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Vollständige Version anzeigen : mixtapes vs. urheberrecht



CutStevens
02-06-2001, 23:25
nabend,

normalerweise kack ich auf so nen gesetzeskram aber mich würde mal interessieren wie das bei mixtapes mit dem urheberrecht aussieht. wenn ich ein mixtape rausbringe, müssen dann irgendwelche sachen geklärt werden? was ist bei remixen zu beachten, die ich für das tape gemacht habe? bewegt man sich mit mixtapes in grauzonen weil hier die "benutzte" musik lediglich werkzeug ist und die skillz des djs im vordergrund stehen oder fallen tapes als tonträger da irgendwie raus?

besten dank vorweg!

CutStevens
03-06-2001, 17:50
hmm, verstehe. trotzdem würd ich das gern genauer wissen. wenn man schon tapes macht sollte man sich wohl wenigstens etwas mit seinen rechten auskennen. ist doch bei btm nicht anders

wuerg19
09-06-2001, 16:52
mighty k. hat recht.
ich hab mich mal erkundigt, solange "for promotional use only" draufsteht bist du auf der sicheren Seite.

DikKknN
10-06-2001, 21:37
eigentlich darfste gar nix spielen und aufnehmen für dich ja aber nich für die öffentlichkeit wenn du das willst dann musste abdrücken!

JudgePhat
11-06-2001, 15:16
Das ist nich ganz richtig! Normalerweise sind Mixtapes in Sachen Urheberrechte ein sicheres Ding, wie schon die anderen gesagt haben, dieses Promotional Use only würd ich auf jeden Fall mal mit drauf pappen. Ausserdem hat man, wenn man sich so ein Tape kauft, immer noch nicht das ganze Album, keine CD oder MD, wo man die Titel dann einfach vor- und zuückstellen kann per Knopfdruck, ohne langes spulen und suchen, ausserdem sind die Tracks auf vielen Mixtapes nicht komplett oder ineinander gemixt, das heisst, du hast nicht jeden Track seperat, im Orginalzustand, das selbe dürfte auch bei Remixen gelten.

DikKknN
11-06-2001, 16:31
nein eben nicht! du darfst eigentlich nichts benutzen! deshalb auch problem mit dem sampelz!du darfst es für dich machen doch nich für die öffentlichkeit!

Leroy
11-06-2001, 19:37
also soviel ich weiß wenn ma das tape verschenkt könnens dir nix machen aber sobald du geld dafür verlangst und zb. das mixtape auf deiner hp verkaufst darfst gema gebührn zahln und mußt die plattenfirmen der künstler um ne genemigung fragen ...

wie schauts dann bei selbsproduzierten tapes aus mit den samples weiß das jemande? würd mi interressiern weil i grad an meinem tape arbeit und ned das i dann von da gema probleme bekomm weil i woid das tape dann scho verkaufen ...

peace out
daleroy

JudgePhat
11-06-2001, 22:02
Werbung dafür machen is verboten, siehe TapeKingz Homepage! Aber wenn du die Teile ohne Werbung beim Plattenladen verhökern lässt iss das an sich kein Problem, weil das auch keiner kontrolliert.
Aber ganz sicher bin ich mir da nich, ich habz auch bloß gehört.

G-Rabbit
27-11-2005, 18:31
falls da jemand auf em aktuelle stand is, kann er das hier ma posten.

ich habe en 80 min mixset gemacht und das ding auf cd gebrannt, en cover mit tracklisting und so und wollt das ding nem freund schenken.

darf ich das? oder muss ich "for promotional use" draufschreiben? oder darf ich das eigentlich gar nicht?

mfg

Woody2005
27-11-2005, 18:51
Original geschrieben von G-Rabbit
falls da jemand auf em aktuelle stand is, kann er das hier ma posten.

ich habe en 80 min mixset gemacht und das ding auf cd gebrannt, en cover mit tracklisting und so und wollt das ding nem freund schenken.

darf ich das? oder muss ich "for promotional use" draufschreiben? oder darf ich das eigentlich gar nicht?

mfg

ich erlaubs dir:D

AlCan
14-12-2005, 03:32
Sobald man Sachen veröffentlicht, bei denen man nicht der Urheber bist, verletzt du das Urheberrecht. Und du wirst dir wohl nicht für jeden Track deines Mixtapes eine Genehmigung einholen. "mit freundlicher Genehmigung von Universal Music"...vergiss es.

Mit Tapes bist du halt noch ein wenig mehr auf der sicheren Seitem weil das im Zeitalter der CDs und MP3s, fast schon als Liebhaberei beachtet wird<--rechtlich gesehen is das natürlich Unfug.

Du musst deinen "Verkauf" halt in einem gewissen Rahmen halten. Deswegen auch das "for promotion use only", obwohl diese Tapes ja zu 90% auch verkauft werden, aber dir kann im Ernstfall schwerer eine kommerzielle Absicht unterstellt werden. Ausserdem wenn du einfach so öffentlich was verkaufst, musst du auch noch ganz andere rechtliche Sachen als die GEMA klären.

Wie gesagt der "Rahmen" machts.

Oder du machst auf dein Tape nur Nummern, die bei der GEMA nicht registriert sind, dann gibts auch keine Urheber die aufzufinden wären... aber das schränkt dich natürlich stark in deiner Auswahl ein :D

Makavou
14-12-2005, 12:06
Original geschrieben von Woody2005


ich erlaubs dir:D

du willst für ihn bürgen ??!!?? ^^

Makavou
14-12-2005, 12:19
also um das thema hier mal zusammenzufassen!!!

--->ein kleber mit "for promo use only" is nie verkehrt

----->man darf für sein tape keine werbung machen
(auch wenn i des nicht nachvollziehen kann!!!)

--------->am besten seine tapez for free unter die leute bringen


@AlCan : was ist das für ne nummer bei der GEMA???

AlCan
14-12-2005, 13:24
Ich mein mit Nummern, Interpreten.

Also Interpreten die nicht bei der GEMA registriert sind.

Is aber nicht wirklich ernst gemeint.

Makavou
14-12-2005, 15:15
okay AlCan lassen wir das mal so im raum stehen;)

FRAGE:

ich kann mir aba net vorstellen das wenn ein DJ aus deutschland n mixtape mit ami beats macht, dass er dann von jedem label ne genehmigung einholt - oda machen des DJs so???

(was er ja eigentlich müsste - so wie i des hier verstanden hab)

dj_sniper
14-12-2005, 21:01
Wie siehts aus wenn man das Zeug wirklich verschenkt?
Ich wollte 100 CDs als Promo kostenlos raushauen...das
sollte kaum Probleme gebe, bei der Stückzahl sowiso!

AlCan
15-12-2005, 15:00
Nein der DJ der Ami-Beats auf Tapes in Deutschland packt, hat das sicher nicht für jeden Track gecleart.

Er bewegt sich in dem oben beschriebenen Rahmen. Ich kenn auch DJs die keine Mixtapes mehr offiziell machen, weil sie Briefe von den Labels bekommen haben. Da standen Summen drin, da überlegst du nicht lange, sondern du bist lieber still und nimmst dein Tape vom Markt bevor du bestraft wirst.

BeJ
15-12-2005, 15:27
Original geschrieben von dj_sniper Wie siehts aus wenn man das Zeug wirklich verschenkt?

s-kud
16-12-2005, 12:24
hm also so richtig wissen tut es also auch keiner.

bzw es gibt viele meinungen. gibt net einfach mal nen link von einer seriösen seite, die das thema ganz klar behandelt?

mighty Komapatient
16-12-2005, 13:55
wenn man fremdes material veröffentlicht, egal ob beat, acapella oder ganze tracks verstösst man immer gegen das urheberrecht. es sei denn man cleart die sachen, holt sich alo eine genehmigung des urhebers oder rechtebesitzers ein.
nur: wo kein kläger, da keine strafe. manchmal wird es auch einfach geduldet.
fakt ist nur: prinzipiell kann man üble probleme kriegen (geldstrafe und/oder vernichtung der gesamten auflage). daran ändert auch ein for promo use only zeichen nichts. (schaden tut es allerdings auch nichts) nur ist die wahrscheinlichkeit bei geringen auflagen natürlich eher gering, dass jemand das mitkriegt.

s-kud
16-12-2005, 16:02
wie sieht das denn zum beispiel bei der beat collection von roey marquis aus??

der is ja hier auch angemeldet und meinte mal, dass man dann halt "beat von roey marquis" oder so da hinschreiben muss...

(glaube ich mich zu erinnern)

mighty Komapatient
16-12-2005, 18:43
Original geschrieben von s-kud
wie sieht das denn zum beispiel bei der beat collection von roey marquis aus??

der is ja hier auch angemeldet und meinte mal, dass man dann halt "beat von roey marquis" oder so da hinschreiben muss...

(glaube ich mich zu erinnern)
wenn er das für seine beats so handhabt ist das so ok.
Als urheber kann er ja bestimmen, inwieweit (und vor allem unter welchen bedingungen) er anderen seine beats überlässt.

dj_sniper
16-12-2005, 20:40
Es gibt ja z.b bei Soundclick Producer die wünschen einfach dass du ihren Namen erwähnst...aber die meisten wollen noch Cash:)
Am Besten man besorgt sich von talentierten Leuten Beatz for free, oder wenig Geld und packt sie auf sein Tape. Ist deutlich edler wenn man keine Famebeatz hat, meine Meinung halt!

Tymoe
06-10-2006, 17:46
und bei free downloads im netz? gelten da vergleichbare gesetze wie für Tonträger??

ThorstenFrings
06-10-2006, 17:48
wenn du nicht grad madonna oder die beatles samplest kack einfach drauf