Täter- Opfer-Ausgleich (TOA) bzw. außergerichtliche Schadensregulierung

UDU

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Normalerweise wird bei Personenschäden vom Täter- Opfer- Ausgleich, abgekürzt TOA, gesprochen, beim Sachschaden vom Schadenersatz, bzw. Schadensregulierung. Oft läuft alles unter dem Begriff TOA.

In verschiedenen Städten gibt es für Sprayer außergerichtliche Schadenregulierungen oder TOA, die nicht immer sinnvoll und nicht immer gerecht sind.
In München gibt es z. B. die Möglichkeit, dass man dort den Schaden abarbeiten kann, Voraussetzung: Man kommt aus München, ist minderjährig und geständig. Man arbeitet pro Stunde eine Schadenssumme zwischen 6 u. 9 € ab. Die Schadenssumme muss in 2 Jahren abzuarbeiten sein.
Personen, die mit mehreren Tätern eine Straftat begangen haben und wo nicht alle minderjährig und aus München sind, fallen raus, ebenso Volljährige u. Wiederholungstäter.

Diverse Anwälte sehen das skeptisch, da ein Geständnis dazu führt/führen kann, dass der geständige Täter als Zeuge für seine Mittäter geladen werden kann und er dann kein Aussageverweigerungsrecht mehr hat, weil er seinen Namen schon genannt hat.
Bei einem Geständnis und der Bereitschaft des Geschädigten, einem TOA zuzustimmen kann sich keiner wirklich verlassen; denn der Geschädigte kann von sine Zustimmung auch zurücktreten und hat dann für den Zivilprozess schon das Geständnis im Strafverfahren. Im Zivilverfahren kann/wird die Strafakte hinzugezogen.
In Dortmund hatte sich einer für einen TOA gemeldet und gestanden. Als man beginnen wollte, zog der Geschädigte die Zustimmung zurück und forderte das Geld aus einem Kostenvoranschlag.
In vielen Städten gibt es TOA- Projekte bei der Jugendgerichtshilfe. Manche arbeiten mit Gebäudereinigern zusammen.
http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/aktuell/2011/02/21/graffiti/sauber-machen-statt-strafe.html
Was hier abgeht, ist nicht ganz kosher. So wird Backstein nicht gereinigt. Die chemischen reinigungsmittel für Backstein/Klinker/Naturstein werden auf das trockene Mauerwerk aufgetragen und nur unterhalb des Graffitos wird die Wand nass gemacht, damit der gelöste Lack nicht ins trockene Mauerwerk einzieht. Es ist auch keine Plane, bzw. Rinne zu erkennen, wo der Lackschlamm aufgefangen wird. Mit Wasser wird anschließend der Untergrund neutralisiert, damit das Mittel nicht weiter einwirkt. Das Mauerwerk muss gut gespült werden, damit die Lackpartikel aus den Poren des Backsteins ausgewaschen werden. Wenn das Mauerwerk trocken ist, kann man erst den Reinigungserfolg feststellen. Manchmal muss man nacharbeiten. Nicht immer ist Eigenarbeit sinnvoll. Oft ist es günstiger, eine Fachfirma zu beauftragen. Wenn Ihr dazu etwas wissen wollt, muss ich immer wissen, um welchen Untergrund es sich handelt, gut wäre auch, wenn ich die Art des Spraylacks erfahre. Ich kann über Firmen, die Reinigungsmittel herstellen, entweder das Mittel organisieren oder eine seriöse Fachfirma vor Ort herausfinden, die gelernt haben, mit dem Mittel fach- u. sachgerecht umzugehen.
Sichert selbst den Schaden, wo immer es möglich ist, indem ihr das ganze Objekt fotografiert und die Fläche Eures Schadens ausmesst. Benutzt dafür eine analoge Kamera und fotografiert zuerst in Großaufnahme die Titelseite einer Tageszeitung, dann den Schaden. Damit habt Ihr gerichtsverwertbar, wann frühestens das Foto entstanden ist. Näheres kann per Mail geregelt werden.
 
Wenn die Soko informiert, kommt selten etwas Sinnvolles heraus:
Illegale Graffiti sind eine Straftat – Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden.
Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang.
http://www.polizei-beratung.de/them...illegale-graffiti/tipps-fuer-jugendliche.html

Richtig ist:
Illegale Graffiti sind Straftat Straftaten.
Richtig ist auch, dass Schadensersatz teuer werden kann und zwar je länger es dauert, bis der Täter ermittelt wird und je mehr man diesem Täter nachweisen kann.

Falsch ist, dass zivilrechtliche Ansprüche 30 Jahre gelten, sondern sie können unter Umständen 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Normalerweise beträgt die Verjährungszeit nach Kenntnisnahme der Täterschaft 3 Jahre zum Jahresende, also es können auch etwas mehr als 3 Jahre werden.
Um die Verjährungsfrist von 30 Jahren zu erlangen muss der Geschädigte einen Zivilprozess
Gegen den Sprayer Schadenersatz einklagen. Dazu ist erforderlich, dass er die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten vorstrecken muss. Diese Kosten kann er, wenn er im vollen Umfang Recht bekommt, vom Sprayer zur Schadenssumme auch verlangen. Jeder vergebliche Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher und Verzugszinsen erhöhen zusätzlich die Schadenssumme.
Geschädigte haben eine Schadensminderungspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen sie unter Umständen mit Abstrichen rechnen.
Im Faltblatt für Eltern hatte die Hamburger Soko Graffiti mal behauptet:
“Auch ist dem einzelnen Jugendlichen nicht bekannt, dass er beim Beschädigen einer bereits beschmierten Wand für die Beseitigung des gesamten Schadens haftbar gemacht werden kann. (Gesamtschuldnerische Haftung)
Dieser Absatz ist natürlich Unfug. Für den Vorschaden haftet nirgendwo einer in Deutschland nach deutschem Recht. Wer einen Auffahrunfall auf eine „Rostlaube“ verursacht hat, muss diesem Fahrzeughalter auch keine Rundumsanierung finanzieren.
Auf diese Info sind bereits Geschädigte reingefallen und hatten die Wand sanieren lassen, auf der ein Sprayer einen „tag“ von 0,50 qm hinterlassen hatte. Das Zivilgericht zog die Summe für den Vorschaden ab und der Geschädigte bekam den Schadensersatz für die Beseitigung von 0,5 qm, auf der Restsumme blieb er sitzen und bekam natürlich auch nicht vom Sprayer die Gerichtskosten in voller Höhe erstattet, sondern anteilig zum Schaden.
Auch wurde der Begriff „Gesamtschuldnerische Haftung“ falsch benutzt. Eine gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass einer für alle und alle für einen zahlen müssen.
Wenn also 2 oder mehr Sprayer illegal zeitgleich am gleichen Objekt sprühen und nur einer wird erwischt, so haftet er zivilrechtlich für den gesamten Schaden, egal, ob er gesprüht oder „nur“ Schmiere gestanden hat. Wenn mehrere der Sprayer erwischt wurden, so kann sich der geschädigte den zahlungskräftigsten Sprayer (oder Täter) aussuchen und ihn zivilrechtlich verklagen, um ihn gesamtschuldnerisch haftbar zu machen und einen Schuldtitel zu erwirken.
Dieser Täter muss dann sehen, wie er die Anteile von den anderen Sprayern/Tätern erstattet bekommt.
 
Wenn die Soko informiert, kommt selten etwas Sinnvolles heraus:
Illegale Graffiti sind eine Straftat – Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden.
Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang.
http://www.polizei-beratung.de/them...illegale-graffiti/tipps-fuer-jugendliche.html

Richtig ist:
Illegale Graffiti sind Straftat Straftaten.
Richtig ist auch, dass Schadensersatz teuer werden kann und zwar je länger es dauert, bis der Täter ermittelt wird und je mehr man diesem Täter nachweisen kann.

Falsch ist, dass zivilrechtliche Ansprüche 30 Jahre gelten, sondern sie können unter Umständen 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Normalerweise beträgt die Verjährungszeit nach Kenntnisnahme der Täterschaft 3 Jahre zum Jahresende, also es können auch etwas mehr als 3 Jahre werden.
Um die Verjährungsfrist von 30 Jahren zu erlangen muss der Geschädigte einen Zivilprozess
Gegen den Sprayer Schadenersatz einklagen. Dazu ist erforderlich, dass er die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten vorstrecken muss. Diese Kosten kann er, wenn er im vollen Umfang Recht bekommt, vom Sprayer zur Schadenssumme auch verlangen. Die Verjährungsfrist wird durch Vollstreckungsversuche unterbrochen.
Jeder vergebliche Vollstreckungsversuch durch den Gerichtsvollzieher und Verzugszinsen erhöhen zusätzlich die Schadenssumme.
Geschädigte haben eine Schadensminderungspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, müssen sie unter Umständen mit Abstrichen rechnen.
Im Faltblatt für Eltern hatte die Hamburger Soko Graffiti mal behauptet:
“Auch ist dem einzelnen Jugendlichen nicht bekannt, dass er beim Beschädigen einer bereits beschmierten Wand für die Beseitigung des gesamten Schadens haftbar gemacht werden kann. (Gesamtschuldnerische Haftung)
Dieser Absatz ist natürlich Unfug. Für den Vorschaden haftet nirgendwo einer in Deutschland nach deutschem Recht. Wer einen Auffahrunfall auf eine „Rostlaube“ verursacht hat, muss diesem Fahrzeughalter auch keine Rundumsanierung finanzieren.
Auf diese Info sind bereits Geschädigte reingefallen und hatten die Wand sanieren lassen, auf der ein Sprayer einen „tag“ von 0,50 qm hinterlassen hatte. Das Zivilgericht zog die Summe für den Vorschaden ab und der Geschädigte bekam den Schadensersatz für die Beseitigung von 0,5 qm, auf der Restsumme blieb er sitzen und bekam natürlich auch nicht vom Sprayer die Gerichtskosten in voller Höhe erstattet, sondern anteilig zum Schaden.
Auch wurde der Begriff „Gesamtschuldnerische Haftung“ falsch benutzt. Eine gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass einer für alle und alle für einen zahlen müssen.
Wenn also 2 oder mehr Sprayer illegal zeitgleich am gleichen Objekt sprühen und nur einer wird erwischt, so haftet er zivilrechtlich für den gesamten Schaden, egal, ob er gesprüht oder „nur“ Schmiere gestanden hat. Wenn mehrere der Sprayer erwischt wurden, so kann sich der geschädigte den zahlungskräftigsten Sprayer (oder Täter) aussuchen und ihn zivilrechtlich verklagen, um ihn gesamtschuldnerisch haftbar zu machen und einen Schuldtitel zu erwirken.
Dieser Täter muss dann sehen, wie er die Anteile von den anderen Sprayern/Tätern erstattet bekommt.
 
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