Dieses Blatt richtet sich an alle
Schülerinnen und Schüler, die sich für
Graffiti in engerem und weiteren Sinne
interessieren.
ein sog. „tag“, persönliche
Unterschrift eines Sprayers
GRAFFITI – was ist das ?? Ich will nicht
mit historischem Einerlei langweilen, aber
Schriftzeichen an Wänden gab es schon
immer – Höhlenmalerei, Kratzgraffiti ( es
wird ja heute auch wieder gescratcht ),
vereinzelte Zeichen und Bilder ziehen sich
quer durch alle Jahrhunderte. Richtig los
ging es aber in Deutschland erst in den
80er Jahren, als die ersten Züge (whole
trains) bemalt wurden und die dann
monatelang durch Deutschland fuhren .
Diese Initialzündung erfasste weite
Gebiete Deutschlands und machte auch vor
dem Eisernen Vorhang nicht halt.
Kinder und Jugendliche hatten ein neues
Mittel zum Ausdruck ihres Protestes
gegen alles und jeden gefunden und
besprühten und tagten alles voll, was
erreichbar war.
Hochburgen sind hier nach wie vor u.a.
München, das Ruhrgebiet, das Rhein-Main-
Gebiet, sowie Hamburg und Leipzig, um nur
die wichtigsten zu nennen .
Nun ist das Anbringen von Graffiti – egal
auf welchem Untergrund und mit welchen
Mitteln – zunächst mal eine Sachbeschädigung,
die vom Gesetz her unter Strafe
gestellt ist .
Einem ermittelten Sprayer blühen
Strafanzeige, Beschuldigtenvernehmung,
erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos
und Fingerabdrücke werden genommen –
auch gegen Ihren Willen !!), die betreffende
Person wird mindestens fünf Jahre
lang bei der Polizei im Computer als
SPRAYER geführt. Außerdem kommt noch
der Ärger mit den Erziehungsberechtigten
dazu , und : Zivilrechtliche Ansprüche
werden geltend gemacht, der Geschädigte
möchte den Schaden bezahlt haben – das
kann teuer werden . Je nach Untergrund
werden pro m2 50 – 150 € Reinigungskosten
berechnet, die Bahn AG nimmt für
einen Waggon bis zu 15.000 € .
Na, reicht da Ihr Taschengeld aus ??
W
Erhebt sich die Frage :
Wo ist sprühen erlaubt ?
DA , WO ES NICHT VERBOTEN IST !!
Ich sehe Ihre Gesichter vor mir und höre
genau, was Sie denken, vermutlich nichts
Druckreifes dabei .....
Was die Sache betrifft, haben Sie aber
recht :
Dann geht ja gar nichts .
Weder Gemeinden, noch Bundesbahn oder
Autobahnmeistereien geben Wände frei,
und wenn, dann höchst selten und in
kleinem Rahmen, so dass nur ein geringer
Teil von Sprayern davon profitieren kann .
Großflächige pieces, wie das obige, sind so
gut wie nirgends legal anzubringen.
In einigen wenigen Fällen vergeben Firmen
oder Gemeinden aber „Auftragsarbeiten“ –
und das ist IHRE Chance !
Sprechen Sie Firmen, Gemeinden,
Jugendämter direkt an, erkundigen Sie sich
nach Wettbewerben, Ausschreibungen und
Ausstellungen – es lohnt sich . Manchmal
können Sie hier an freie Flächen kommen.
Auch das Internet bietet hervorragende
Info-Quellen, eine Abfrage mit „Graffiti“
bringt alleine bei einschlägigen Such –
maschinen tausende von Eintragungen .
In vielen Fällen werden Foren angeboten,
die sich auf Ihre Region oder Ihre Fragen
beziehen .
Hier gibt es Möglichkeiten zur Veröffentlichung
Ihrer Arbeiten, kostenlos und
schnell . Sie finden gleichgesinnte
Ansprechpartner und können an
Diskussionsrunden teilnehmen .
A b e r :
Verschwenden Sie Ihr Talent nicht auf
der Straße !
Legen sie sich nicht mit Polizei und
Justiz an, auf Dauer ziehen Sie den
Kürzeren, besonders dann, wenn der
Schuldenberg nicht mehr zu übersehen
ist.
Das crew - feeling und der Adrenalin-
Kick vom illegalen Sprühen sind schnell
vergessen, wenn das erste Urteil mit
Geldstrafe kommt - und bei Geld hört
die Freundschaft bekanntlich auf .....
Wir wollten Ihnen nur einige kleine
Anregungen geben, um Sie darauf
vorzubereiten, was passiert, wenn Sie
illegal sprühen und festgenommen
werden. Die Polizei hat sich in dieses
Spezialgebiet eingearbeitet und
„kennt“ sich inzwischen recht gut aus ,
lassen Sie es nicht darauf ankommen !
Polizeipräsidium Südosthessen
Polizeidirektion Main – Kinzig
AG SPRAYER
Cranachstr. 1, 63452 Hanau
Tel. 06181 - 90 10 133
Ansprechpartner : H. Ridder
... Aus nem Infoblatt der Polizeidirektion Hanau