Europäische Union - Der Thread

Vielleicht kann man die korrupte Respektsperson jetzt endlich einbuchten
 
immunitätsaufhebung und strafverfolgung wegen der veröffentlichung von terroropferbildern auf twitter?? o_O
der le pen sieg ist denen wohl noch nich sicher genug und sie rühren noch n bißchen die werbetrommel für sie.

Ist halt eine Straftat in Frankreich und die franz. Staatsanwaltschaft muss das eben verfolgen und das Parlament muss die Immunität aufheben da der Sachverhalt ziemlich eindeutig ist.
Gehe mal davon aus das LePen genau darauf spekuliert hat.
Jetzt kann Sie behaupten politisch Verfolgt zu werden.
 
Haha ja, wegen Opferbildern, ab in den Gulag mit ihr!!!!!!!!!

Sagt keiner, aber das Opfer zur Schau zu stellen nur um rechte Dummköpfe abzuholen gehört nicht nur zwecks Moral bestraft, mein dümmlicher Freund.

Wie kann man eigentlich diese Frau gut finden? Die könnte locker in JEDEM Film den es je gegeben hat den Bösewichte spielen. Diese Frau ist absolut widerwärtig und rechter als jeder AFDler.
 
Ich hab doch über sie garnichts gesagt :confused::rolleyes:

Für wie dumm hältst du einen eigentlich? Ginge es da um einen linken Politiker würdest du es hart abfeiern und mit irgendeinem Karmascheiß kommen. Natürlich geht es darum, dass so'n rechter Abschaum strafrechtlich belangt werden wird und du das nicht cool findest. Sagt ja keiner, dass sie erschossen werden soll, aber das ist eben vollkommen pietätlos.
 
Kann mir einer die Gründe erklären wieso es überhaupt so eine Immunität gibt und für wen genau die gilt? Verstehe nicht ganz wieso irgendjemand wenn er scheiße baut dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden darf.
Diplomatenstatus im Ausland, ok, kann ich noch irgendwo nachvollziehen. Aber sie ist Französin und hat französisches Recht gebrochen, worauf gründet sich da eine Immunität die erst aufgehoben werden muss?
 
Kann mir einer die Gründe erklären wieso es überhaupt so eine Immunität gibt und für wen genau die gilt? Verstehe nicht ganz wieso irgendjemand wenn er scheiße baut dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden darf.
Diplomatenstatus im Ausland, ok, kann ich noch irgendwo nachvollziehen. Aber sie ist Französin und hat französisches Recht gebrochen, worauf gründet sich da eine Immunität die erst aufgehoben werden muss?
Weil man durch die 'regierende' Partei(en) somit ausgeliefert werden könnte.
Nicht ohne Grund gilt die Immunität für Politiker in allen/vielen Staaten auf der Erde
 
Weil man durch die 'regierende' Partei(en) somit ausgeliefert werden könnte.
Kapier ich nicht, kannst du das genauer erklären?
Auf Wikipedia finde ich als Grundlage für die Immunität Strukturen aus dem 19. Jahrhundert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunität#Geschichtliche_Aspekte_und_Kritik
Die parlamentarische Immunität wurde in den letzten 150 Jahren zu einem Rechtsgut, das vor allem zwei Zwecken dienen sollte:

  1. Die sich herausbildende Legislative vor möglicher Willkür der damals noch monarchischen Exekutive zu schützen (etwa vor erfundenen Anklagen und manchen Festnahmen, die es beispielsweise im 19. Jahrhundert vor wichtigen Abstimmungen gab).
  2. Die Freiheit der Meinungsäußerung (Redefreiheit) besonders für gewählte Volksvertreter zu garantieren, da diese den Interessen ihrer Wählerschaft verpflichtet sind.
Die Immunität wird vielfach kritisiert, wenn sie Machtinteressen dient; in manchen Staaten wurde sie deshalb eingeschränkt – beispielsweise 2003 in Italien. In bestimmten Fällen kann sie vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden. Der Landtag NRW diskutierte 2014 die Abschaffung der Immunität von Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen.[1]
Die Exekutive ist meines Wissens in Frankreich (und vielen anderen Ländern) nicht mehr monarchisch. Inwieweit die Redefreiheit von Politikern ohne Immunität heutzutage eingeschränkt wäre kann ich auch nicht ganz erkennen.
 
Die 'politische' Immunität garantiert Schutz vor z.T. sinnlosen Strafverfahren im Zusammenhang mit ihren Job.
Vorallem wichtig bei Amtsübernahme. Ein Parlamentarier steht ja viel in der Öffentlichkeit und und ist somit vielen Personen/Gerichte (die ihnen nicht wohlgesonnt sind) ausgeliefert. Und da ein Strafverfahren nicht innerhalb von ein paar Wochen abgehandelt wird, kann dies zur erheblichen Einschnitte u.a. bei/vor Wahlen führen.

Für private Angelegenheiten (z.B. selbstverschuldeter Strassenunfall) werden Politiker genauso behandelt wie das Volk
 
Die 'politische' Immunität garantiert Schutz vor z.T. sinnlosen Strafverfahren im Zusammenhang mit ihren Job.
Vorallem wichtig bei Amtsübernahme. Ein Parlamentarier steht ja viel in der Öffentlichkeit und und ist somit vielen Personen/Gerichte (die ihnen nicht wohlgesonnt sind) ausgeliefert. Und da ein Strafverfahren nicht innerhalb von ein paar Wochen abgehandelt wird, kann dies zur erheblichen Einschnitte u.a. bei/vor Wahlen führen.
Das klingt soweit ja eigentlich ganz sinnvoll. Allerdings fällt mir gerade kein Beispiel ein wo die Tätigkeit als Parlamentarier einen Mensch zu Rechtsverstößen zwingt.
 
Das klingt soweit ja eigentlich ganz sinnvoll. Allerdings fällt mir gerade kein Beispiel ein wo die Tätigkeit als Parlamentarier einen Mensch zu Rechtsverstößen zwingt.

wirklich nicht? Thema offene Grenzen und Anordnung der Regierung aus humanitären Gründen. Theoretisch hat Merkel gegen geltendes Asylrecht verstoßen.
 
so geraten: bei der äußerung der eigenen meinung vllt.?
Das Recht auf freie Meinungsäußerungen gilt doch sowieso für jeden Bürger, mit Ausnahme von gewissen Einschränkungen, z.B. Leugnung des Holocaust. Wieso diese Einschränkungen für Politiker nicht gelten sollten leuchtet mir nicht ein. Was nicht heißen soll, dass es nicht möglicherweise vernünftige Gründe gibt die ich nur gerade nicht sehe. Das gilt generell für diese politische Immunität, ich will nicht ausschließen, dass es da auch heute noch gute Gründe für geben mag. Nur von den hier bisher genannten konnte mich irgendwie noch keiner überzeugen.
 
wirklich nicht? Thema offene Grenzen und Anordnung der Regierung aus humanitären Gründen. Theoretisch hat Merkel gegen geltendes Asylrecht verstoßen.
Hmmm... Da muss ich mal drüber nachdenken, aber grad nicht soviel Zeit. Melde ich mich vielleicht später nochmal zu. :D
 
wirklich nicht? Thema offene Grenzen und Anordnung der Regierung aus humanitären Gründen. Theoretisch hat Merkel gegen geltendes Asylrecht verstoßen.

das ganze ist alles andere als eindeutig geklärt:

5. Hat die Bundesregierung Recht und Verfassung gebrochen, als sie die Dublin-III-Verordnung ausgesetzt und die Grenzen für Flüchtlinge geöffnet hat?

Der Vorwurf ist bei Merkel-Kritikern recht populär. Eine Gruppe von sechs Rechtsanwälten hat gar eine Beschwerde beim Verfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das Gericht soll die Grenzöffnung für verfassungswidrig erklären. Die Kläger werfen der Bundesregierung vor, sie habe mit ihrer Politik „den Rahmen der Gesetze verlassen“, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben. Dazu verweisen sie auf eine Verletzung ihres Wahlrechts und ihres Anspruchs auf Teilhabe an der demokratischen Willensbildung. Diesem Vorwurf widerspricht der Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel vehement: „Seit der Zunahme der Flüchtlingsströme hat kein anderes Thema das Parlament häufiger und intensiver beschäftigt.“

Auch Hans-Jürgen Papier wirft der Bundesregierung vor, „noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit“. Auch wenn der ehemalige Verfassungsrichter nichts von der Klage-Drohung von Seehofer hält, geht er doch scharf mit der Bundesregierung ins Gericht: „Die engen Leitplanken des deutschen und europäischen Asylrechts seien „gesprengt worden“, sagte er in einem Interview mit dem Handelsblatt, es gebe kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer.

Angela Merkel hat ihre Rechtsposition schon in jener Pressekonferenz im August 2015 formuliert, in der sie auch den Satz „Wir schaffen das“ formulierte. Unter Berufung auf Artikel 1 des Grundgesetzes formulierte sie: Der Grundsatz der Menschenwürde gelte für jedermann, „gleichgültig, ob er Staatsbürger ist oder nicht, gleichgültig, woher und warum er zu uns kommt“. Von diesem Grundsatz ist sie seitdem nicht abgewichen.

Aber auch Juristen verweisen darauf, dass die Bundesregierung sich mit der Öffnung der Grenzen weiterhin in jenem europäischen Rechtsrahmen bewege, der auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden sei. So sehe die Dublin-III-Verordnung und die dazugehörige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr wohl die Möglichkeit vor, dass Staaten von der Regel abweichen, dass das zuerst betretene Land das Asylverfahren durchführt. Zum Beispiel aus familiären Gründen oder dann, wenn in einem Erstaufnahmeland im Asyl- oder Aufnahmeverfahren systemische Mängel zu erkennen sind. Auch in einer Notlage aufgrund „eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen“, kann die EU-Kommission Hilfsmaßnahmen erlassen. Tatsächlich hatte sogar die EU-Kommission bereits im Mai eine Notumsiedlung vorgeschlagen, um den Aufnahmeländern Italien, Griechenland und Ungarn beizustehen.​

http://cicero.de/berliner-republik/recht-statt-politik-zehn-fragen-zur-fluechtlingskrise/60424
 
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