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Wenn das Asylverfahren (bestands- und rechtskräftig) negativ endet, sind die Personen verpflichtet bei ihrer Botschaft Pass/Passersatzpapiere zu beantragen.
Hierzu sind sie Mitwirkungspflichtig.
Im laufenden Asylverfahren ist das nicht möglich und dürfen dazu auch nicht aufgefordert werden, da dies nicht zumutbar ist.
Soweit ich das in BAMF-Anhörungen mitbekommen und mitgelesen habe, reisen die meisten über einen Schlepper ein. Dieser kostet auch mehrere hundert bis tausend Dollar. Da kommt es schon mal vor, dass Ausweispapiere oder ähnliches vernichtet werden.
Hierzu sind sie Mitwirkungspflichtig.
Im laufenden Asylverfahren ist das nicht möglich und dürfen dazu auch nicht aufgefordert werden, da dies nicht zumutbar ist.
Soweit ich das in BAMF-Anhörungen mitbekommen und mitgelesen habe, reisen die meisten über einen Schlepper ein. Dieser kostet auch mehrere hundert bis tausend Dollar. Da kommt es schon mal vor, dass Ausweispapiere oder ähnliches vernichtet werden.