das problem ist doch eher, dass eine wahrscheinlich bestehende tötungsabsicht nicht nachgewiesen werden kann. ich bin dagegen, dass ein "billigend in kauf nehmen" für nen mord ausreicht. ich denk aber auch, dass da mehr dabei war, die wollten den killen, zumindest ein paar von denen. wenn man denen die tötungsabsicht nachweisen kann, werden die ja auch richtig lang eingelocht. das problem ist halt, dass man diese wohl kaum nachweisen kann, das ist dann aber doch kein legislatives problem, sondern einfach ärgerlich, aber juristische realität. wenn es irgendwann deutschlandweit 10 mordopfer pro tag gibt durch solche sachen, muss man da natürlich notgedrungen was machen, aber so weit isses doch nicht.