Urteile zum Thema Graffiti

Künftig, oder auch rückwirkend ?!?

:confused:

Ich kenne nicht den Stand des Rechtsstreits. Es gibt die Möglichkeit einer Revision oder, wenn es das Landgericht zugelassen hat, die Möglichkeit der Berufung. Beides ist an Fristen gebunden. Wer den weiteren Rechtswweg beschreiten will, bleibt folglich offen.
Vielleicht solten sich die Writer überlegen, ob sie nicht die Jungs mit Soli- Aktionen unterstützen; denn Schadensersatz könnte künftig auf jeden zukommen, der mit unbekannten Aufzeichnungen Videos ins Netz stellt.

Da ich seit Jahren schon Anklageschriften zu sehen bekomme, kann ich Euch dringend raten, bei Graffiti- Fällen Anwälte mit Fachkenntnissen zum Thema Graffiti aufzusuchen und sich nicht auf die Kenntnisse eines Strafverteidigers zu verlassen.
Es werden zunehmend lächerliche Aktionen wegen "Sachbeschädigung" angeklagt, z.B. wenn mit Kreide etwas auf Gehwegen gemalt wurde oder , wie vor kurzem, Sterne auf den Asphalt einer Straße gesprüht wurde. Es wurde dann von der Soko der Landespolizei behauptet, dass diese Sachen nur mit erheblichen Mühen und mit Spezialmitteln zu beseitigen wären.
Jedes Mal, wenn ich mit Ceranreiniger einen Marker- "tag" von einer lackierten Fläche mit einem Wisch entfernt hatte, kam der jeweilige Beamte ins Stammeln, woher er die Schadenshöhe hätte.
Ich habe den Eindruck, dass mit überzogenen Schadenshöhen Hauptverhandlungen erzwungen werden sollen.
In HH hatte ein Sprayer an mehreren Häusern getagged und der eine Eigentümer stellte für 4 tags 100 € in Rechnung, der 2. Eigentümer angeblich für 2 tags 1500€.
Als ich wegen des Täter- Opfer- Ausgleichs bei dem anrief, war der 2. Geschädigte verwundert, da er keine Summe über die Schadenshöhe anagegeben hatte.
Ich erwähnte das in der Hauptverhandlung und der Richter teilte mir mit, dass er mir glauben würde, weil die eingesetzte Summe und die Unterschrift des Polizeibeamten mit der gleichen Farbe eines Kugelschreibers gefertigt wurden.
Aufpassen muss man auch, wenn Schaltkästen betagged wurden. Geschädigte schicken oft Summen über Reinigungskosten von 500 €, reinigen die Kästen jedoch nicht und haben auch oft keine Kenntnisse über Vorschäden. Für die Beseitigung der Vorschäden haftet man als nachfolgender Täter nicht, sondern hat nur für die Fläche aufzukommen, die man verschmutzt hatte.
Es ist daher immer sinnvoll, wenn man das Tatobjekt zeitnah analog fotografiert, indem man zuerst ein Foto von einer Tageszeitung macht und danach den Kasten von allen Seiten fotografiert. Die Indexkarte gut aufbewahren (Anwalt); denn sie beweist gerichtsbeweisbar, dass die Fotos vom Schaltkasten oder eines andern Objektes frühestens am Erscheinungstag der Tageszeitung gemacht worden sind, keinefalls vorher.
Die immer wieder extrem hohen Schadenssummen durch Graffiti kommen durch übertrieben überschätzte Schadenssummen durch die Polizei zustande oder/und weil Altschäden immer wieder bei neuen Anzeigen einbezogen wurden.
Die überzogen hohen Reinigungskosten, wie sie auch auf Beratungsseiten der Polizei erwähnt werden, um Sprayer zu schocken, lässt jedoch diverse Reinigungsunternehmen kräftig zulangen, die die Geschädigten noch einmal zu Opfern machen.
Erwachsene Sprayer können jeoch auch die Ar...karte ziehen, da es im Erwachsenenstrafrecht das so genannte Adhäsionsverfahren gibt. http://de.wikipedia.org/wiki/Adhäsionsverfahren

Wenn Richter keine oder kaum Kenntnis von Reinigungskosten haben, setzen sie im Strafverfahren eine überzogen hohe Schadensersatzsumme fest, die bei Rechtskraft des Urteils zu zahlen ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Respektier du die deutsche Rechtschreibung, vielleicht respektiert dann auch jemand deine Kunst.
 
Find es ehrlich gesagt nicht normal das man an öffentlichen Plätzen nicht mehr Filmen darf... Das ist krank.
 
Fragen aus dem Anhörungsbogen der Soko Graffiti einer Großstadt (nicht aus HH):

Frage Haben Sie die Tat alleine begangen?
Antwort:

Frage. Haben Sie / Haben Sie bereits vor dieser Tat andere Grafflti gesprüht bzw. andere Sachbeschadigungen begangen?
Antwort:

Frage: Haben Sie Skizzen angefertigt bzw haben Sie ein Blackbook?
Antwort:

Frage. Wo befinden sich die Skizzen/das Blackbook?

Frage: Welche Tags benutzen Sie?
Antwort:

Frage Was bedeutet/n diese/s Tag?
Antwort:

Frage Haben Sie weiterhin vor, Graffiti illegal zu sprühen/malen?
Antwort :

Frage: Sind Sie mit der Vernichtung der Asservate (Farbstift) einverstanden?
Antwort:

Frage: Möchten Sie noch etwas sagen?
Antwort:

28.03.2013 ___________________

Kann man dazu noch etwas sagen???
 
Fragen aus dem Anhörungsbogen der Soko Graffiti einer Großstadt (nicht aus HH):

Frage Haben Sie die Tat alleine begangen?
Antwort: ANWALT

Frage. Haben Sie / Haben Sie bereits vor dieser Tat andere Grafflti gesprüht bzw. andere Sachbeschadigungen begangen?
Antwort: ANWALT

Frage: Haben Sie Skizzen angefertigt bzw haben Sie ein Blackbook?
Antwort: ANWALT

Frage. Wo befinden sich die Skizzen/das Blackbook?

Frage: Welche Tags benutzen Sie?
Antwort: ANWALT

Frage Was bedeutet/n diese/s Tag?
Antwort: ANWALT

Frage Haben Sie weiterhin vor, Graffiti illegal zu sprühen/malen?
Antwort : ANWALT, ANWALT

Frage: Sind Sie mit der Vernichtung der Asservate (Farbstift) einverstanden?
Antwort: ANWALT, ANWALT,ANWALT

Frage: Möchten Sie noch etwas sagen?
Antwort: ANWALT

28.03.2013 ___________________

Kann man dazu noch etwas sagen???

ANWALT, ANWALT
 
Als Beschuldigter hat man ein Aussageverweigerungsrecht. Davon sollte man sofort Gebrauch machen. Kein Beschuldigter muss sich selbst belasten. Die Polizei hat vor der Vernehmung eine entsprechende Rechtsbelehrung zu machen, muss dann ihre Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorlegen, die dann entscheidet, ob sie Anklage erheben will oder nicht.

Wird Anklage erhoben, kann an sich immer noch für den Beistand durch einen Anwalt entscheiden oder nicht; denn der muss auch bezahlt werden.
 
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