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  • bin auch kein jurist, du must dir halt einfach vor augen halten, dass es in einem rechtsstaat mit "im zweifel für den angeklagten" eben in fällen, in denen man zu keinem klaren ergebnis kommt, eher zu zu milden urteilen als zu zu heftigen urteilen kommt. ist in einzelfällen höchst ärgerlich, ist aber wichtig und richtig so, wenn man dieses prinzip aufweicht, ist die kacke am dampfen.
    das problem ist doch eher, dass eine wahrscheinlich bestehende tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden kann. ich bin dagegen, dass ein "billigend in kauf nehmen" für nen mord ausreicht. ich denk aber auch, dass da mehr dabei war, die wollten den killen, zumindest ein paar von denen. wenn man denen die tötungsabsicht nachweisen kann, werden die ja auch richtig lang eingelocht. das problem ist halt, dass man diese wohl kaum nachweisen kann, das ist dann aber doch kein legislatives problem, sondern einfach ärgerlich, aber juristische realität. wenn es irgendwann deutschlandweit 10 mordopfer pro tag gibt durch solche sachen, muss man da natürlich notgedrungen was machen, aber so weit isses doch nicht.
    es geht hier um die unschuldsvermutung, das ist n bisschen zu elementar, um modifiziert zu werden. wenn man einer person keine tötungsabsicht nachweisen kann, wird diese eben nicht dafür verurteilt.
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