung der alltägliche Arbeitstrott ausfällt."

dd.) Tödliche Dosis
Bei dem Cannabiskonsum gibt es im Gegensatz zum Alkohol, Nikotin und harten Drogenkonsum keine wissenschaftlich ermittelte letale (=tödliche) Dosis.
Todesfälle die auf exzessiven Konsum zurückzuführen sind, sind bei Haschisch nicht bekannt.


(c) Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.) Anzahl der Haschischkonsumenten
Die Gesamtzahl der Konsumenten ist nicht bekannt. Die Angaben hierüber schwanken. Körner geht in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz unter Berufung auf die Zeitschrift Suchtreport 1988, Heft 2) von ca. 3 bis 4 Mio Cannabisabhängigen aus (vgl. Körner).
In der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes vom 21. Dezember 1990 wird eine Zahl von mehreren Hunderttausend und 1 bis 2 Mio angegeben. Der Drogenexperte Berndt Georg Thamm schätzt in seinem Buch "Drogenfreigabe - Kapitulation oder Ausweg ?" (Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH, 1989) für die Bundesrepublik eine Anzahl von über 2 Mio. Konsumenten von Cannabisprodukten (vgl. Thamm).

bb.) Haschischtherapie
Es gibt keine spezielle Haschischtherapie und auch keine therapeutische Einrichtung für Haschischkonsumenten. Dort wo Haschischkonsumenten einer psychologischen oder psychiatrischen Behandlung bedürfen, ist nach den Darlegungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz der Haschischkonsum nicht die Ursache. Vielmehr steckt dahinter ein persönliches Problem. Ist dies behoben, dann schwindet auch das Bedürfnis zum Konsum, da dieser körperlich nicht bedingt ist.
cc.) Auswirkungen auf strafbare Handlungen
Im Gegensatz zum Alkohol und zu den sogenannten harten Drogen wird die polizeiliche Kriminalstatistik nicht unter dem Gesichtspunkt geführt, ob der Tatverdächtige die Tat unter dem Einwirken von Cannabiskonsum begangen hat. Es gibt in der polizeilichen Kriminalstatistik hierzu keine statistischen Erhebungen. Daraus läßt sich entnehmen, daß dies für die Begehung von Straftaten kein relevanter Faktor ist. Dies verdient besondere Hervorhebung im Verhältnis zum Alkohol, weil der Alkohol häufig eine stimulierende Wirkung hat, die insbesondere die Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten fördert. Haschisch hat eine im Grundsatz umgekehrte Wirkungsweise. Der Konsum von Haschisch führt zu einer Hinwendung nach innen und begleitend dazu zu einem Rückzug von der äußeren sozialen Realität. Dabei hat die Einnahme von Haschisch nach den Ausführungen der Sachverständigen regelmäßig eine mehr beruhigende und einschläfernde Wirkung. Allerdings sei davon auszugehen, daß sich insbesondere diese Eigenschaften im Straßenverkehr nachteilig bemerkbar machen könnten.
ff.) Einstiegsdroge
Im Gegensatz zu den Motiven des Gesetzgebers bei der Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971 steht zur Überzeugung der Kammer nach den Ausführungen der Sachverständigen und der dabei erörterten und vorgehaltenen Literatur fest, daß Haschisch keine "Einstiegsdroge" für härtere Drogen ist und auch keine Schrittmacherfunktion entfaltet. Die Sachverständigen haben in Übereinstimmung mit der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes zunächst festgestellt, daß es keinen medizinischen und biologischen Auslöser für die Behauptung gibt, daß Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte Drogen umsteigen.
 
Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung genommen.

Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, daß diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei.

Abschliessend heißt es in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts: "Der Gebrauch von Cannabis führt ferner keineswegs zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen greifen insgesamt etwa 5% aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis haben, zu härteren Drogen."

Auch Körner lehnt in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ab. Es heißt dort.

Die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ist kein überzeugendes Argument, weil der Weg zum Heroin ebenso häufig über Alkohol und Tablettenkonsum verläuft, ohne daß deshalb ein Verbot von Alkohol oder Tabletten zu fordern wäre."

Die Kammer lehnt daher in Übereinstimmung mit den Sachverständigen und den vorstehenden zitierten Autoren die Theorie von der "Einstiegsdroge" ab. Die Theorie von der sogenannten Einstiegsdroge wird von der (unzutreffenden) Denkschablone getragen, daß aus der Verwendung der Droge ein Drang nach Dosissteigerung logisch folge und dieser von der leichten zur starken Dosis führen müsse (Quensel, Drogen und Drogenpolitik).

Dabei wird übersehen und unberücksichtigt gelassen, ob die Drogen in ihrer Wirkung miteinander vergleichbar sind und daß dann doch der leichte und beliebig steigerbare Alkoholkonsum als Alternative viel näher liegt (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik).
Es wurde bereits darauf verwiesen, daß der Cannabiskonsum in seiner Zielrichtung eine mehr, beruhigende und sedierende Wirkung hat, während zum Beispiel die Drogen Kokain und Heroin stark euphorisierende Auswirkungen haben. Diese Drogen stellen daher von ihrer Wirkungsweise keine Stei- gerung der Cannabisprodukte dar, sondern haben eine vielmehr entgegengesetzte, dem Alkohol ähnliche Wirkung.

Deshalb fehlt es schon an einer den Umstieg tragenden subjektiven Zielvorstellung, die darauf angelegt ist, die Wirkungsweise des bisherigen Rauschmittels zu steigern. Darüber hinaus führt gerade der Konsum von Haschisch -wie bereits dargelegt- nicht zu einer Toleranzausbildung, die nach immer stärkeren Dosen drängt.

Im Gegenteil: haschischgewöhnte Konsumenten werden regelmässig mit einer niedrigeren Dosis "high" als Anfänger.

Darüber hinaus wird der Versuch unternommen, die Umstiegstheorie statistisch wie folgt zu begründen (vgl. dazu Täschner, Das Cannabis-Problem 1979): untersucht man andererseits aber klinisch-stationär behandelte Drogenabhängige, meist Heroinsüchtige oder Polytoxikomane, so stellt man fest, daß sie ihre Drogenkarriere zu 98 bis 100% mit Haschisch begonnen hatten.

Kreuzer verweist in seinem Aufsatz auf Untersuchungen von Prof. Keub, wonach diese Theorie in den USA schon längst tot war, als bei uns die Drogenwelle 1968 begann.

Kreuzer führt weiterhin aus, daß Prof. Keub in einer Studie nachgewiesen habe, daß Alkohol die Haupteinstiegsdroge sei und daß bei einem Drogenkongress in Wien alle anwesenden Experten verschiedener Disziplinen die Einstiegstheorie verworfen haetten.

Kreuzer führt in seinem Aufsatz auch weitere Untersuchungen an, die für deutsche Verhältnisse die Unhaltbarkeit der Einstiegstheorie ergeben hätten.
 
Darüber hinaus lässt sich die Einstiegstheorie auch anhand der statistischen Zahlen über die geschätzten Drogenabhängigen widerlegen. Der Pharmakologe Schönhöfer hat in seinem Aufsatz die Umsteigetheorie an Zahlen, die für Amerika gelten, überprüft. Wörtlich heißt es: "Der Direktor des "National Institute of Mental Health" schätzte in einem Hearing vor dem subcommittee to Investigate Juvenile Delinquency" am 17. September 1969 die Zahl der Jugendlichen Marihuana-Konsumenten in USA auf 8 bis 12 Mio.

Im Mai und Oktober des gleichen Jahres veröffentlichte die "Washington Post" Gallup - Umfragen, die die Zahl der Marihuana - Konsumenten mit rund 10 Mio angaben. Nach der hier in der Bundesrepublik üblichen Umsteigertheorie müssten also heute rund 30% dieser Menschen, mithin also 3 Millionen Heroinsüchtige sein. Das ist nicht der Fall.

Die Zahl der Heroinsüchtigen in den USA liegt bei 200.000 mit einer geschätzten Dunkelziffer gleicher Größe, also insgesamt bei 400.000. Das sind zwischen zwei bis vier, rund also höchstens 5% der Marihuana - Konsumenten."

Diese Zahlen belegen, daß ein Umstieg nur in geringem Umfange stattfindet. Sie entsprechen den Zahlen, die das Schweizer Bundesgericht zugrunde gelegt hat, und die auch auf die Bundesrepublik zutreffen. Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz ist davon auszugehen, daß es in der Bundesrepublik ca. 100.000 Drogenabhängige gibt, die sogenannte harte Drogen konsumieren.

Die Zahl der Haschischkonsumenten liegt -wie bereits dargelegt- zwischen 2 und 4 Mio. Dieses krasse Missverhältnis von Cannabiskonsumenten zu Konsumenten "harter" Drogen beweist, daß offensichtlich kein kausaler Umsteigeeffekt vorhanden ist. Dies haben auch die von der Kammer gehörten Sachverständigen ausdrücklich bestätigt. Sie haben vielmehr darauf verwiesen, daß eine Suchtkarriere, die einmal beim Heroin ende, typischerweise vom frühen Gebrauch von Nikotin oder Alkohol geprägt sei. Sie meinen daher, daß der Gebrauch dieser bei uns üblichen Konsumdrogen viel eher einen Einstiegseffekt aufweise.

Darüber hinaus haben die Sachverständigen darauf hingewiesen, dass ein Umsteigeeffekt allenfalls durch den gemeinsamen illegalen Drogenmarkt erfolge. Sie haben hierzu ausgeführt, daß der Haschischkonsument die Droge vom gleichen Dealer bekomme, der auch über "harte" Drogen verfüge. Aus diesem sozialen Kontakt" ergebe sich eine sehr viel größere Gefahr des Umsteigens als aus dem Konsum und den damit verbundenen Wirkungen (so auch Binder).

Die Kammer weiss aus einem Referat des Amsterdamer Strafrechtsprofessors Dr. Rüter, das auch insoweit in der Hauptverhandlung erörtert worden ist, daß gerade aus diesen Gründen die niederländische Drogenpolitik eine Trennung der Märkte von "weichen" und "harten" Drogen anstrebt.
 
Die Einrichtung von sogenannten "Coffee-Shops", in denen Cannabis-Produkte zum Konsum frei verkäuflich erworben werden können, ohne daß strafrechtliche Verfolgung zu befürchten ist, hat zum Ziel, den sozialen Kontakt" des Konsumenten "weicher" Drogen zu "harten" Drogen beim Ankauf zu unterbinden.

Deswegen müssen die Inhaber von "Coffee-Shops" mit Bestrafungen und Schließung ihrer Geschäfte rechnen, wenn sie "harte" Drogen verkaufen. Durch diese Trennung der Märkte wird nach Auffassung der Niederländer der mögliche Umsteigeeffekt, der durch den sozialen Kontakt" mit dem gleichen Dealer bewirkt werden kann, erheblich reduziert.

c) Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, daß die individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von Haschisch denkbar gering sind.

(1) Das Schweizerische Bundesgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. August 1991 hierzu folgendes festgestellt:

"Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse läßt sich somit nicht sagen, daß Cannabis geeignet sei, die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen."

(2) Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat erklärt, daß Cannabis nach seiner Kenntnis das Rauschmittel mit den geringsten individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen sei, das es zur Zeit auf der Welt gebe.
 
Binder hat in seinem Aufsatz im Deutschen Ärzteblatt ausgeführt: "Medizinisch gesehen, dürfte der Genuß von ein bis zwei Joints Marihuana (ein bis zwei Gramm Marihuana, resorbierte THC-Menge 8-16 mg) pro Tag unschädlich sein, zumindest aber weniger schädlich sein, als der tägliche Konsum von Alkohol oder von 20 Zigaretten.

Für alle drei Drogen gilt das Prinzip "sola dosis facit venenum" und somit wäre gegen den gelegentlichen Konsum von Marihuana im Grunde genau so wenig einzuwenden wie gegen das gelegentliche Glas Wein oder die gelegentliche Zigarette, Jede Droge im Übermaß genossen, ist schädlich."

(3) Soweit der exzessive Gebrauch von Cannabisprodukten bei bestimmten Risikogruppen zu bestimmten -nicht ernstlichen- Schädigungen führen kann, ist darauf hinzuweisen, daß dies grundsätzlich für fast alle Substanzen gilt, die der Mensch zu sich nimmt (Zum Problem, der fehlenden Relation zwischen Extrem- und Normalkonsum aus sozialwissenschaftlicher Sicht vgl. Kreuzer).

Auch der exzessive Gebrauch von Zucker kann zu Schädigungen führen. Darüber hinaus haben zahlreiche rezeptpflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel bei langandauernden, übermäßigen Konsum Sucht und schwere gesundheitliche Schäden mit teils tödlichem Ausgang zur Folge.

Entzugstherapien bei Medikamentenabhängigkeit sind aufwendig. Medikamentenmißbrauch kann auch Psychosen auslösen. Auch nicht rezeptpflichtige Schmerzmittel und sogar Vitamine können bei übermäßiger Dosierung zu schweren Gesundheitsschäden führen.

Bei Aspirin drohen z.B. Magengeschwüre z.B., wie sie durch die Einnahme von mehr als drei Multivitamin-Tabletten geschehe, überschreitet bei einer Leibesfrucht den Grenzwert und kann zu Fruchtschäden führen.
 
Und dann noch was vom Ärzteblatt:
Nedelmann, Dr. med. Carl
Drogenpolitik: Das Verbot von Cannabis ist ein"kollektiver Irrweg"
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 43 vom 27.10.00,
Seite A-2833 [THEMEN DER ZEIT: Forum]
Der Autor vertritt die These, dass der Konsum von Cannabis keinen ernsthaften Schaden nach sich zieht - weder körperlich noch seelisch, weder akut noch chronisch. Das Cannabis-Verbot könne daher nicht durch medizinische Argumente gestützt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Ansicht vertreten, dass die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes geeignet sind, die von Cannabis ausgehenden Gefahren zu verringern und die Verbreitung der Droge zu beschränken. Diese Ansicht wird von der Realität widerlegt: Die von Cannabis ausgehenden Gefahren sind geringer als die der legalen Drogen Alkohol und Nikotin. Die Verbreitung der Droge wird durch das Verbot nicht beschränkt, sondern sogar gefördert. Der Rechtsphilosoph Michael Köhler kam zu der Einschätzung, dass das Cannabis-Verbot ein "kollektiver Irrweg" ist, der "nicht guten Gewissens weitergegangen werden kann" (5).

Holland: Zahl der Drogentoten gesunken

Das Beispiel Holland zeigt, was passiert, wenn nicht nur der unmittelbare Konsum, sondern auch der Handel von Cannabis freigegeben wird: Dort gibt es Coffeeshops, wo der Verkauf kleiner Mengen geduldet wird. Die Zahl der Cannabis-Konsumenten ist dadurch nicht - wie vielfach befürchtet - gestiegen, sondern sogar zurückgegangen. Obwohl die Märkte für weiche und harte Drogen weitgehend getrennt sind, ist auch die Zahl der Konsumenten harter Drogen zurückgegangen. Die Zahl der Drogentoten ist gesunken. Zurück nach Deutschland: 1971 hat der Gesetzgeber Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz mit dem Argument unterstellt, "es wäre nicht zu verantworten, die Droge jetzt frei zu geben"; man erwartete jedoch aufgrund medizinischer Forschung, "dass man in etwa fünf Jahren zu konkreteren Ergebnissen gelangen wird." 1994 hielt das Bundesverfassungsgericht daran fest, das Cannabis-Verbot vor dem Grundgesetz mit medizinischen Argumenten zu verteidigen, und schrieb in der Begründung: "Obwohl sich ... die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht als geringer darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren
und Risiken."

Die im Betäubungsmittelgesetz hergestellte Nähe zu den Opiaten konnte jedoch keine Glaubwürdigkeit mehr finden. Das Bundesverfassungsgericht entschloss sich daher, Cannabis zur besseren Einschätzung mit Alkohol zu vergleichen. Da Alkohol ein Genuss- und Suchtmittel ist, fordert der Vergleich zum einen Antworten auf die Fragen nach Sucht und Abhängigkeit generell. Die Fragen reichen vom akuten Rausch bis zu den Folgen des chronischen und des exzessiven Gebrauchs. Zum andern fordert der Vergleich mit Alkohol Antworten auf die Fragen nach dem Genuss. Was ist Cannabis als Genussmittel? Hält es auf primitiver Stufe fest? Ist es sublimierungsfähig, also ein Rauschmittel, das sich unserer Kultur angleichen kann?

Schließlich ist zu fragen, ob der Meinungsstreit über Cannabis nicht auf dem Missverständnis beruht, dass die Medizin über Legalität oder Illegalität entscheiden müsste. Das ist nicht ihre Aufgabe; die Medizin ist verantwortlich für die erhobenen Befunde und welches Ausmaß sie haben. Vier umfangreiche Publikationen gewähren einen Überblick, wie er bisher nicht möglich war. Die erste ist eine im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellte Expertise, die die Forschungsliteratur zu pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen sowie zu psychosozialen Konsequenzen des Cannabis-Konsums untersucht (1). Die zweite Publikation, gefördert vom Bundesgesundheitsministerium, präsentiert die Ergebnisse einer empirischen Forschung, der eine umfangreiche Befragung von 1 458 cannabiserfahrenen Personen zugrunde liegt (2). Die dritte Veröffentlichung ist dem Spezialproblem Cannabis im Straßenverkehr gewidmet. Es ist ein Sammelband, in dem grundlegende medizinische, psychologische und juristische Aspekte abgehandelt werden (3). Die vierte Publikation ist ein Handbuch zur Suchtmedizin (4). Unterschiedliches Konsumverhalten

Cannabis wird in der Erwartung konsumiert, Verstimmungen zu beheben, Spannungen zu lindern, Genüsse des Hörens, Sehens, Fühlens und Spürens zu intensivieren oder eine andere Art des Denkens zu genießen. Zu unterscheiden ist der vernünftige Gebrauch, in dem das rechte Maß eingehalten wird, vom unvernünftigen Gebrauch, der bis zur akuten Intoxikation oder bis zum chronischen Exzess führt. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen Anfängern, die ausprobieren, und erfahrenen Konsumenten, die präzise Erwartungen haben. Anfänger empfinden Cannabis-Konsum als Abenteuer und Wagnis. Sie wissen nicht, worauf sie achten müssen. Sie kennen die feinen Zeichen des Rausches nicht und nehmen häufig zu viel. Der Konsum hat ihnen keine Lust gebracht, manchen sogar quälende Unlust. Dies erklärt, weshalb zwei Drittel derer, die Cannabis probieren, es bald wieder aufgeben. Problematisch sind die gewohnheitsmäßigen Dauer-Konsumenten. Sie haben mit 23,5 Jahren nicht nur das niedrigste Durchschnittsalter, sondern auch am frühesten mit dem Konsum von Cannabis begonnen (Mittel: 15,9 Jahre). Sie konsumieren Cannabis bis zu viermal pro Tag, meist um sich vorübergehend aus Angst und Lebensnot befreit zu fühlen. Wer vor schädlichen Folgen des Cannabis-Konsums warnt, bezieht sich auf die Gruppe dieser exzessiven Konsumenten.
 
Erfahrene Cannabis-Konsumenten sorgen für hinreichend gute äußere Umstände und werden von den Wirkungen der Droge nicht überrascht. Wie es Alkohol-Genießer gibt, so gibt es Cannabis-Genießer. Die Forschungsergebnisse lassen es zu, auf einem vergleichbaren Niveau des Genusses den Cannabis-Rausch zu beschreiben. Der Rausch ist nach vier Stunden verflogen

Cannabis wird in den allermeisten Fällen inhaliert und zielt unmittelbar auf den Genuss des Rausches, der sofort oder nach wenigen Minuten eintritt. Seine Tiefe kann daher in der Einnahmephase kontrolliert werden. Nach einer Stunde lässt die Wirkung nach, hält sich noch eine weitere Stunde und verschwindet dann allmählich. Nach drei, höchstens vier Stunden ist sie verflogen. Das macht den Cannabis-Rausch besser kontrollierbar und kalkulierbar als den Alkohol-Rausch. Ein entscheidendes Charakteristikum des Cannabis-Rausches ist die veränderte Wahrnehmung. Äußere und innere Anforderungen sorgen bei Nüchternheit für gezielte Aufmerksamkeit. Unter dem Einfluss des Cannabis-Rausches intensiviert und erweitert sich die Wahrnehmung. Die gezielte Aufmerksamkeit lässt nach, sonst wenig Bemerktes kann in die Wahrnehmung einfließen.

Ungestörtes Eingehen auf sonst weniger zugängliche Realien, Fantasien und Stimmungen und auf freieres Denken wird durch zwei Eigenschaften des Cannabis-Rausches gefördert. Zum einen wird die Zeit anders erlebt. Sie erscheint gedehnt. Bei angespannter, verantwortungsvoller Berufstätigkeit, bei Sorgen oder bei Kummer, aber auch um der puren Lust willen kann das Gefühl, vorübergehend auf einer Insel der Zeitlosigkeit zu leben, zu den besonderen Erwartungen gehören, die Cannabis zum Genuss machen. Zum anderen bleibt im Cannabis-Rausch das Bewusstsein des Rausches erhalten. Es ist jederzeit möglich, die vollständige Kontrolle über das eigene Verhalten herzustellen.

Folgen Im Rahmen des gelegentlichen oder regelmäßigen Freizeitkonsums, selbst wenn er die Frequenz von zweimal pro drei Tagen erreicht, entsteht durch Cannabis keine Sucht und keine Abhängigkeit und ist mit gesundheitlichen Schäden nicht zu rechnen. Dieses Fazit der Wissenschaft steht fest. Wird Cannabis exzessiv konsumiert, entstehen außer Toleranz-Erscheinungen keine Zeichen einer Sucht. Entsteht eine Abhängigkeit, kann sie leichter überwunden werden als beim Alkohol; denn die Entzugssymptome sind flüchtig und klingen innerhalb von Stunden, höchstens von Tagen ab. Es gibt keine somatischen Befunde von Belang. Die psychischen Befunde, die bisher in der medizinischen und dann auchin der juristischen Cannabis-Diskussion die Hauptrolle gespielt haben, sind widerlegt oder so sehr relativiert worden, dass sie als Gesundheitsgefahren, die der Gesetzgeber respektieren müsste, nicht in Frage kommen. Löst Cannabis Psychosen aus? Neuere Studien fanden keine Hinweise für eine charakteristische Psychopathologie bei Cannabis-Konsumenten, die die Diagnose einer eigenständigen "Cannabis-Psychose" rechtfertigen würden.

Kann Cannabis-Konsum Stunden, Tage oder Monate später einen Flash-Back (Echo-Rausch) auslösen? Eine solche Kausalität lässt sich wissenschaftlich nicht belegen, spielt aber praktisch eine immense Rolle, wenn auch nicht mehr im Strafrecht und Strafgericht, so doch im Verwaltungsrecht und in Verwaltungsmaßnahmen. Macht Cannabis abhängig? Nach den strengen Kriterien der medizinischen Definition der Abhängigkeit macht Cannabis-Konsum ohne den gleichzeitigen Konsum anderer Rauschmittel zwei Prozent der Konsumenten abhängig. Jedoch spricht in diesen Fällen viel dafür, dass nicht Cannabis die Abhängigkeit bewirkt, sondern dass ungünstige Lebensumstände und -einstellungen dafür verantwortlich sind. In dieser Sichtweise erscheint die Abhängigkeit von Cannabis als ein Symptom, dessen Ursache nicht in einer substanzimmanenten Gefahr, sondern in psychischen Problemen liegt.

Ist Cannabis eine Einstiegsdroge? Diesem Argument liegt ein Fehlschluss zugrunde. Aus dem Befund, dass Heroin-Süchtige zuvor Cannabis konsumiert hatten, war geschlossen worden, dass Cannabis den Weg bahnt. In der epidemiologischen und in der klinischen Forschung gibt es für diesen Umkehrschluss keinen Beleg.

Führt Cannabis zu einem amotivationalen Syndrom? Auch bei Störungsbildern, die durch Passivität und Leistungsverweigerung gekennzeichnet sind, stellt sich die Frage nach Ursache und Wirkung. In genügend kontrollierten Studien erscheint Cannabis nicht als Risikofaktor für Demotivationserscheinungen. Verkehrssicherheit
 
In der ersten Stunde nach Rauschbeginn sind deutliche Leistungsdefizite festzustellen. Es ist aber wenig wahrscheinlich, dass in dieser Zeit Auto gefahren wird. Die Erklärung liegt in der Kalkulierbarkeit des Rausches. Der Beginn ist bestimmbar. Will der Konsument den beabsichtigten Rausch auch auskosten, wird eine Teilnahme am Straßenverkehr während dieser Zeit eher unwahrscheinlich. Dies wird durch Befragung zur Fahrbereitschaft bestätigt. Schon in der zweiten Stunde nach Rauschbeginn bessern sich die Leistungsdefizite. In der vierten Stunde zeigen sich keine signifikanten Verschlechterungen mehr. Es gibt Resultate, die andeuten, dass häufige Cannabis-Konsumenten schneller zu ihrer Ausgangsleistung zurückfinden als seltene Konsumenten. Die Verkehrsmedizin hat experimentell bestätigt, dass durch Cannabis bedingte Leistungsdefizite, wie sie für das Autofahren relevant sind, durch Kontrollfunktionen, durch Anstrengungen in anderen Bereichen, so gut ausgeglichen werden, dass das Unfallrisiko durch Cannabis-Einfluss verringert wird, also nicht zu-, sondern abnimmt. In einer Feldstudie von 1994 fuhren 0,5 Prozent der Fahrer mit Alkohol ab 0,8 Promille BAK. Ebenso viele fuhren mit Cannabis-Konzentrationen, die auch von wochenlang zurückliegendem Konsum stammen konnten. Die Alkoholiker waren an 11,2 Prozent aller Unfälle mit schwerem Sach- oder Personenschaden beteiligt. Die Cannabis-Fahrer lagen nach Unfallhäufigkeit und -schwere unter oder höchstens im Normbereich. Die Praxis des Verwaltungsrechts jedoch, die für die Fahrerlaubnis zuständig ist, hat Cannabis, als wäre Cannabis mit LSD vergleichbar, den Halluzinogenen unterstellt und damit der Hypothese vom Flash-Back zu neuer Wirksamkeit verholfen. Zwar ist in der neuesten Auflage des Gutachters "Krankheit im Kraftverkehr" (6), dessen Leitlinien die Praxis bestimmen, der spezielle Hinweis auf die Flash-Back-Gefahren gestrichen worden, aber die Behauptung ist erhalten geblieben, indem von einem "besonderen Wirkungsverlauf" die Rede ist, der " jederzeit unvorhersehbar und plötzlich" die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann. Mit dieser Behauptung kann die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges verneint werden, wenn eine regelmäßige Einnahme von Cannabis vorliegt. Was ist regelmäßiger Konsum? Da Fahren unter Cannabis kein vermehrtes Unfallrisiko auslöst, macht es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit keinen Sinn, eine Grenze zwischen gelegentlichem und regelmäßigem Konsum festzulegen.
Die Führung in der Cannabis-Verfolgung haben das Verwaltungsrecht und die Toxikologie übernommen. Die Verwaltung droht mit Führerschein-Entzug, die Toxikologie liefert die Nachweise. Das Zusammenspiel der Fächer ist inzwischen so weit gediehen, dass zu einer einjährigen Abstinenz, unwürdige Unterwerfung darin eingeschlossen, gezwungen werden kann, wer auffällig geworden war und nun den Führerschein wieder begehrt. Den Konsum-Gewohnheiten nach trifft es hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene. Die Verbürgung der Verhältnismäßigkeit der Mittel wird verletzt und Glaubwürdigkeitspotenziale werden aufs Spiel gesetzt. Da Cannabis-Einflüsse die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht gefährden, gibt es eigentlich keinen Strafgrund, noch nicht einmal durch Fahren im akuten Rausch. Da aber die selektive Wahrnehmung, die für sicheres Autofahren unerlässlich ist, durch den Rausch geschwächt wird, lässt sich insoweit medizinisch ein Strafgrund vertreten. Resümee

Die medizinischen Argumente, die zur Aufrechterhaltung des Cannabis-Verbotes verwendet worden sind, stammen aus Befunden schwerer Pathologie. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Schäden, die Alkohol anrichtet, schwer, häufig und anhaltend sind; Schäden, die Cannabis anrichtet, sind leicht, selten und flüchtig. Aus medizinischer Sicht wird kein Schaden angerichtet, wenn Cannabis vom Verbot befreit wird. Das Cannabis-Verbot kann durch medizinische Argumente nicht gestützt werden.

Literatur
1. Kleiber D, Kovar K-A: Auswirkungen des Cannabiskonsums.
Eine Expertise zu pharmakologischen und psychosozialen Konsequenzen.
Stuttgart: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 1998.

2. Kleiber D,
Soellner R: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und
Risiken. Weinheim, München: Juventa, 1998.

3. Berghaus G, Krüger H-P
(Hrsg.): Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998.

4. Uchtenhagen A, Ziegigänsberger W (Hrsg.): Suchtmedizin. Konzepte,
Strategien und therapeutisches Management. München, Jena: Urban &
Fischer, 2000.

5. Köhler M: Freiheitliches Rechtsprinzip und
Betäubungsmittelstrafrecht. Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft 1992: 3-64.

6. Bundesministerium für Verkehr:
Krankheit und Kraftverkehr. Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen
Beirats für Verkehrsmedizin. Bonn, 1996.

Anschrift des Verfassers:
Dr. med. Carl Nedelmann
Blumenau 92,
22089 Hamburg
 
So, das ist ein ausführliches Gutachten zu Süchten, das etwas neuere Aus London habe ich noch nicht bekommen, es ist etwas differenzierter, weil es aus empyrischer Sicht Fakten enthält.
Ich habe dieses Gutachten nur kurz überflogen und mühsam reingesetzt, weil ich immer wieder meine Berechtigung eingeben mußte, was das Ganze immer wieder frisch und langsam macht.

Vielleicht hilft es einigen weiter und bringt andere zum Nachdenken.
Udu
 
so nochmal neu. und nun schoen hinten angestellt.
will ja deinen "muehsam reinsetzt-wahn" nich unterbrechen. :D

*aufernstumschweng*
dass cannabis weniger gefaehrlich als nikotin und alkohol ist, wissen viele menschen offensichtlich gar nicht.
deswegen sollte man diese leute mal aufklaeren. ich verstehe naemlich nicht, warum alkohol und zigaretten (nikotin) legal sind und cannabis weitestgehend und eigentlich nicht.
mir persoenlich is es aber eigentlich egal, ob cannabis-produkte irgendwann mal noch legalisiert werden oder nicht, da ich nix rauche.

karlchen
 
hey thx udu das du so etwas hier reinstellst, damit werde ich dann morgen gleich mal meinen gm lehrer überfallen :D


Dieses Gutachten bestätigt nur mal wieder das was ich schon oft gelesen und auch durch eigene erfahrungen festgestellt habe, was mir aber viele leute nie glauben wollen...
Man sieht dann immer wieder wie stark doch alkohol und nikotin als drogen in unserem kulturkreis akzeptiert sind, und das das eigentlich auch der einzige grund ist wieso diese legal, andere drogen jedoch illegal sind...
Jeder der einen alkoholkranken menschen in seiner umgebung, in seinem freundeskreis, im kreise der verwandten oder gar der familie hat wird mir zustimmen wie krass die folgen sind, diese menschen zerstören nicht nur ihr eigenes, durch die gesteigerte aggresivität reißen sie meist auch ihre ganze familie mit, sei es weil sie ihre frau und kinder schlagen, fremdgehen, usw...
 
Original geschrieben von mars
hey thx udu das du so etwas hier reinstellst, damit werde ich dann morgen gleich mal meinen gm lehrer überfallen :D


Dieses Gutachten bestätigt nur mal wieder das was ich schon oft gelesen und auch durch eigene erfahrungen festgestellt habe, was mir aber viele leute nie glauben wollen...


Ich kenne andere Untersuchungen, muß noch ein neueres Gutachten aus E gland schicken lassen, was etwas anders aussieht.

Man sieht dann immer wieder wie stark doch alkohol und nikotin als drogen in unserem kulturkreis akzeptiert sind, und das das eigentlich auch der einzige grund ist wieso diese legal, andere drogen jedoch illegal sind...


Ich weiß es nicht, aber mir stellt sich die Frage, ob es noch mehr Drogen sein müssen oder nicht! :D
Es gibt auch Leute, die mit der Tüte Auto fahren.
Da wird´s dann genauso brenzlig, wie bei denen, die mit der Flasche unterwegs sind.

Jeder der einen alkoholkranken menschen in seiner umgebung, in seinem freundeskreis, im kreise der verwandten oder gar der familie hat wird mir zustimmen wie krass die folgen sind, diese menschen zerstören nicht nur ihr eigenes, durch die gesteigerte aggresivität reißen sie meist auch ihre ganze familie mit, sei es weil sie ihre frau und kinder schlagen, fremdgehen, usw...


Das wird man 100%ig. Ich kann Dir aber auch Fälle nennen, wo jemand unter Hasch- Einfluß aggressiv wurde, weil er in Panik um sich schlug und vollkommen am Rad drehte. Ich habe Sprayer erlebt, die nicht auf Hasch-Canabis klar kamen und die fachärztliche Hilfe brauchten. Ich kenne auch andere, die so eine Gleichgültigkeit entwickelt hatten, daß sie im eigenen Mist erstickten, allerdings spielten dann inzwischen auch Alkohol zusätzlich eine Rolle. Wodurch was bedingt war, kann ich als Laie nicht sagen, aber ein Psychiater aus dem UKE teilte mir mit, daß durch THC latent vorhandene Psychosen ausbrechen können.
Was man nicht weiß, ist warum manche aus "Eimern rauchen" können und es ihnen gut geht, sie es packen, weiterhin zur Arbeit zu gehen usw und andere nach einer Tüte am Rad drehen und den Absturz kriegen können.

@Karlchen
Danke, daß Du gewartet hast! :D War kompliziert, den ganzen Beitrag reinzusetzen, weil ich mich immer wieder einloggen mußte und trotzdem häufig unbekannt war.
Udu
 
interessante sache, aber beim besten willen; das les ich mir mal durch, wenn ich doch noch etwas mehr zeit hab.
 
Original geschrieben von UDU
@Karlchen
Danke, daß Du gewartet hast! :D War kompliziert, den ganzen Beitrag reinzusetzen, weil ich mich immer wieder einloggen mußte und trotzdem häufig unbekannt war.
Udu

jap. so bin ich halt. einmal im jahr annaeherungsweise halb sozial eben. :D
ich hab ja nich gewusst, dass da n udu-einfueg-roman auf uns zukommt. :D

also ich weiss nicht, ob das so verkehrt waere, cannabis-produkte in d zu legalisieren. erstens koennte der staat steuern draufsetzten und zweitens wuerde es vielleicht auch menschen von harten drogen abhalten. vielleicht auch sogar von alkohol.
allerdings bin ich auch der meinung, dass wir mit zigaretten und so und alkohol schon genuegend legale drogen haben.

karlchen
 
Original geschrieben von karlchen


also ich weiss nicht, ob das so verkehrt waere, cannabis-produkte in d zu legalisieren. erstens koennte der staat steuern draufsetzten und zweitens wuerde es vielleicht auch menschen von harten drogen abhalten. vielleicht auch sogar von alkohol.

So denken eine Reihe Experten auch. Ich frage mich aber, was kommt dann?
Ich denke, es liegt gerade in der Natur des jungen Menschen, daß er Grenzerfahrungen machen will. Wenn canabis jetzt legalisiert werden würde, wer gibt uns allen die Gewähr, daß damit Ruhe eintritt? Wann soll die nächste Grenze überschritten werden?
Richtig ist, daß sich der Markt aufsplitten wird und Dealer um den Gewinn gebacht werden, den sie durch canabis hätten, aber an die Stelle des Dealers tritt der Staat.
Richtig ist auch, daß dann eine gleichbleibende Quailtät gewährleistet wäre, aber wir hätten keine Möglichkeit, Kinder vor Konsum von canabis zu schützen. Ich weiß, wir können es heute auch nicht, aber wenn man z.B. Hasch-Zigaretten regulär kaufen könnte, dann wäre die Hemmschwelle, sich auch eine zu besorgen, geringer und auch schneller verfügbar.
Wer gibt uns denn die Gewähr, daß nicht irgendwann auch Heroin und andere harte Drogen freigegeben werden sollen??? Muß man wirklich alle Wünsche der Bürger erfüllen? Müssen wirklich alle Bürger die Folgekosten solidarisch mittragen?
Könnte man diese Belastungen wirklich so stark reduzieren, wenn man bestimmte Genußmittel, die gesundheitsschädlich sind, mit Gesundkeitssteuern belegen würde? Ich weiß es nicht!

Die, die ohnehin kiffen wollen, wissen auch jetzt, woher sie ihr Material bekommen, die anderen jedoch nicht.
Hinzu kommt das Problem, wer kiffen will, aber kein Geld hat, weiß dann, wo der gewünschte Stoff zu erhalten ist, somit würde vermutlich auch die "Beschaffungskriminalität", sprich das Stehen oder Schmuggel von Hasch- Zigaretten usw steigen.
Ob die Folgekosten durch die Steuern gedeckt werden, wage ich zu bezweifeln. Wenn die Steuern zu hoch wären, würde man wieder illegal kiffen, folglich dadurch wieder in die "Kriminalität" abdriften, wo man die Kiffer gerade heraus haben will.

So- nun stehe ich da in meiner Ratlosigkeit!!!

allerdings bin ich auch der meinung, dass wir mit zigaretten und so und alkohol schon genuegend legale drogen haben.

karlchen [/B]

Kann man so sehen. Bei Alkohol sehe ich allerdings auch manchmal rot, weil ich den Zorn kriege, wenn ich angeheiterte Leute sehe, die noch Auto fahren wollen usw.
Udu
 
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