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juhuuuuuuuuuuuu.Original geschrieben von Swift
privat kannst du dich einhüllen und vermummen wie du willst, nur auf Großveranstaltungen (Demos, Konzerte u.ä.) nicht...
Original geschrieben von crow 47
ja, stimmt schon, aber du kriegst ja bestimmt soooo viele e-mails, und wegen sonner lütten sache wollte ich dich da nicht nerven oder so. man bin ich rücksichtsvoll . aber danke!
Original geschrieben von Agent Amik
...und an Weihnachten latschen immer so viele komische rote Typen, vermummt mit weissen Bärten rum...... die sind höxt verdächtich...
Frau Barbara Uduwerella dann halt (obwohl ich das jetzt hinterhältig, feige und gemein nachträglich berichtigt hab)
also mach ich mich jetzt strafbar, auch wenn ich jetzt ne skimaske anziehe, um mir auf den soooo langen kalten fahrradwegen zur arbeit nicht meine sexy nase abzufrieren?
Das so genannte Vermummungsverbot gilt nur auf Demos und auf Großveranstaltungen, nicht auf dem Weg zur Arbeit, soll der besseren (nachträglichen) Identifikationsmöglichkeit von potentiellen Gewalttätern dienen. Manchmal kam allerdings auch dabei raus, dass Polizisten ihre Kollegen vermöbelt hatten.
http://www.youtube.com/watch?v=Na0VMIW6oqU&NR=1
http://www.welt.de/politik/article4526889/Nach-Demo-Polizei-ermittelt-in-den-eigenen-Reihen.html
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Video-Polizeigewalt;art126,2908215
oder die Gesinnung wird auf Demos geoutet:
http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/polizist-in-thor-steinar-kleidung/
http://www.mopo.de/nachrichten/102_panorama_64052.html
http://www.welt.de/data/2006/09/16/1038173.html
http://www.welt.de/data/2003/06/26/124871.html
Überwachung und das Filmen auf Demos deckt das Unrecht auf beiden Seiten auf. So ist nachvollziehbar, dass der Wunsch, Polizisten sollen Namens- oder Nummernschilder tragen, durchaus berechtigt ist; denn durch die Schilder sind ihre Gesichter oft unkenntlich und die Beweisführung schwierig.
Polizisten, die strafrechtlich auffallen, werden 2x bestraft, einmal durch das zustämndige Gericht und danach durch ein "innerbetriebliches Disziplinarverfahren", was von einer Rückstufung des Gehaltes bis zum Ausscheiden aus dem Beruf als
Folge haben kann.
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