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Altgedient
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Zwei Jahre auf Bewährung nach sexueller Gewalt gegen Studentin
Ein 26-Jähriger ist heute wegen sexueller Gewalt gegen eine Studentin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten der Vergewaltigung und der Körperverletzung schuldig. Er hatte eine 19-jährige Bekannte in seiner Wohnung in Wedding gefesselt, mit einem Elektroschocker misshandelt und zum Oralverkehr gezwungen.
Was man sich alles erlauben kann ohne in den Knast zu wandern.
Täter opfer ausgleich
Als ob das was bringen würde
Erzähl mal was das ist, Hoheit.
Kannst ja nachlesen und morgen treffen wir uns um die gleiche Zeit und dann versuchst du es, mit eigenen Worten wiederzugeben, so gut du kannst. Kannst dir auch einen Stichwortzettel machen, ist ja recht schwierig das Thema für simple Gemüter.Ich lass das mal so stehen, pabeluga schafft es schon selbst gut sich immer wieder selbst zu blamieren
Weil auch die wenigsten ausgebildete Volljuristen mit Berufserfahrung sind und sich mit Gesetzen auseinandersetzenUnabhängig von Hoheit können wohl die wenigstens eine Bewährungsstrafe bei so einem Verbrechen nachvollziehen.
Weil auch die wenigsten ausgebildete Volljuristen mit Berufserfahrung sind und sich mit Gesetzen auseinandersetzen
Mit der Begründung, dass die meisten sich nicht wohlfühlen bei der Strafe? Oder hat das auch juristisch-ethische Argumente?Wie Gronka schon schreibt, dann muss das Strafmaß eben erhöht werden.
Mit der Begründung, dass die meisten sich nicht wohlfühlen bei der Strafe? Oder hat das auch juristisch-ethische Argumente?
Yo stimmt schon alles, aber dann muss man sich auch thematisch damit auseinandersetzen und nicht aus der Laune heraus auf schärfere Gesetze pochen. Das jetzige Gesetz wurde auch durch das Volk legitimiert, falls du es nicht wusstest. Dieser Reflex "härtere Strafen" ist halt nichts weiter als eine dumme Phrase.Falls du es noch nicht wußtest bei uns werden Gesetze immer noch (indirekt)t durch das Volk verabschiedet und nicht durch Technokraten. Und ich behaupte, dass die Mehrheit der Deutschen bei so einem Urteil - und bei vielen anderen auch - nur mit dem Kopf schüttelt. Bevor du gleich mit der Todesstrafe argumentierst: Selbstverständlich dürfen Strafmaße nicht gegen das GG verstoßen.
Frankfurt.
Das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod der Studentin Tugce Albayrak in Offenbach ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat rund sieben Monate nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt eine Revision abgelehnt, wie einer der Anwälte des verurteilten Täters am Freitag sagte. Der BGH in Karlsruhe bestätigte den Beschluss noch nicht.
Der inzwischen 19 Jahre alte Sanel M. war im Juni 2015 nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Die Verteidiger hatten Revision eingelegt.
Mit der Begründung, dass die meisten sich nicht wohlfühlen bei der Strafe? Oder hat das auch juristisch-ethische Argumente?
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