Flusssäure, Spielzeug der ganz Bescheuerten

Pay schrieb:
und warum der spiegel gerade ein toy von bc gefilmt hat is mir auch ein rätsel...

es geht denke ich um den bericht bei rtl2 und die bc-mitglieder dort wurden wegen dem thema jugendgangs interviewt,nicht wegen graffiti.
 
UDU schrieb:
@Pay
Es wäre gut, wenn wir das in einem anderen Thread diskutieren, weil man sich sonst mühsam die anderen Beiträge raussuchen muß.
Fakt ist, daß Atz-"tags" nicht nur in Berlin, sondern auch in Niedersachsen, NRW und Bayern aufgetraucht sind, wo genau= egal, aber es ist kein typisch Berliner Problem, wird vielleicht zum Berliner Problem hervorgehoben, weil der Nofitti-Verein Aufmerksamkeit sucht.
Der bayerische Gemeinschaftsunfallversicherungsverband hat mir dankenswerterweise Informationsmaterial geschickt, muß ich noch sichten.

danke.....
 
Tödliche Vergiftung mit hochkonzentrierter Flußsäure

Tödliche Vergiftung mit hochkonzentrierter Flußsäure

Die meisten Glasbläsereien sind mit einem Säureraum ausgestattet und der Umgang mit Flußsäure gehört zu den Aufgaben eines Glasapparatebauers. Daß der Einsatz dieser Säuere besondere Schutzmaßnahmen erfordert ist selbstverständlich. Weniger bekannt ist die Tatsache, daß die Benetzung der Hautoberfläche mit hochkonzentrierter Flußsäure zum Tode führen kann, wie folgender Unfallbericht zeigt...

http://www.vdg-ev.org/technik/technik2.html

Mehr muß ich wohl nicht mehr sagen, oder?
 
Tödliche Vergiftung mit hochkonzentrierter Flußsäure

Die meisten Glasbläsereien sind mit einem Säureraum ausgestattet und der Umgang mit Flußsäure gehört zu den Aufgaben eines Glasapparatebauers. Daß der Einsatz dieser Säuere besondere Schutzmaßnahmen erfordert ist selbstverständlich. Weniger bekannt ist die Tatsache, daß die Benetzung der Hautoberfläche mit hochkonzentrierter Flußsäure zum Tode führen kann, wie folgender Unfallbericht zeigt...

http://www.vdg-ev.org/technik/technik2.html

Mehr muß ich wohl nicht mehr sagen, oder?

ach du shice...obwohl der das abgespült hatte und behandelt worden war ist er gestorben?? :eek:

omg...un das von 50 ml säure...
oha...das shokt ziemlich...
na hoffentlich treffe ich nie einem mit saüre taggenden writer...und das hoffe ich allen anderen auch!
 
ich habe mal ne ganze andere frage, vielleicht weiß da UDU was.
es war doch auch mal "in", batteriesäure in marker zu machen, richtig? zumindest hatte ich mal so einen typen aus bremen getroffen. er meinte, er hätte marker mit batteriesäure in seinen hosentaschen...
ist das genauso gefährlich wie flusssäure? eher nicht oder? ich hab aber auch gehört, dass es trotzdem gefährlich sein kann. ich könnte jetzt über google suchen, klar... aber vielleicht kann mir jemand den vergleich zu flusssäure schildern...
ich denke, mit batteriesäure taggen weit mehr oder taten es ne zeitlang.
 
Das_Fatcap schrieb:
ich habe mal ne ganze andere frage, vielleicht weiß da UDU was.
es war doch auch mal "in", batteriesäure in marker zu machen, richtig? zumindest hatte ich mal so einen typen aus bremen getroffen. er meinte, er hätte marker mit batteriesäure in seinen hosentaschen...
ist das genauso gefährlich wie flusssäure? eher nicht oder? ich hab aber auch gehört, dass es trotzdem gefährlich sein kann. ich könnte jetzt über google suchen, klar... aber vielleicht kann mir jemand den vergleich zu flusssäure schildern...
ich denke, mit batteriesäure taggen weit mehr oder taten es ne zeitlang.

Auf jeden Fall ist da eine Säure dirn, die die Klamotten kaputt macht und auch ätzt.
Was es genau ist, muß ich selbst noch nachfragen, kriege ich aber raus.
Eben habe ich einen Link geschickt bekommen, checke jetzt nicht, ob der schon zu Beginn reingesetzt wurde:
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/sw...nweisungen/einzelstoffe/eba-doc/7664-39-3.pdf
 
sachbeschädigung...?

weiß das das hier nicht reinpasst, aber wollte kein anderen thread aufmachen oder so.
habe mit jetzt n paar reportagen über graffiti runtergeladen und habe darin gehört, dass es keine sachbeschädigung ist, wenn die substanz nicht verändert wird.
stimmt das?
ist ja eigentlich ziemlich blöd von der deutschen regierung wenn die das gesetz nicht verändern.
:rolleyes: :D
 
koLLe/skokA schrieb:
weiß das das hier nicht reinpasst, aber wollte kein anderen thread aufmachen oder so.
habe mit jetzt n paar reportagen über graffiti runtergeladen und habe darin gehört, dass es keine sachbeschädigung ist, wenn die substanz nicht verändert wird.
stimmt das?
ist ja eigentlich ziemlich blöd von der deutschen regierung wenn die das gesetz nicht verändern.
:rolleyes: :D

deshalb soll es ja das neue gesetz geben, was illegales graffiti grundsätzlich zur straftat macht. FTP/CDU sind dafür, SPD/Grüne dagegen und unter der neuen koalition kommts wohl unter den hammer
 
Gut das da jemand durchblick hat und das du noch mal auf das neue
Gesetz hinweisst, warum machste nicht n extra Thread dafür auf damit wir das noch diskutieren bevor es "unter den Hammer kommt".
 
GyveMacker schrieb:
Gut das da jemand durchblick hat und das du noch mal auf das neue
Gesetz hinweisst, warum machste nicht n extra Thread dafür auf damit wir das noch diskutieren bevor es "unter den Hammer kommt".

wieso gibt dir deine mama nicht einfach nen lolli, damit du zufrieden bist und dir deine fehlende akzeptanz nicht im internet holen brauchst?
 
Das_Fatcap schrieb:
wieso gibt dir deine mama nicht einfach nen lolli, damit du zufrieden bist und dir deine fehlende akzeptanz nicht im internet holen brauchst?


Wenn hier nicht so viele spassten im Netz so viel und fast ausschließlich kontraproduktiven Scheiß von sich geben würden müsste ich mich auch nicht permanent über kriechende Trottel wie dich lustig machen.
 
GyveMacker schrieb:
Wenn hier nicht so viele spassten im Netz so viel und fast ausschließlich kontraproduktiven Scheiß von sich geben würden müsste ich mich auch nicht permanent über kriechende Trottel wie dich lustig machen.

um das hier mal abzuschließen und das toy abzuschießen:

du hast noch keine haare am sack, doch ich rasiere sie mir ab :D
:mad: mampf

dein beitrag enhält
a) keinen sinn und verstand:p
b) zu viel rechtschreib- und kommafehler:rolleyes:
c) bist DU eher der trottel und ein a. h. aus ö. war auch homosexuell
 
Verpfeift Euch mit Euerer Kälerboxerei

Polizistin durch Säure verletzt

Reinickendorf - Eine 36-jährige Polizistin wurde am Sonntag durch eine unbekannte Säure an der Hand verätzt, die von Graffiti-Schmierern hinterlassen worden ist. Die unbekannten Täter hatten Mülleimer von Laternen gerissen und darauf ihre Schriftzüge geätzt, die Beamtin hatte den Schaden untersucht. Seit einige Zeit verwendet die Schmierer-Szene auch gefährliche Flusssäure. Ha

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.04.2006/2451187.asp

@koLLe/skokA
Ich bin gerade aus Berlin zurück, daher erst jetzt die Antwort:

Das "Graffitibekämpfungsgesetz" ist seit Anfang September 2005 in Kraft.
 
oh cool.danke
d.h. ich habe mir ziemlich alte reportagen runtergeladen?
:p
hm. naja. mich betriffts ja eh nicht.
 
koLLe/skokA schrieb:
oh cool.danke
d.h. ich habe mir ziemlich alte reportagen runtergeladen?
:p
hm. naja. mich betriffts ja eh nicht.

§§ 303/304 (Abs.1) StGB sind dahingehend abzuändern:
„.. werden jeweils die Wörter „beschädigt oder zerstört“ durch „zerstört, beschädigt oder das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonstigen Berechtigten nicht nur unerheblich verändert“ ersetzt.

Wenn Du bei Google § 303 oder §304 StGB eingibst,kannst Du den ganzen Wortlaut lesen.
 
Info von einem Anwalt:

Mir wurde mitgeteilt, daß der § 330a auch noch in Betracht kommen könnte.
Das würde bedeuten:

Strafgesetzbuch
>

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d)

§ 330a
Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

(1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

< >

Auf § 330a StGB verweisen:

StGB
Allgemeiner Teil
Das Strafgesetz
Geltungsbereich
§ 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
Besonderer Teil
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
§ 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen)
Straftaten gegen die Umwelt
§ 330 (Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat)
§ 330b (Tätige Reue)

Strafprozeßordnung (StPO)
Besondere Arten des Verfahrens
Verfahren bei Einziehungen und Vermögensbeschlagnahmen
§ 443

http://dejure.org/gesetze/StGB/330a.html
 
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