Vollständige Version anzeigen : gema
Brauch in vonner Gema ne Genehmigung fuer Samples, selbst wenns nur einzelne Toene sind und/oder so gefiltert, dass die nicht mehr zu erkennen sind?
Gatekeeper3
09-12-2002, 00:54
generell muss man ALLES clearen was von anderen uhrhebern gesampelt wurde, was aber bei kleinen veröffentlichungen mit kaum kommerziellem gewinn wohl niemanden juckt ob oder ob nich...
man kanns quasi so sehn:
cleare NICHTS bis zu verklagt wirst...(und dazu brauchts schon was..)
:D
edit: die gema hat damit übrigens nich wirklich was zu tuen.
kingrule
09-12-2002, 01:38
samples muss man in der regel clearen lassen, nur kann man die samples von den sample cd´s die man original (!) zuhause stehen hat benutzen, in sofern es freie sind (steht auf der hülle) ...
allerdings kann man sagen bei mini vinyl auflagen ist das nicht so ne harte sache, und ausserdem kann man etwas auch etwas unkenntlich modifzieren....
Original geschrieben von Order
ich glaube das die günstler ein patent darauf haben das aber nach einer gewissen zeit abläuft und dann kann jeder dieses lied covern/sampeln ohne cash dafür zu zahlen!bin mir aber auch nicht 100%tig sicher
Der "Werksschutz" läuft 70 Jahre nach Tod des Urhebers ab. Also darf man Mozarts Sachen gerne nachspielen (Sampeln wohl eher nicht, da die Musiker ja die Rechte an ihren Aufnahmen haben und die sind jüngerer Natur).
Original geschrieben von Rocys
Brauch in vonner Gema ne Genehmigung fuer Samples, selbst wenns nur einzelne Toene sind und/oder so gefiltert, dass die nicht mehr zu erkennen sind?
Es gibt keine festgelegte Dauer wie z.B. 3 sec oder ähnliches, es hängt davon ab, ob das Sample des Songs "hinreichend individuell ist, um als geistige persönliche Schöpfung angesehen zu werden zu können".
Sprich, es ist bei jedem Sample anders.
purefume
09-12-2002, 02:11
Drums und Bässe, sogar komplette basslines kann man Gnadenlos nachspielen weil die wohl nach irgend so einem Konsortium oder so ...... nicht wesentlicher teil einer Komposition sind!
d.h. aber trotzdem das die Leistungsschutzrechte der
Produktionsfirma, Künstler .......gewahrt bleiben müßen,
also entlohnt werden müßten!
Wenn juckts, wenn Du die Samples schön Bearbeitest.
Außerdem bist Du ja wahrscheinlich nicht Jay Z dessen Produktionen Du an jeder Ecke hörst also auch die möglichen geschädigten.
tschuuus
knoppaz sagt es, du musst es klären lassen, wenn es nicht deine eigenständige künstlerische leistung ist. Sprich du sampelst ein klavierton und benutzt diesen als trigger um eine von dir selbst entworfene melodie zu spielen...alles klar du hast die künstlerische arbeit getan, das klaviersample hätte jeder idiot an jedem klavier spielen können=keine künstlerische leistung.
Wenn du aber dir eine melodie nimmst, brauchst du sie nicht mal zu samplen es reicht wenn du sie nachspielst und du bedienst dich an dem künstlerischen material eines dritten. Oder so änlich...
@Rocys->wäre cool wenn du mir mal ein paar beatz als mp3 loops schicken könntest, ich kann den kram nicht selber exportieren weil kein computer *cry*
peace -beside-
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