Jedes Mal, wenn irgend ein Sender oder eine Zeitung über Ätz- „tags“ berichtet, gibt es Nervensägen, die das auch mal ausprobieren wollen.
Der Nofittiverein, wieder mal mit Schaum vor dem Mund, quatscht sich die Sprayer nach Berlin, die angeblich eine Graffiti- Olympiade starten wollen.
Man kann es nicht lassen, Sprayer zu provozieren und die Liga der ganz dummen Sprayer müllt denen sogar dann noch das Gästebuch dicht und gibt ihnen somit die erhoffte Bestätigung.
Vermutlich befürchtet man,
dass kreative Sprayer auf sich aufmerksam machen,
stört es sie, weil Sprayer legale Flächen suchen,
ärgert es sie, weil sich nicht alle Sprayer in einen Sack oder Schublade stecken lassen wollen und
weil nicht jeder, der eine Spraydose besitzt, diese illegal benutzt oder benutzen will.
Hier die Aktion nach der ZDF- Sendung.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/114531.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/535090.html
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/18.03.2006/2418329.asp
Es ist zwecklos, mich zu fragen, woher man die Säure bekommen kann. Ich gebe darüber keine Auskünfte.
Ich hoffe, dass die Leute, die noch Hirn besitzen, sich mal anschauen, wie hochgradig gefährlich das Zeug ist.
Es geht nicht um „Spaß verderben“ oder „egal“ oder sonstige Sprüche, sondern um die Folgen während & danach....
Ihr könnt Euch schon beim Umfüllen erheblich verletzten.
Bei der Benutzung falscher Gefäße gibt es tödliche Verletzungen, entweder durch die Verätzung oder durch die Vergiftung. Auch Retter werden gefährdet.
Selbst dann, wer die Säure unfallfrei umgefüllt haben mag, kann Familienangehörige in enorme Gefahr bringen.
Verkleckertes lässt sich nicht mal eben aufwischen. Selbst wenn man es geschafft hat und der Lappen im Abfalleimer ist. Er gefährdet damit nicht nur unwissende Familienmitglieder schwer, sondern auch u. U. Personal der Müllabfuhr.
Wer in dieser Liga spielen will und andere vorsätzlich in Gefahr bringt, muß sich nicht wundern, wenn er gnadenlos in den Knast einfährt. Diese Tat wird mindestens als
Vorsätzliche Körperverletzung geahndet.
Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich gehe jedoch eher davon aus, dass wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wird.
Gefährliche Körperverletzung
Bei der in § 224 StGB geregelten "gefährlichen Körperverletzung" handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand. Die Strafandrohung wird für den Fall, dass die Begehung der Tat in hohem Maße als gefährlich einzustufen ist und deshalb eines der untenstehenden Merkmale erfüllt, erheblich erhöht:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wer durch schwere Straftaten zum Wiederholungstäter wird, kann wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auch Sicheerheitsverwahrung bekommen und die ist unbefristet, und diese Personen wandern in den Maßregelvollzug, kommen erst raus, wenn ein Gutachter den Richter von der Unbedenklichkeit des Straftäters überzeugen kann.
Und das dauert....
Der Nofittiverein, wieder mal mit Schaum vor dem Mund, quatscht sich die Sprayer nach Berlin, die angeblich eine Graffiti- Olympiade starten wollen.
Man kann es nicht lassen, Sprayer zu provozieren und die Liga der ganz dummen Sprayer müllt denen sogar dann noch das Gästebuch dicht und gibt ihnen somit die erhoffte Bestätigung.
Vermutlich befürchtet man,
dass kreative Sprayer auf sich aufmerksam machen,
stört es sie, weil Sprayer legale Flächen suchen,
ärgert es sie, weil sich nicht alle Sprayer in einen Sack oder Schublade stecken lassen wollen und
weil nicht jeder, der eine Spraydose besitzt, diese illegal benutzt oder benutzen will.
Hier die Aktion nach der ZDF- Sendung.
http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/114531.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/535090.html
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/18.03.2006/2418329.asp
Es ist zwecklos, mich zu fragen, woher man die Säure bekommen kann. Ich gebe darüber keine Auskünfte.
Ich hoffe, dass die Leute, die noch Hirn besitzen, sich mal anschauen, wie hochgradig gefährlich das Zeug ist.
Es geht nicht um „Spaß verderben“ oder „egal“ oder sonstige Sprüche, sondern um die Folgen während & danach....
Ihr könnt Euch schon beim Umfüllen erheblich verletzten.
Bei der Benutzung falscher Gefäße gibt es tödliche Verletzungen, entweder durch die Verätzung oder durch die Vergiftung. Auch Retter werden gefährdet.
Selbst dann, wer die Säure unfallfrei umgefüllt haben mag, kann Familienangehörige in enorme Gefahr bringen.
Verkleckertes lässt sich nicht mal eben aufwischen. Selbst wenn man es geschafft hat und der Lappen im Abfalleimer ist. Er gefährdet damit nicht nur unwissende Familienmitglieder schwer, sondern auch u. U. Personal der Müllabfuhr.
Wer in dieser Liga spielen will und andere vorsätzlich in Gefahr bringt, muß sich nicht wundern, wenn er gnadenlos in den Knast einfährt. Diese Tat wird mindestens als
Vorsätzliche Körperverletzung geahndet.
Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit
schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich gehe jedoch eher davon aus, dass wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wird.
Gefährliche Körperverletzung
Bei der in § 224 StGB geregelten "gefährlichen Körperverletzung" handelt es sich um einen Qualifikationstatbestand. Die Strafandrohung wird für den Fall, dass die Begehung der Tat in hohem Maße als gefährlich einzustufen ist und deshalb eines der untenstehenden Merkmale erfüllt, erheblich erhöht:
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Wer durch schwere Straftaten zum Wiederholungstäter wird, kann wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auch Sicheerheitsverwahrung bekommen und die ist unbefristet, und diese Personen wandern in den Maßregelvollzug, kommen erst raus, wenn ein Gutachter den Richter von der Unbedenklichkeit des Straftäters überzeugen kann.
Und das dauert....