Tahashi
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Kleine Lektürempfehlung: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-014.htmlIch denke, dass es mit einem handwerklich gut gemachten Gesetz schon möglich sein sollte, Lehrkräften im nicht-konfessionellen Unterricht religiöse Zeichen zu verbieten. Wie gesagt: Egal ob christlich, islamisch oder buddhistisch.
Bayern und NRW haben sich beide schon an diesem handwerklich gut gemachten Gesetz versucht und wurden jeweils zurückgewiesen. Das Berliner Neutralitätsgesetz, das sich in der Sache nicht von dem für nichtig erklärten aus NRW unterscheidet, in der Form ist nicht tragbar. Eher problematisch, dass dieser Zustand vom Senat seit Jahren nicht angerührt wird.