Spotted zeig uns die sticker plakate und schlablonen deiner stadt!!!

grafittikeiney1.jpg


:thumbsup::thumbsup::thumbsup:
 
Wo wir gerade beim Thema sind... Ist sticker kleben genau so Sachbeschädigung etc wie sprühen? Oder wird das anders geahndet??

Mfg
 
hmm naja nicht wirklich viel innovatives mit dabei...
liegt aber vllt. auch daran, dass mir das ganze streetart zeug eigentlich mittlerweile so ziemlich zum hals raus hängt

Es ist zwar nix Besonderes dabei, aber dei Beitrag ist trotzdem total dämlich.
Weil so wie du das geschrieben hast hört es sich an als ob es von dir abhängt was gut ist und was nicht.:thumbsdown:
 
Wo wir gerade beim Thema sind... Ist sticker kleben genau so Sachbeschädigung etc wie sprühen? Oder wird das anders geahndet??

Mfg


Kommt auf die Größe des Stickers an und wie fest der auf dem Untergrund klebt.

Wenn bei der Entfernung des Stickers Farbe abgeht oder maroder Putz, dann ist eine Substanzverletzung auf jeden Fall gegeben und es wird dann ernst.

§ 303 StGB
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
 
Mal ne Frage,
machen die Meisten ihre Schablonen selber,
oder kann man die sich auch ausm netz ziehn?
 
Wo wir gerade beim Thema sind... Ist sticker kleben genau so Sachbeschädigung etc wie sprühen? Oder wird das anders geahndet??

Mfg

kommt drauf an, kann man so pauschal nicht beantworten... kann eine Straftat sein (Sachbeschädigung), wenn der Sticker die Brauchbarkeit der beklebten Sache erheblich einschränkt und dieser nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen ist.

Die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit kann bspw gegeben sein beim Überkleben eines Verkehrsschildes.

Oder es kann auch strafbar sein, wenn der Sticker nur unter verletzung der Sachsubstanz zu entfernen ist.

Ein Sticker ist in der Regeln nur vorübergehender Natur (also in der Regel ablösbar), daher ist der §303 II StGB wohl nur in extremfällen einschlägig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kommt drauf an, kann man so pauschal nicht beantworten... kann eine Straftat sein (Sachbeschädigung), wenn der Sticker die Brauchbarkeit der beklebten Sache erheblich einschränkt und dieser nur mit erheblichem Aufwand zu entfernen ist.

Die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit kann bspw gegeben sein beim Überkleben eines Verkehrsschildes.

Oder es kann auch strafbar sein, wenn der Sticker nur unter verletzung der Sachsubstanz zu entfernen ist.

Ein Sticker ist in der Regeln nur vorübergehender Natur (also in der Regel ablösbar), daher ist der §303 II StGB wohl nur in extremfällen einschlägig.

Es kommt auf den Beamten an, der den Sachverhalt bearbeitet. Ich habe schon Anklagen gelesen, wo einer mit Kreide auf einer Gehwegplatte gemalt hatte und wegen Sachbeschädigung angeklagt wurde, bzw. einen Sticker auf die Rückseite eines Verkehrsschildes klebte. Wenn dann der Richter wenig Ahnunng über die Entfernbarkeit hat, dann kann schon aus solchen Gründen eine Hauptverhandlung erfolgen.
Das Problem bei den Soko- Beamten ist, dass sie nach einigen Jahren versetzt werden und die von ihnen gesammelten Fakten als "aktuelle" Kenntnisse weitergegeben werden. So kommt dann oft ein Unfug zustande, über den man sich nur noch wundern kann. Man braucht aber Leute, die den Unfug/veraltete Kenntnisse beweisen kann.
http://www.emderzeitung.de/?id=20&nid=192119
a.c.a.b soll ein türkischer "tag"- Name gewesen sein:
http://www.nordbayern.de/nuernberge...ruhparadies-in-der-munchner-strasse-1.1048210
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/ein-fehler-der-wellen-schlug-1.1062840

Wenn das Spezialisten sind, so hoffe ich, dass solche Spezialisten nicht bei der Mordkommission arbeiten.
 
Zurück
Oben Unten