traurig auch, daß dieses Thema (bzw. das Anliegen, sexuelle Übergriffe innerhalb von Ehen strafbar zu machen) selbst Ende der Achtziger selbst noch von Teilen der SPD (Politikern) für lächerlich erklärt wurde.
und ohne den parteienübergreifenden Schulterschluß zwischen Politikerinnen verschiedener Parteien (von grün bis Union) wäre dem Antrag 1997 allerhöchstens inklusive der Widerspruchsklausel (wenn überhaupt).
Sexuelle Übergriffe in der Ehe konnten schon vor 1997 bestraft werden, als Nötigung z.B. Eine Verfolgung als Vergewaltigung war halt logisch unmöglich, weil es ja eine Pflicht zum "ehelichen Beischlaf" gab.
Mal ein historischer Crashkurs, weil bei diesem Vergewaltigung-in-der-Ehe-Dings immer der Kontext fehlt: Abseits vom ganz archaischen Sinn der Ehe, legitime Kinder zu zeigen, gilt spätestens seit Augustin (354-430) die Ehe für Christen als Refugium der Lust, als Zugeständnis Gottes an die fleischliche Existenz des Menschen. Nur in der Ehe ist Sex legitim, da kann er dann aber auch nicht einfach verweigert werden. Der Körper jedes Gatten gehört nach christlicher Vorstellung seit der Antike dem jeweiligen Partner, es gibt ein wechselseitiges Recht auf Sex, das nach Luther, als die Ehe (gegenüber der Enthaltsamkeit der Priester) aufgewertet wurde, noch mehr an Bedeutung gewonnen hat. Dieses Recht ist im Mittelalter auch von seiten der Frauen durchaus eingeklagt worden.
Ab 1960 erst findet ein Wandel der Sexualmoral von Norm- zu Konsensorientierung statt, der es überhaupt denkbar macht, dass jemand innerhalb der Ehe nochmal seinen Konsens zum Verkehr geben muss bzw. eben nicht geben kann. Bis dahin gilt dieser Konsens grundsätzlich mit Eheschluss gegeben, eine seit ewigen Zeiten völlig selbstverständliche Vorstellung, die als Recht auf "eheliche Gemeinschaft" eben auch noch im BGB von 1900 festgeschrieben war. Ab den 1960er Jahren durften sich dann Juristen den Kopf zerbrechen, wie eine Vergewaltigung in der Ehe logisch möglich sein soll, wenn doch ein Recht auf Beischlaf gesetzlich festgeschrieben ist, mit dem Ergebnis, dass in den 90ern dann Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand werden konnte. Das mag in Zeiten, wo Gesetzesnovellen nach trendenden Hashtags eingebracht werden, irrsinnig langsam erscheinen, erscheint mir aber noch ziemlich flott als Umsetzung eines so epochalen Wandels in der Sexualmoral.