"Better call Gau!" – über die Arbeit des Graffiti-Anwalts
HipHop gleich Rap – oder? Zugegeben: Rapmusik nimmt einen großen Teil der Subkultur ein, was wohl auch ein Stück weit am stark angestiegenen "medialen Hype" der letzten Jahre liegt. Doch in Zeiten, in denen Sprechgesang regelmäßig die Charts anführt, rückt der ursprüngliche Community-Gedanke – zumindest oberflächlich betrachtet – zusehends in den Hintergrund. Dabei gibt es nach wie vor genug Menschen, deren Schaffen fernab von Booth und MPC stattfindet und die ihrerseits einen nicht unerheblichen Beitrag zur HipHop-Kultur leisten. In dem MZEE.com-Format "Das hat mit HipHop was zu tun" wollen wir ebendiese Leute zu Wort kommen lassen, die sich in irgendeiner Form, vielleicht sogar aus einer tatsächlichen Leidenschaft heraus, mit HipHop auseinandersetzen, als "Nicht-Rapper" jedoch selten im Rampenlicht stehen.
HipHop und das Gesetz, das war schon immer eine schwierige Beziehung. Denn wie kaum eine andere ist diese Subkultur mit einem gewissen Lifestyle verbunden, der ab und an zu Auseinandersetzungen mit der Staatsgewalt führen kann. Und das nicht nur nach dem Verteilen von Zuhälterschellen bei Konzerten. Die Musik selbst als anerkannte Kunstform ist strafrechtlich nur selten relevant. Graffiti wird hingegen nicht nur als Sachbeschädigung kriminalisiert und aus der Öffentlichkeit verdrängt, sondern behördlich auch besonders scharf verfolgt. So sehen sich Künstler meist mit polizeilichen Sonderkommissionen, Staatsanwälten und Richtern sowie bürgerlich-konservativen öffentlichen Meinungen konfrontiert. In der Folge büßen sie für ihre Arbeit nicht selten mit Schadensersatzstrafen und landen in manchen Fällen sogar in Haft. Es sei denn, sie haben jemanden wie Dr. Patrick Gau an ihrer Seite.
Seines Zeichens Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, besitzt dieser Doktor eine Kanzlei in Dortmund und bearbeitet mit seinen Partnern bundesweit Fälle. Doch dass Dr. Gau alles andere ist als der durchschnittliche Anwalt, wird bereits beim Lesen seiner Webseite klar. Der Jurist schrieb nämlich nicht nur bereits für das Strafverteidiger-Forum, sondern auch für das "Hanf-Magazin.com" und "StopTheBuff". Weitere Gastartikel, beispielsweise in dem Buch "INTERNATIONAL TOPSPRAYER: MOSES & TAPS", kommen noch hinzu. Das mag einigen vielleicht ungewöhnlich erscheinen – für ihn ist es jedoch eine logische Entwicklung gewesen. "Ich hatte zu Anfang einen illustren Bekanntenkreis", erinnert sich Dr. Gau. Darunter befanden sich auch einige Graffiti-Writer. So kam der Rechtsanwalt bereits am Anfang seiner Karriere dazu, Strafverfahren in diesem Bereich zu bearbeiten – mit Erfolg. Dadurch wurde der junge Anwalt in der Szene bundesweit bekannt als "einer, der dich mit Herzblut verteidigt", weshalb er mittlerweile seit rund zehn Jahren vor allem als "Graffiti-Anwalt" im Einsatz ist. Dabei profitiert er einerseits von seinem Fachwissen als auch andererseits von der Kenntnis über die Art und Weise, wie illegale Graffitis entstehen und in welchem Spannungsfeld sich Writer meist bewegen.
Die meisten Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in diesem Fachgebiet nicht besonders bewandert – verständlicherweise, da sowohl aufgrund der geringen Größe der Szene als auch durch die Reisefreudigkeit der meisten Writer vielerorts Strafverfahren wegen Graffiti nicht an der Tagesordnung sind. Auch die Gesetzestexte zum Thema Vandalismus sind alles andere als aussagekräftig. Dr. Gau beschreibt eine typische Erfahrung: "Letztens wollte ich wissen, ob Kreidespraygraffitis auf Zügen eigentlich strafbar sind und habe 20 Staatsanwaltschaften angeschrieben. Zurück kam einhellig: 'Wissen wir auch nicht.'" Da er also meist weitaus sachgemäßer mit den Feinheiten seiner Fälle umgehen könne als die jeweiligen Gegenspieler, landeten die meisten seiner Klienten gar nicht erst im Gerichtssaal. Bei Verurteilungen mit drückender Beweislage gelingt es Dr. Gau dann meist durch Erstreiten einer zweiten oder dritten Bewährung, Haftstrafen zu vermeiden. So auch im Fall FOIM.

Dr. Gau ist besonders in der Graffitiszene bekannt als "einer, der dich mit Herzblut verteidigt".
In diesem wohl bekanntesten der von Dr. Gau vertretenen Fälle lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass in den frühen 2010er Jahren weltweit Züge bemalt und Videos der Aktionen ins Netz gestellt worden seien. Die Fahnder betrieben einen außerordentlichen Ermittlungsaufwand. So wurden aus einer Flugzeugaufnahme in einem FOIM-Video die Aufnahmesituation und die Sitznummer eines Filmenden rekonstruiert und amerikanische SoKos kontaktiert, um einen möglichen Urheber zu demaskieren. Trotzdem endete die Geschichte mit einer Einstellung des Verfahrens – nicht zuletzt, weil die geschätzte Schadenssumme an Zügen der Deutschen Bahn laut Dr. Gau bei näherer Überprüfung "wie eine Seifenblase zerplatzt" sei. Das Aufbauschen von Schäden und deren Kosten wird der Deutschen Bahn oft vorgeworfen. So betreibt das Unternehmen zwar Tochtergesellschaften, die für die Reinigung der Züge zuständig sind, besitzt aber inzwischen diverse Methoden zur schnellen Beseitigung von Sprühlack. Besonders der Zulieferer TENSID besitzt nach eigenen Angaben äußerst effektive Schutz- und Reinigungsmittel. Dennoch wird jährlich ein Millionenschaden durch Graffiti bilanziert. Dr. Gaus Einschätzung zu dem Thema ist eindeutig: "Hier wird künstlich ein Feindbild geschaffen, um von wahren Problemen abzulenken." In einem Strafverfahren in Münster sei die vorsitzende Richterin sogar kurz davor gewesen, strafrechtliche Schritte gegen das Security Management der Deutschen Bahn einzuleiten, weil die ursprüngliche Schadensschätzung mit dem letztendlich in Rechnung gestellten Betrag kaum noch etwas gemeinsam gehabt habe.
Fragt sich allerdings, was Dr. Gau persönlich von dieser Kunstform hält. Würde er Graffiti als Vandalismus bezeichnen? "Vandalismus ist für mich Spaß am 'Kaputtmachen'; Kunst will gestalten und die Umwelt verändern. Bei Scratchings oder Flusssäure-Tags schwanke ich bei der Bewertung, ansonsten ist Graffiti ganz klar Kunst", so seine Meinung. "Dass einem jungen Menschen die Zukunft durch eine Vorstrafe verbaut wird, weil er zwei- oder dreimal eine Wand bemalt hat, ist nicht in Ordnung." Hinzu komme, dass die Strafandrohung beim Bemalen eines Zuges genauso hoch ist wie beispielsweise bei manchen Missbrauchsfällen. Und das, obwohl es nicht um menschliches Leid, sondern um Sachschäden geht. Deshalb sollte in den Augen von Dr. Gau Graffiti auch als Ordnungswidrigkeit eingeordnet werden.
Das kann man sicherlich auch anders sehen. Man kann sich etwa über den Elan wundern, mit dem Dr. Gau sich schweren Straftätern und Gewaltverbrechern als Verteidiger anbietet. Denn die Motivation hinter solchen Delikten und der dabei entstandene Schaden sind nicht vergleichbar mit jenen bei illegalem Graffiti, so grenzwertig diese Seite der Kunstform auch sein mag. Doch auch diejenigen, die einer Gewalttat beschuldigt werden, müssen in einem Rechtsstaat gleichberechtigt juristisch vertreten werden. Dessen unbesehen mag es für einzelne, von staatlicher Repression betroffene Künstler entscheidend sein, dass es solche juristischen Gegengewichte zu den Vertretern von Staat, Eigentümern und Unternehmen gibt.
(Jonathan Rogg)
(Fotos: Kanzlei Dr. Gau)