Normalerweise wird bei Personenschäden vom Täter- Opfer- Ausgleich, abgekürzt TOA, gesprochen, beim Sachschaden vom Schadenersatz, bzw. Schadensregulierung. Oft läuft alles unter dem Begriff TOA.
In verschiedenen Städten gibt es für Sprayer außergerichtliche Schadenregulierungen oder TOA, die nicht immer sinnvoll und nicht immer gerecht sind.
In München gibt es z. B. die Möglichkeit, dass man dort den Schaden abarbeiten kann, Voraussetzung: Man kommt aus München, ist minderjährig und geständig. Man arbeitet pro Stunde eine Schadenssumme zwischen 6 u. 9 € ab. Die Schadenssumme muss in 2 Jahren abzuarbeiten sein.
Personen, die mit mehreren Tätern eine Straftat begangen haben und wo nicht alle minderjährig und aus München sind, fallen raus, ebenso Volljährige u. Wiederholungstäter.
Diverse Anwälte sehen das skeptisch, da ein Geständnis dazu führt/führen kann, dass der geständige Täter als Zeuge für seine Mittäter geladen werden kann und er dann kein Aussageverweigerungsrecht mehr hat, weil er seinen Namen schon genannt hat.
Bei einem Geständnis und der Bereitschaft des Geschädigten, einem TOA zuzustimmen kann sich keiner wirklich verlassen; denn der Geschädigte kann von sine Zustimmung auch zurücktreten und hat dann für den Zivilprozess schon das Geständnis im Strafverfahren. Im Zivilverfahren kann/wird die Strafakte hinzugezogen.
In Dortmund hatte sich einer für einen TOA gemeldet und gestanden. Als man beginnen wollte, zog der Geschädigte die Zustimmung zurück und forderte das Geld aus einem Kostenvoranschlag.
In vielen Städten gibt es TOA- Projekte bei der Jugendgerichtshilfe. Manche arbeiten mit Gebäudereinigern zusammen.
http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/aktuell/2011/02/21/graffiti/sauber-machen-statt-strafe.html
Was hier abgeht, ist nicht ganz kosher. So wird Backstein nicht gereinigt. Die chemischen reinigungsmittel für Backstein/Klinker/Naturstein werden auf das trockene Mauerwerk aufgetragen und nur unterhalb des Graffitos wird die Wand nass gemacht, damit der gelöste Lack nicht ins trockene Mauerwerk einzieht. Es ist auch keine Plane, bzw. Rinne zu erkennen, wo der Lackschlamm aufgefangen wird. Mit Wasser wird anschließend der Untergrund neutralisiert, damit das Mittel nicht weiter einwirkt. Das Mauerwerk muss gut gespült werden, damit die Lackpartikel aus den Poren des Backsteins ausgewaschen werden. Wenn das Mauerwerk trocken ist, kann man erst den Reinigungserfolg feststellen. Manchmal muss man nacharbeiten. Nicht immer ist Eigenarbeit sinnvoll. Oft ist es günstiger, eine Fachfirma zu beauftragen. Wenn Ihr dazu etwas wissen wollt, muss ich immer wissen, um welchen Untergrund es sich handelt, gut wäre auch, wenn ich die Art des Spraylacks erfahre. Ich kann über Firmen, die Reinigungsmittel herstellen, entweder das Mittel organisieren oder eine seriöse Fachfirma vor Ort herausfinden, die gelernt haben, mit dem Mittel fach- u. sachgerecht umzugehen.
Sichert selbst den Schaden, wo immer es möglich ist, indem ihr das ganze Objekt fotografiert und die Fläche Eures Schadens ausmesst. Benutzt dafür eine analoge Kamera und fotografiert zuerst in Großaufnahme die Titelseite einer Tageszeitung, dann den Schaden. Damit habt Ihr gerichtsverwertbar, wann frühestens das Foto entstanden ist. Näheres kann per Mail geregelt werden.
In verschiedenen Städten gibt es für Sprayer außergerichtliche Schadenregulierungen oder TOA, die nicht immer sinnvoll und nicht immer gerecht sind.
In München gibt es z. B. die Möglichkeit, dass man dort den Schaden abarbeiten kann, Voraussetzung: Man kommt aus München, ist minderjährig und geständig. Man arbeitet pro Stunde eine Schadenssumme zwischen 6 u. 9 € ab. Die Schadenssumme muss in 2 Jahren abzuarbeiten sein.
Personen, die mit mehreren Tätern eine Straftat begangen haben und wo nicht alle minderjährig und aus München sind, fallen raus, ebenso Volljährige u. Wiederholungstäter.
Diverse Anwälte sehen das skeptisch, da ein Geständnis dazu führt/führen kann, dass der geständige Täter als Zeuge für seine Mittäter geladen werden kann und er dann kein Aussageverweigerungsrecht mehr hat, weil er seinen Namen schon genannt hat.
Bei einem Geständnis und der Bereitschaft des Geschädigten, einem TOA zuzustimmen kann sich keiner wirklich verlassen; denn der Geschädigte kann von sine Zustimmung auch zurücktreten und hat dann für den Zivilprozess schon das Geständnis im Strafverfahren. Im Zivilverfahren kann/wird die Strafakte hinzugezogen.
In Dortmund hatte sich einer für einen TOA gemeldet und gestanden. Als man beginnen wollte, zog der Geschädigte die Zustimmung zurück und forderte das Geld aus einem Kostenvoranschlag.
In vielen Städten gibt es TOA- Projekte bei der Jugendgerichtshilfe. Manche arbeiten mit Gebäudereinigern zusammen.
http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/aktuell/2011/02/21/graffiti/sauber-machen-statt-strafe.html
Was hier abgeht, ist nicht ganz kosher. So wird Backstein nicht gereinigt. Die chemischen reinigungsmittel für Backstein/Klinker/Naturstein werden auf das trockene Mauerwerk aufgetragen und nur unterhalb des Graffitos wird die Wand nass gemacht, damit der gelöste Lack nicht ins trockene Mauerwerk einzieht. Es ist auch keine Plane, bzw. Rinne zu erkennen, wo der Lackschlamm aufgefangen wird. Mit Wasser wird anschließend der Untergrund neutralisiert, damit das Mittel nicht weiter einwirkt. Das Mauerwerk muss gut gespült werden, damit die Lackpartikel aus den Poren des Backsteins ausgewaschen werden. Wenn das Mauerwerk trocken ist, kann man erst den Reinigungserfolg feststellen. Manchmal muss man nacharbeiten. Nicht immer ist Eigenarbeit sinnvoll. Oft ist es günstiger, eine Fachfirma zu beauftragen. Wenn Ihr dazu etwas wissen wollt, muss ich immer wissen, um welchen Untergrund es sich handelt, gut wäre auch, wenn ich die Art des Spraylacks erfahre. Ich kann über Firmen, die Reinigungsmittel herstellen, entweder das Mittel organisieren oder eine seriöse Fachfirma vor Ort herausfinden, die gelernt haben, mit dem Mittel fach- u. sachgerecht umzugehen.
Sichert selbst den Schaden, wo immer es möglich ist, indem ihr das ganze Objekt fotografiert und die Fläche Eures Schadens ausmesst. Benutzt dafür eine analoge Kamera und fotografiert zuerst in Großaufnahme die Titelseite einer Tageszeitung, dann den Schaden. Damit habt Ihr gerichtsverwertbar, wann frühestens das Foto entstanden ist. Näheres kann per Mail geregelt werden.